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Rigaer Straße: Sachbeschädigung und Angriff auf einen Polizisten

FRIEDRICHSHAIN – Rigaer Straße und kein Ende:  Polizeibeamte haben gestern Abend drei Frauen in Friedrichshain festgenommen, die zuvor eine Hausfassade beschmiert haben sollen. Die Festgenommenen im Alter von 31, 39 und 43 Jahren sollen gegen 21.30 Uhr an einer Hausfassade in der Rigaer Straße großflächig einen Schriftzug aufgesprüht haben.

Ein Zeuge beobachtete das Trio und alarmierte die Polizei. Einsatzkräfte nahmen die mittlerweile geflüchteten Frauen kurz darauf in der Samariterstraße fest. Während der Festnahme sammelten sich Schaulustige und auch Sympathisanten der linksextremen Szene auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Aus der Gruppe kam ein 30-jähriger Mann auf die Polizisten zu und versuchte einen Beamten zu schlagen. Der Angreifer wurde überwältigt und auf dem Boden liegend gefesselt. Nach einer Personalienfeststellung und Atemalkoholmessung von knapp drei  Promille durfte er seinen Weg fortsetzen. Er muss sich nun wegen tätlichen Angriffs auf einen Polizisten verantworten. Die drei Frauen wurden zur Wache gebracht und erkennungsdienstlich behandelt. Sie wurden anschließend entlassen und sehen nun Strafermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung entgegen.




Ab Morgen ist Ramadan: Der Regierende hofft, dass Muslime diesmal Abstand halten

BERLIN – Wenn morgen, Donnerstag, der Fastenmonat Ramadan beginnmt, beginnt auch für 350.000 Muslime in Berlin die Zeit der inneren Einkehr. Gläubige verzichten dann von Tagesanbruch bis Sonnenuntergang auf Essen und Trinken. Und viele treffen sich allabendlich mit ihrer Familie, Freunden und Nachbarn zum gemeinsamen Fastenbrechen. Aufgrund der Verordnung des Berliner Senats zur Eindämmung des Corona-Virus ist das in diesem Jahr nicht möglich.

Michael Müller (PPD), Regierender Bürgermeister, appelliert deshalb zum Ramadan: „Berlin ist die Stadt der Toleranz und der Vielfalt, in der jede und jeder seine Religion ungehindert und frei leben kann. Darauf sind wir stolz und so soll es auch in Zukunft bleiben. Dennoch müssen wir alle vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie im Moment mit Einschränkungen unseres gewohnten Lebens umgehen. Für die Menschen, die wir lieben, müssen wir auch bei unseren traditionellen religiösen Festen wie Ostern, Passah und Ramadan daran denken, dass wir sie und uns am besten schützen, wenn wir Abstand halten. So bleibt diesmal nur, den Ramadan im engsten Kreis, in der eigenen Wohnung und im eigenen Haus zu feiern.“




Dit is Berlin: Überfall, Verfolgungsjagd, Festnahme…und Freilassung

BERLIN – Der 21-Jährige hatte sich mit dem Anbieter eines hochwertigen Smartphones über eine Verkaufsplattform verabredet. In dessen Wohnung, und das war ein Fehler.  Kaum war der anbgebliche Interessent in der Wohnung des Verkäufers an der Hugo-Heimann-Straße, sprühte er dem 58-Jährigen unvermittelt Reizgas ins Gesicht, griff zum Handy und rannte aus der Wohnung. Der Überfallene schrie so laut aus seiner Wohnung, dass er überfallen worden sei, dass Passanten aufmerksam wurden. Vor der Haustür versuchte ein 47-jähriger den Räuber an der Flucht zu hindern und hielt ihn fest. Daraufhin sprühte der Täter dem couragierten Bürger ebenfalls Reizgas ins Gesicht und flüchtete weiter über den Wildmeisterdamm in Richtung Kirschnerweg.  Ein weiterer Passant (41) rannte dem Täter nach. Inzwischen waren auch Zivilpolizisten vor Ort und nahmen die Verfolgung auf. In einem Park im Kirschnerweg wurde der Täter festgenommen. Zuvor leistete er erheblichen Widerstand und schlug um sich. Der Festgenommene wurde zur erkennungsdienstlicher Behandlung in eine Polizeiwache gebracht und anschließend entlassen. Warum eigentlich?




Senioreneinrichtungen in Spandau bleiben geschlossen

SPANDAU – Aufgrund der unverändert bestehenden Infektionsgefahr durch das Corona-Virus und der insbesondere für ältere Menschen schwerwiegenden Auswirkungen bleiben alle Seniorenfreizeiteinrichtungen des Bezirksamts Spandau Berlin (Seniorenklubs, -treffs und -wohnhäuser) weiterhin bis vorerst 31. Mai 2020 geschlossen. Das betrifft auch alle in Kooperation mit dem Träger Chance angebotenen Aktivitäten für Senioren im Kulturzentrum Staaken und Nachbarschaftshaus Kladow.




Abiturprüfungen in Berlin finden statt – Schülerin scheitert mit Eilklage vor Gericht

BERLIN – Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die Verschiebung ihrer unmittelbar bevorstehenden schriftlichen Abiturprüfungen erreichen wollte.

Die Antragstellerin ist Schülerin und Abiturientin eines Berliner Gymnasiums. Nach dem Willen des Berliner Senats beginnen dort – wie an allen Berliner Schulen – ab dem 20. April 2020 die schriftlichen Abiturprüfungen; die erste schriftliche Prüfung der Antragstellerin ist für den 24. April 2020 angesetzt. Sie lebt mit ihren Eltern und einem Bruder in einer Zweieinhalb-Zimmerwohnung, wo sich alle Familienmitglieder seit dem 21. März 2020 überwiegend aufhalten. Die Antragstellerin verfolgt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes das Ziel der Verschiebung der Prüfung unter Berufung auf schwierige häusliche Bedingungen. Ihre Konzentrationsfähigkeit sei durch die von ihren Familienangehörigen ausgehende Geräuschbelastung erheblich beeinträchtigt, sie habe sich wegen der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen nicht mit Mitschülern austauschen können, sie verfüge über keinen eigenen PC und sie habe sich schließlich nicht – wie ursprünglich geplant – in einer Bibliothek auf die Prüfungen vorbereiten können. Unter diesen Umständen habe sie bei ihrer Abiturprüfung gegen-über anderen Prüflingen keine chancengleichen Voraussetzungen.

Die 3. Kammer hat den Eilantrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin habe keinen Anspruch auf Verschiebung der Prüfungstermine. Sie könne sich für ihr Begehren nicht auf das Berliner Schulgesetz berufen, wonach jede Schule die Verantwortung dafür trage, dass die Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren Lernausgangslagen, an ihrer Schule zu ihrem bestmöglichen Schulabschluss geführt werden. Denn hieraus folgten keine individualrechtlichen Ansprüche. Die Antragstellerin habe auch nicht glaubhaft gemacht, einen Anspruch auf die Nachholung eines Prüfungsteils zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe zu haben. Denn dies setze voraus, dass ein Prüfling aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der gesamten Prüfung oder an Teilen der schriftlichen oder mündlichen Prüfung nicht teilnehmen könne. Dies sei hier nicht der Fall. Die Antragstellerin könne nicht aus krankheitsbedingten Gründen oder sonstigen persönlichen Umständen nicht an der Prüfung teilnehmen. Der bloße Verweis auf die allgemeine „pandemiebedingte Stresssituation“ reiche hierfür nicht aus. Stress und Ängste im Zusammenhang mit einer Prüfung gehörten in den Risikobereich des Prüflings, es sei denn, dass sie erkennbar den Grad einer – durch ein ärztliches Attest nachzuweisenden – psychischen Erkrankung erreichten.

Das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit gebiete schließlich nichts anderes. Auch wenn die Vorbereitung auf die Abiturprüfungen im Jahr 2020 wegen der Schulschließungen ab dem 17. März 2020 und aufgrund der auch in den Osterferien geltenden Kontaktbeschränkungen unter erschwerten Bedingungen stattgefunden habe, stelle sich die Situation der Antragstellerin nicht als besonderer Ausnahmefall dar. Vielmehr stellten die strengen Regelungen der Länder zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie viele Familien vor schwierige Herausforderungen. Allen Schülerinnen und Schülern seien aber seit dem 17. März 2020 Vorbereitungstreffen mit Mitschülerinnen und Mitschülern, die Wahrnehmung von Nachhilfestunden und das Lernen außerhalb der häuslichen Umgebung nicht möglich gewesen. Wie auch in anderen Lebensbereichen könnten im Rahmen der Prüfungsvorbereitung unter Geltung der Einschränkungen wegen des Coronavirus jedoch keine identischen Bedingungen gewährleistet werden. Hierzu gehöre auch die Tatsache, dass Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise über ein eigenes Zimmer oder einen eigenen Computer verfügen, bessere Bedingungen zur Prüfungsvorbereitung vorfänden als andere. Die Durchführung der Abiturprüfungen 2020 im Land Berlin insgesamt sei schließlich auch dadurch sachlich gerechtfertigt, dass sich die Länder in der Ständigen Konferenz der Kultusminister darauf bundeseinheitlich geeinigt hätten. Dies diene damit letztlich gerade der Wahrung der Chancengleichheit des diesjährigen Abiturjahrgangs gegenüber anderen Abiturjahrgängen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.




Pazderski (AfD) wirft Senat Versagen in der Corona-Krise vor

BERLIN – Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus, Georg Pazderski Foto), hat scharfe Kritik am Regierenden Bürghermeister Müller und  Innensenator Geisel für ihr Vorgehen in der Corona-Krise geübt. Während andere Länder für ihre Bürger sorgten, schaffe Geisel „mit unbedachten Äußerungen über Kontaktsperren bis Ende des Jahres ein Klima der Angst“. Gleichzeitig sei der Senat nicht einmal in der Lage, seine eigenen Corona-Regeln durchzusetzen, wie der Aufmarsch jüngst von 300 Moslems vor einer Moschee in Neukölln gezeigt hat.

Als durchschaubaren „primitiven linken Antiamerikanismus“ wertet Pazderski die Kritik Müllers an der US-Administration, die angeblich in Asien Schutzmasken für die Berliner Polizei abgefangen habe, eine Behauptung, die inzwischen sowohl vom Hersteller als auch von der amerikanischen Regierung zurückgewiesen wurde. Der Mangel an Schutzausrüstungen für die Berliner Polizei liege einzig im Versagen des rot-rot-grünen Senats, der versäumt habe, rechtzeitig Masken zu bestellen, damit die Beamten sicher ihren Dienst versehen können, sagte der AfD-Politiker.

 




Charité stockt die Zahl der Intensivbetten und Beatmungsgeräte deutlich auf

BERLIN – Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), hat am Freitag das lntensivgebäude für Covid-19-Patienten der Charité –  besucht und sich über die Vorbereitungen auf die steigende Zahl von Covid-19-Patienten informiert. Müller: „Es hat mich heute sehr beeindruckt zu sehen, wie schnell und sachgerecht die Charité hier die Kapazitäten für Corona-Patienten innerhalb kürzester Zeit hochgefahren hat. Es wurde rechtzeitig reagiert, die Technik und Ausstattung für Corona-Patienten, die intensiv-medizinisch betreut und beatmet werden müssen, ist vorhanden.“

Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité: „Eine wichtige Rolle, die wir als Charité übernommen haben, ist die berlinweite Steuerung der Intensivbetten nach dem sogenannten SAVE-Konzept. In diesem ist außerdem geregelt, dass die intensivpflichtigen Patienten in anderen Krankenhäusern von uns telemedizinisch mitbetreut warden.“ Die Telemedizinanwendung basiert auf dem Innovationsfondsprojekt ERIC (Enhanced Recovery after Intensive Care).

Die umfunktionierte Charité Campus-Klinik (CCK) wird künftig über 135 Intensivbetten inklusive Beatmungsgeräten verfügen. Mit der schrittweisen Erhöhung der intensivmedizinischen Kapazitäten  stellt die Charité sowohl die räumliche Trennung von Nicht-Infizierten als auch die intensivmedizinische Versorgung von Covid-19-Patienten bei steigenden Fallzahlen sicher. Insgesamt verfügt die Charité heute über 364 intensivmedizinische Betten, mit den zusätzlichen Betten der CCK steigt die Anzahl auf 499 Intensivbetten.

Die Charité engagiert sich von Anfang an aktiv bei der Eindämmung der Pandemie. So startete die erste Berliner Corona-Untersuchungsstelle Anfang März am Campus Virchow-Klinikum als Modellprojekt. Seitdem werden dort pro Tag zwischen 120 und 150 Personen beraten und gemäß den Kriterien getestet. Die CovApp und eine Corona-Videosprechstunde ergänzen das Angebot. Zusätzlich wurde an allen drei klinischen Campi eine Untersuchungsstelle für Mitarbeiter eingerichtet.




Räuber verfolgt und auf Rollsteppe schwer gestürzt

SCHÖNEBERG – Bei der Verfolgung eines Räubers zog sich gestern Abend ein Mann auf dem U-Bahnhof Yorckstraße in Schöneberg schwere Verletzungen zu. Der 38-Jährige hatte gegen 23.20 Uhr bemerkt, wie ihm ein Unbekannter sein Portemonnaie aus der Hosentasche entwendet hatte und sprach diesen an. Daraufhin bedrohte ihn der Täter mit einem Messer und ergriff anschließend die Flucht. Der Beraubte verfolgte den Räuber in Richtung S-Bahnhof Yorckstraße. Dabei stürzte er auf einer U-Bahntreppe und verletzte sich schwer. Der Täter entkam mit der Beute. Alarmierte Rettungskräfte brachten den Verletzten zur stationären Behandlung seiner Beinfraktur in ein Krankenhaus.




Maßnahmen zur Corona-Eindämmung in Berlin werden verlängert bis zum 19. April

BERLIN _ Der Berliner Senat hat die Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wurde bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Diese Verordnung tritt heute in Kraft.

Der Berliner Senat hat sich in der Senatssondersitzung unter anderem auf folgende Änderungen der Verordnung verständigt:

  • Gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten dürfen nicht stattfinden
  • auch Betreiber von Ferienwohnungen dürfen keine touristischen Übernachtungen anbieten
  • Kantinen für Betriebsangehörige sowie für Angehörige von Bundeswehr und Polizei dürfen nur betrieben werden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Sicherung des Mindestabstandes getroffen werden
  • auch Reinigungen dürfen öffnen (wie bisher schon Waschsalons)
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung, bleibt erlaubt. Bei Aktivitäten nach Absatz 3 i sind Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig, auf Wiesen und Freiflächen bei Wahrung eines Mindestabstandes von 5 Metern. Grillen und das Anbieten offener Speisen sind nicht zulässig. Zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden
  • für Prüfungen an Hochschulen gelten die gleichen Regelungen wie für Schulen
  • Die Ausweispflicht (§ 17) ist aufgehoben
  • Personen, die am Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ankommen, gegebenenfalls auch nach Umsteigen an einem Flughafen innerhalb der Bundesrepublik, oder nach Ankunft am Flughafen Berlin-Schönefeld in das Stadtgebiet von Berlin einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr ständig dort aufzuhalten.

Der Senat hat heute zudem auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci einen Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen.

Ziel ist es, den Ordnungsbehörden einen Orientierungsrahmen bei der Bemessung des Bußgelds für Verstöße im Einzelfall an die Hand zu geben. Dabei sind die Bußgelder in Form von Rahmen angegeben. So kostet etwa die verbotene Öffnung einer Gaststätte den Betreiber 1.000 bis 10.000 Euro. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ohne triftigen Grund kann mit 10 bis 100 Euro geahndet werden. Das Anbieten von touristischen Übernachtungsangeboten liegt zwischen 1000 und 10.000 Euro.




Dichter schwarzer Rauch über dem Ostteil Berlins

HOHENSCHÖNHAUSEN – Im Lichtenberger Ortsteil Neu-Hohenschönhausen haben am Nachmittag die Dächer von fünf zusammenhängenden Plattenbauten auf einer Fläche von 1.200 Quadratmetern gebrannt. Über den Gebäuden stiegen schwarze Rauchwolken auf. Die Feuerwehr rückte mit 120 Einsatzkräften an, die den Brand inzwischen unter Kontrolle bekommen haben.

Möglicher Auslöser könnten Sanierungsarbeitensein, die derzeit an den Fassaden durchgeführt werden. Die Bewohner blieben unverletzt, ein feuerwehrmann wurde leicht verletzt ins  Krankenhaus gebracht.