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Keine Ladenöffnung für lesbisch-schwules Stadtfest

BERLIN -Das Verwaltungsgericht in Berlin hat Sonntagsöffnungszeiten zum „Lesbisch-Schwulen Stadtfest“ am 21. Juli untersagt. Die Veranstaltung sei „örtlich begrenzt“ und es sei nicht zu erwarten, dass Besucher aus ganz Berlin dazu kämen, urteilten die Richter auf Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Gegen den Beschluss kann jetzt noch Beschwerde beim Oberverwalungsgericht (OVG) eingelegt werden.