WILMERSDORF – An einer Schule in Wilmersdorf hat ein aggressiver 13-Jähriger gestern seine Rektorin ins Gesicht geschlagen und damit gedroht, er werde mit einem Messer zurückkommen, um weitere Schüler und Lehrer zu bedrohen.
Begonnen hatte alles gegen 12.30 Uhr, als der Junge zunächst einen Sozialarbeiter und den Hausmeister der Schule beleidigt und damit gedroht hatten, sich selbst zu verletzen. Er werde mit einem Messer zurückzukehren und Schüler und Lehrer verletzen. Als er das Schulgelände verlassen hatte, hielten ihn Mitarbeitern der Schule fest, woraufhin der Schüler der Rektorin mit der Faust ins Gesicht schlug. Alarmierte Polizisten entdeckten den flüchtenden 13-Jährigen kurz darauf an einer Bushaltestelle in der Westfälischen Straße und sprachen ihn an, woraufhin er die Beamten beleidigte und sich aggressiv verhielt. Da zu diesem Zeitpunkt nicht auszuschließen war, dass er ein Messer bei sich hatte, wurde er „auf den Boden gebracht“ (Polizeibericht) und vorübergehend festgenommen. Auch dabei schlug und beleidigte der Junge die Einsatzkräfte.
Ein Rettungswagen brachte ihn schließlich zur stationären Aufnahme in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie. Seine Mutter wurde von den Einsatzkräften verständigt.
13-jähriger Junge im Tunnel erstochen
MITTE – Ein 13-jähriger Junge ist in der Nacht zu Sonntag in einem Tunnel zwischen Monbijou- und James-Simon-Park erstochen worden. Ein Zeuge des Gewaltverbrechens sagte der Tagesspiegel, als er Schreie gehört habe, sei er mit einigen Freunden zum Tunnel gelaufen, der beide Parks verbindet. Er habe gesehen, dass ein Mann dem jungen Syrer zwei Mal mit einem Messer in den Bauch gestochen habe. Die Jugendlichen riefen Polizei und Notarzt.
Einige hätten versucht, den Täter zu verfolgen. Ein 22-Jähriger sei auf den Täter losgegangen, wurde aber vom Angreifer mit dem Messer in die Schulter gestochen: „Das Blut spritzte richtig“, wird der Zeuge zitiert.
Langsam sei der Täter danach in Richtung Hackescher Markt gegangen, „so, als wäre nichts gewesen, der rannte nicht.“ Der Täter sei zwischen 30 und 40 Jahre alt, mit einer Halbglatze. Er habe einen graumelierten Vollbart und eine dunkelgrüne Jacke getragen, „so ähnlich wie Moos“.
Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 030 – 4664 – 911777 entgegen.
Überfall mit Machete im Discounter
SCHÖNEBERG – In Schöneberg haben Unbekannte am Samstagabend drei Mitarbeiter eines Discounters überfallen. Die vier maskierten Männer betraten die Filiale in der Kreuzbergstraße gegen 22 Uhr und forderten unter Vorhalt einer Machete und eines Reizstoffsprühgerätes die Aushändigung von Geld. Nachdem die Mitarbeiter dem nachgekommen waren, sprühten die Kriminellen Reizstoff in Richtung ihrer drei Opfer und flüchteten zu Fuß aus dem Geschäft in Richtung Katzbachstraße. Dort sollen sie gemäß Zeugen in ein dunkles Fahrzeug gestiegen und Richtung Yorckstraße davongefahren sein. Ein 26-jähriger Mitarbeiter erlitt durch den Reizstoff Rötungen im Gesicht und musste von alarmierten Rettungskräften ambulant behandelt werden. Die Ermittlungen dauern an.
Immer wieder Randale
BERLIN – In Gesundbrunnen zogen gestern Abend mehrere Jugendgruppen durch die Straßen, zündeten Pyrotechnik und begingen Sachbeschädigungen. Hierbei wurden auch Einsatzkräfte der Polizei attackiert. Zwischen 17.40 und 20.30 Uhr kam es in den Bereichen Hanne-Sobeck-Platz, U-Bahnhof Gesundbrunnen, Brunnenstraße, Ramler Straße, Humboldthain, Rügener Straße und Puttbusser Straße zu mehreren Polizeieinsätzen, nachdem Jugendliche andere Personen mit Eiern und Pyrotechnik beworfen und unter anderem mit Feuerlöschern herumgesprüht hatten. Eintreffende Polizeikräfte wurden aus den Gruppen heraus ebenfalls sowohl mit Eiern als teilweise auch mit Pyrotechnik beworfen. Ein Beamter sowie ein Passant erlitten bei dem Bewurf mit einem Böller ein Knalltrauma und musste zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus.
Die Polizei konnte später einen 14-Jährigen festnehmen und seinen Eltern übergeben . Es wurden im Laufe des Abends unter anderem Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs, gefährlicher Körperverletzung, Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und Sachbeschädigung eingeleitet.
Luthe rechnet mit der FDP ab und tritt aus
„Mir ist dieser Schritt sehr schwer gefallen, aber als Liberaler sehe ich in einer Partei, die sich zunehmend als zu verkaufende Marke und nicht als Wertegemeinschaft sieht, keine politische Heimat mehr.“
BERLIN – Der nach seinem Ausschluss aus der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus nun auch selbst aus der Partei ausgetretene Abgeordnete Marcel Luthe (43) hat in einem dreiseitigen Brief die Gründe zusammengefasst, aus denen er den Liberalen nach 20 Jahren jetzt den Rücken kehrt.
Das Schreiben hat es in sich.
„Liberalismus ist jedoch das Gegenteil von Beliebigkeit: das klare, entschlossene Bekenntnis zur Freiheit als dem zentralen Ausdruck der Menschenwürde“, scheibt der Innenpolitiker. Und weiter: „Mir ist dieser Schritt sehr schwer gefallen, aber als Liberaler sehe ich in einer Partei, die sich zunehmend als zu verkaufende Marke und nicht als Wertegemeinschaft sieht, keine Zukunft.“
Schlafender Obdachloser auf U-Bahnhof angezündet
CHARLOTTENBURG – Auf einem U-Bahnhof in Charlottenburg zündete ein Mann heute Morgen die Kleidung eines schlafenden Obdachlosen an. Nach bisherigen Ermittlungen soll ein bislang unbekannter Mann, der ebenfalls ein Obdachloser sein könnte, gegen 6.30 Uhr auf dem Bahnsteig des U-Bahnhofes Richard-Wagner-Platz in Richtung Spandau an den auf einer Bank liegenden 46-Jährigen zugegangen sein. Dort habe der Unbekannte sich an der Kleidung des Liegenden zu schaffen gemacht und dann diese in Brand gesetzt.
Danach ist der Tatverdächtige mit einem einfahrenden Zug geflüchtet. Dem 46-Jährigen gelang es, seine Kleidung selbst abzustreifen. Er erlitt Brandverletzungen im Rückenbereich und wurde durch Rettungskräfte, die ein unbekannt gebliebener Fahrgast alarmiert hatte, zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestehe nicht für den Verletzten. Die Ermittlungen dauern an und wurden von der 4. Mordkommission des Landeskriminalamtes übernommen.
Berlin stellt Übernachtungsplätze für 1.000 Obdachlose
BERLIN – Die Berliner Kältehilfe startet heute und bietet obdachlosen Menschen anfangs 500 Notübernachtungsplätze an. Im Laufe der kommenden Wochen soll die Kapazität auf etwa 1.000 Plätze wie in den Jahren zuvor erweitert werden. Ziel ist es, dass die Berliner Bezirke, die für die Unterbringung obdachloser Menschen gesetzlich zuständig sind, in diesem Jahr ebenso viele Notübernachtungsplätze wie in den Jahren zuvor anbieten können – trotz gestiegener Kosten.
Denn die Corona-Pandemie hat deutliche Auswirkungen auf die Kältehilfe, dem niedrigschwelligsten Angebot für obdachlose Menschen. Wegen der geltenden Abstands- und Hygieneregeln können Einrichtungen in diesem Jahr nur noch weniger Plätze als in den Jahren zuvor anbieten, manche Einrichtungen bleiben Corona bedingt geschlossen. Deshalb ist es notwendig, dass mehr Einrichtungen als bisher als Notübernachtungen eingerichtet werden.
Die Senatsfinanzverwaltung ist bereit, diese Mehrkosten der Kältehilfe zu übernehmen, die aus der Pandemie entstehen. Dafür müssen die Bezirke jetzt ihre gestiegenen Kosten benennen und nachweisen.
Senatorin Elke Breitenbach (Linke): „Ich bin froh, dass wir obdachlosen Menschen in diesem Jahr wieder etwa 1.000 Kältehilfeplätze anbieten können. Es gibt aber auch Alternativen zu dieser niedrigschwelligsten Form der Unterbringung. Ich würde mich freuen, wenn die Bezirke diese alternativen Angebote stärker nutzen würden. Das ist auch ein Ergebnis der 4. Online-Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe am vergangenen Mittwoch und der Websession zur Kältehilfe eine Woche zuvor.“
Senat beschließt viel heiße Luft gegen die Folgen von Corona
BERLIN – Der Senat hat weitere Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie am Berliner Arbeitsmarkt beschlossen. Ein entsprechendes Konzept wurde von Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Linke, Foto) vorgelegt.
Es soll einen Beitrag zur Stabilisierung der coronabedingt schwierigen Arbeitsmarktlage und zur Bekämpfung der spürbaren Folgen des Lockdowns leisten. Betriebe und Beschäftigte sollen ermutigt werden, Phasen von Kurzarbeit für Qualifizierung zu nutzen. Um die Attraktivität von Weiterbildungen während der Kurzarbeit zu erhöhen, soll das Kurzarbeitergeld während des Zeitraums der Qualifizierung durch den Senat aufgestockt werden. Berlin ergänzt damit die auf Bundesebene beschlossene Verlängerung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes durch einen Anreiz zur gleichzeitigen Weiterbildung.
Ein besonderes Augenmerk gilt zudem der Erlangung digitaler Grundkompetenzen durch Langzeitarbeitslose. Hierzu soll ein Interessenbekundungsverfahren zur Entwicklung praxisorientierter Curricula für Weiterbildungen im Bereich digitaler Grundkompetenzen durchgeführt werden. Die erarbeiteten und erprobten Curricula können Weiterbildungsanbietern und Betrieben anschließend zur freien Verwendung zugänglich gemacht werden.
Schmähung der Polizei: 150 Strafanzeigen gegen die taz – alle eingestellt!
BERLIN – Nach der Veröffentlichung einer Kolumne mit dem Überschrift „Abschaffung der Polizei. All cops are berufsunfähig“ sind bei der Berliner Staatsanwaltschaft 150 Strafanzeigen gegen die linksextreme „TAZ“ eingegangen. Der Vorwurf: Volksverhetzung und Kollektivbeleidigung der Polizei. Nun hat die Staatsanwaltschaft alle Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt.
Die Prüfung, so heißt es in einer Pressemitteilung, habe im Ergebnis ergeben, dass ein solcher Anfangsverdacht nicht bestehe. 145 Personen, die Strafanzeigen in dieser Sache erstattet haben, seien die Gründe der Entscheidung im Einzelnen dargelegt worden, „wobei dies im Fall von durch die Kolumne direkt angesprochenen und betroffenen Polizeibeamten mit besonderer Ausführlichkeit geschehen ist“.
Es habe geklärt werden müssen, ob die zweifellos „äußerst abschätzige Bewertung der deutschen Polizei bzw. deren Mitarbeiter“ in der Kolumne vom verfassungsrechtlich garantierten Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt und deshalb nicht strafbar sei oder „ob sie die Grenze strafbaren Verhaltens überschreitet und die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Kollektivbeleidigung erfüllt“, heißt es weiter.
Das verfassungsrechtlich garantierte Recht der freien Meinungsäußerung gewährleiste grundsätzliche jedem, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Trotz ihrer „äußerst abschätzigen Bewertung“ seien die Ausführungen der Kolumne der Einstellungsentscheidung zufolge noch vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt gewesen.
Eine Meinungsäußerung wäre danach nur als strafbare Volksverhetzung zu bewerten, wenn nicht eine Auseinandersetzung in der Sache – sei es auch in satirischer Form – sondern alleine die Beleidigung und die Schmähung im Vordergrund stehen und die Meinungsäußerung deshalb als Angriff auf die Menschenwürde zu werten sei. Dabei sei entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, dass auch scharfe und überspitzte Formulierungen eine Äußerung noch nicht unzulässig machen. Vielmehr spricht gerade, wenn es um Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geht, die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfGE 7, 198 (212)).
Insofern sei die Kolumne als zugespitzter Beitrag im Kontext der aktuellen öffentlichen Diskussion zu „Polizeigewalt“ und Rassismus innerhalb der Polizei zu sehen. Eine strafrechtlich relevante Schmähung läge danach nur dann vor, wenn der Inhalt der Kolumne keinen „irgendwie nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat und es bei ihr nur um das grundlose Verächtlichmachen der betroffenen Personen als solcher geht.“ (BVerfG, Beschl. V. 19.05.20 – 1 BvR 2397/19).
Der Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin zufolge sei das nicht der Fall. Vor dem Hintergrund der genannten aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion zur Rolle von Polizei und Polizisten in der Gesellschaft hab die Autorin deshalb die Grenze der Strafbarkeit nicht überschritten.
Störaktionen bei Demo gegen Kindesmissbrauch in Berlin: Antifa und Polizei beste Freunde?
von BORIS REITSCHUSTER
BERLIN – Vor dem “Roten Rathaus” in Berlin Mitte hat heute die Bustour „Stoppt Kentlers Sex-Pädagogik“ Station gemacht. Als “rollendes Großplakat” gegen Kindesmissbrauch und Kentlers Sex-Pädagogik touren junge Familien-Aktivisten von “DemoFürAlle” und “CitizenGO” mit einem orangefarbenen „Bus der Meinungsfreiheit“ vom 6. bis 12. September durch Deutschland. Schon beim Auftakt in Erfurt kam es zu Gegenaktionen aus der linken Szene. Ebenso in Berlin am Dienstag. Unter anderem wurden die Familien-Aktivisten von Gegendemonstranten als “Nazis” beschimpft. Die offenbar aus dem Antifa-Milieu kommenden Störer versuchten, die Kundgebung mit Trillerpfeifen und Schreien zu übertönen. Es kam auch zu Übergriffen. Linksextreme versuchten, der Rednerin Hedwig von Beverfoerde, Sprecherin des Aktionsbündnis für Ehe und Familie, das Mikrophon zu entreißen und einen Stand mit Informations-Material umstürzten.
Ich war vor Ort und habe gefilmt. Als ich versuchte, in meinem Livestream mit den Gegendemonstranten zu sprechen, wurde das nach kurzer Zeit von der Polizei faktisch unterbunden. Eine Gegendemonstrantin verfolgte mich und nahm mich aus nächster Nähe auf, während ich filmte. Das bin ich gewöhnt und ich habe kein Problem damit. In diesem Moment kam aber eine Hauptkommissarin und wollte mir verbieten, weiter aufzunehmen – so als ob ich der Frau zu nahe gekommen wäre und nicht umgekehrt. Die Beamtin sagte mir, meine Aufnahmen der Antifa-Kundgebung seien nicht rechtens, weil ich das “Persönlichkeitsrecht” der Teilnehmer und das “Urheberrecht” verletze. Sie untersagte mir auch, sich selbst aufzunehmen – auch ein Verstoß gegen das Gesetz. Auf einer öffentlichen Demonstration dürfen Pressevertreter filmen (über diesen Link kommen Sie direkt an die Stelle im Livestream). Was das Urheberrecht mit dem Berichterstatter von einer Kundgebung zu tun haben soll, ist mir ein Rätsel.
Ich hatte ähnliche Erfahrungen am Freitag, 28. August. bei einer Antifa-Aktion in Berlin. Zuvor hatte ich es mehrfach erlebt, dass Polizisten sehr korrekt durchsetzten, dass ich bei Demonstrationen aufnehmen kann (siehe hier). Warum schützen nun Polizisten die Antifa bzw. Demonstranten aus ihrem Umfeld vor Berichterstattung? Hängt es von den politischen Sympathien der einzelnen Beamten vor Ort ab? Oder hat sich hier der Kurs der Polizei geändert? Am heutigen Dienstag hatte mir schon vorher der Einsatzleiter massiv dazu geraten, nicht auf die Straßenseite der Gegendemonstranten zu gehen. Eine der Beamtinnen trug nach Angaben der Familien-Aktivisten eine Regenbogenfarbe an ihrer schusssicheren Weste – eine klare politische Positionierung und damit bei so einem Einsatz unzulässig. Insbesondere, da ja auch die Gegendemonstranten mit Regenbogenfahnen unterwegs waren.
Ein Aktivist mit einem Anstecken “Stop Homophobia” stand eine gefühlte Ewigkeit zwischen den Kundgebungsteilnehmern und zeigte diesen den Stinkefinger, ohne dass die Polizei eingriff. Auch bei einer der Störerinnen, die den Stand der Familien-Aktivisten angriff, wurden zumindest gleich nach ihrem Angriff keine Personalien aufgenommen.
Thema der Bustour sind nach Angaben der Organisatoren sind Taten von Helmut Kentler, der mithilfe des Berliner Senats Kinder und Jugendliche in die „Obhut“ pädokrimineller „Pflegeväter“ gab (Kentler-„Experiment“) und, so die Familien-Aktivisten “gleichzeitig als gefeierter Pädagoge jene übergriffige Sexualpädagogik begründete, die heute flächendeckend in Schulen und Kitas praktiziert wird”. Kentlers Forschung und Einfluss auf die heutige Sexualpädagogik in Schulen und Kitas können nicht von seinem pädosexuellen „Experiment“ getrennt werden, so Hedwig von Beverfoerde von den Organisatoren. “Das verbrecherische Experiment“ müsse restlos aufgeklärt und “die damit untrennbar verwobene Sexualpädagogik konsequent aus Lehr- und Bildungsplänen, Unterrichtsmaterialien, Studiengängen und Ausbildungen entfernt werden.”
Dieser Beitrag erschien heute bereits auf dem Blog von Boris Reitschuster.
Das komplette Interview mit Hedwig von Beverfoerde sehen Sie hier: