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Institut für Islamische Theologie an der Humboldt-Universität

Berlin – Das Kuratorium der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) hat auf Vorschlag des Akademischen Senats der HU beschlossen, das Berliner Institut für Islamische Theologie als Zentralinstitut an der HU einzurichten. Damit sind alle Verfahrensschritte erfolgt, die für die Etablierung des Institutes nötig sind. Das Ausschreibungsverfahren für die vier zu besetzenden Professuren kann beginnen.

Parallel dazu wird die Etablierung des Beirats für das Institut verfolgt. Zur Berufung der ersten Professuren wird dieser eingerichtet sein. Die Kooperationsvereinbarung mit den drei Verbänden – der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V., dem Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. Landesverband Berlin, der Islamischen Föderation in Berlin e.V. – sowie der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der HU wurde am 26./27. Juni 2018 unterzeichnet.

Die Vorsitzende des Kuratoriums, Edelgard Bulmahn (SPD): „Für die Humboldt-Universität ist dies ein wichtiger Meilenstein in ihrer weiteren Entwicklung. Für die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit, in der die Religionen in einer säkularen Welt miteinander noch stärker in den Dialog treten müssen, ist die wissenschaftliche Begleitung durch eine Hochschule wie der Humboldt-Universität von großer Bedeutung.“

Der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Steffen Krach (SPD): „Mit dem Institut für Islamische Theologie wollen wir einen wichtigen Beitrag zur Integration in unserer Stadt leisten und das Miteinander der Religionen fördern.“

Die Grundlage für das Institut bildet das 2016 beschlossene Eckpunktepapier Islamische Theologie sowie eine Kooperationsvereinbarung zur Bildung eines Beirats, die zwischen der Trägerhochschule und islamischen Verbänden unter Mitwirkung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter der Leitung des bisherigen Gründungsbeauftragten und jetzigen Gründungsdirektors Michael Borgolte vom April 2017 bis März 2018 erarbeitet wurde.




AfD: Fanmeile vor dem Brandenburger Tor dichtmachen!

Berlin – Das Sommermärchen 2018 ist ausgefallen, Deutschland in der WM-Vorrunde ausgeschieden. Von Begeisterung für die Fußball-WM in der Hauptstadt keine Spur. Die AfD im Abgeordnetenhaus hat heute gefordert, die Fanmeile am Brandenburger Tor sofort zu beenden.

Frank Scheermesser, sportpolitischer Sprecher der AfD: „Die Absperrungen im Tiergarten und an der Straße des 17. Juni werden nicht mehr gebraucht, die Fanmeile ist leer.“ Es gäbe keinen Grund mehr, Teile des Tiergartens und die wichtige Straße des 17. Juni für Spaziergänger und Autofahrer abzuriegeln.

Scheermesser: „Es ist absolut unwirtschaftlich und unsinnig für ein paar hundert Gäste noch rund zwei Wochen eine Volksfestinfrastruktur für 100.000 Menschen aufrecht zu erhalten.“

 




Private Altersvorsorge durch die Möglichkeit des Widerrufs verbessern

Berlin – Das Berliner Unternehmen MOTION8 stellt als einer der größten Dienstleister in Deutschland umfangreiche Services für den Widerruf von Lebensversicherungs- und Rentenverträgen zur Verfügung. Versicherungsnehmer können davon profitieren.

Schon seit vielen Jahren wird in Deutschland über die Wirksamkeit von Finanz- und Versicherungsverträgen zum Vermögensaufbau diskutiert. Fakt ist: Ohne private Altersvorsorge steuern viele Menschen auf eine Rentenlücke zu. Im bundesweiten Durchschnitt erhielt ein Rentner zum 1. Juli 2016 laut einer Statistik der deutschen Rentenversicherung 1076 Euro Rente im Monat und eine Rentnerin 853 Euro. Witwen- und Witwerrenten lagen mit durchschnittlich bei 540 Euro noch niedriger. Und diese Situation wird sich in Zukunft weiter verschärfen. Ein Gutachten der Bundesregierung schätzt, dass die durchschnittliche Rentenquote (netto vor Steuern) im Jahr 2050 bei unter 40 Prozent im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst desselben Jahres liegen wird.

„Fakt ist aber auch: Zig Millionen private Renten- und Lebensversicherungsverträge sind nicht zum Vorteil der Versicherungsnehmer gestaltet. Ihre Kosten sind zu hoch und/oder die Rendite ist nicht zufriedenstellend. Das kann die private Vorsorge gefährden“, sagt Dennis Potreck, Geschäftsführer von MOTION8 aus Berlin (www.motion8.de), einem unabhängigen Experten für die Rückabwicklung von ineffektiven Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen.

„Die Lösung dieses Problems heißt Widerruf. Hunderte Urteile des Bundesgerichtshofes und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes haben bestätigt, dass die meisten Lebens- und Rentenversicherungen, die im Zeitraum vom 21. Juli 1994 bis 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, rückabgewickelt werden dürfen. Der Grund hierfür: Die Widerrufsbelehrungen dieser Verträge sind fehlerhaft, sodass die Frist des Vertragswiderrufs „ewig“ ist, also niemals ausläuft. Laut der Versicherung Allianz betrifft dies rund 100 Millionen Verträge am Markt. Auch bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge aus diesem Zeitraum sind möglicherweise noch widerrufsfähig“, betont Dennis Potreck.

Das Berliner Unternehmen stellt für Finanzdienstleister wie Vermögensverwalter, Finanz- und Versicherungsmakler, Privatbanken, Family Offices und Honorarberater zahlreiche automatisierte Dienstleistungen bereit, um Widerrufe schnell, unkompliziert und rechtssicher für ihre Kunden zu bearbeiten. Derzeit betreut MOTION8 ein Rückabwicklungsvolumen von circa 150 Millionen Euro, womit das Unternehmen zu den größten am Markt gehört. MOTION8 arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis mittels eines Honorars auf den reinen Kundenvorteil, also dem Differenzbetrag, den der Kunde mehr erhält.

Für Kunden bedeutet die Möglichkeit des Widerrufs, dass sie ungünstige Verträge loswerden und die Altersvorsorge neu aufstellen können – und zwar wesentlich besser als bei einer Kündigung einer Police. Denn dabei, so Dennis Potreck, erhält der Versicherungsnehmer nur einen geringen Anteil seiner eingezahlten Beiträge wieder. Der größte Teil der Kosten (zum Beispiel Abschluss- und Verwaltungskosten) wird bei einer Kündigung einbehalten. „Ganz anders ist dies beim Widerruf. Dieser bewirkt, dass die Versicherten in der Regel nicht nur sämtliche eingezahlten Beträge zurückerhalten, sondern auch eine Nutzungsentschädigung. Dieses Geld können sie dann beispielsweise in ein neues und effizienteres Konzept zur Ruhestandsfinanzierung anlegen.“ Das Schöne am Widerruf: Er gilt auch für bereits gekündigte und beitragsfrei gestellte Verträge.

Da ein Widerruf in der Abwicklung juristisch und bürokratisch komplex ist, arbeitet MOTION8 mit innovativen technischen Systemen, um für Makler, Vermögensverwalter, Banken, Family Officer und Honorarberater Widerrufe so transparent, effizient und unkompliziert wie möglich zu machen. Das Unternehmen arbeitet dafür mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, welche eine sehr valide Berechnung für die Darlegung der individuellen Nutzungsentschädigung ermöglichen. Denn die Beweislast, wie hoch diese Entschädigung sein muss, liegt beim Kunden. Daher ist es ratsam, hier professionelle Anbieter zu nutzen, welche eine entsprechende Berechnung durchführen können.

MOTION8-Geschäftsführer Potreck betont, dass nicht jeder mögliche Widerruf auch zwingend durchgesetzt werden müsse. „Es gibt am Markt natürlich eine Vielzahl guter Verträge, bei denen es keinen Grund zur Rückabwicklung gibt. Unser Ansatz ist deshalb, nur die Verträge zu widerrufen, bei denen sich durch die Rückabwicklung ein echter Mehrwert schaffen lässt.“ Im Fokus stehe daher auch immer die eingehende Prüfung, ob sich durch den Widerruf ein besseres Ergebnis erzielen lasse.




Hochzeitscorso mit Schüssen in Berlin

Berlin – Ein sogenannter „Hochzeitscorso“ mit einem dutzend Autos raste gestern von der Potsdamer zur Leipziger Straße. Dabei wurden aus Autos mehrere Schüsse in die Luft abgefeuert.

Die Polizei konnte die Wagen kurz darauf stoppen und 31 Beteiligte überprüfen. Dabei – so die Polizei – wurden Gegenstände gefunden, „die nicht in das Bild einer feiernden Hochzeitsgesellschaft passen“. Darunter befanden sich zwei Baseballschläger, eine Sturmhaube, Pfefferspray und Schreckschussmunition. Die Schusswaffe blieb verschwunden. Verletzt wurde niemand. Den Verkehrsrowdies droht nun eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

 




Berlin will „Lifeline“-Flüchtlinge aufnehmen – Scharfe Kritik von CDU, FDP und AfD

Berlin – Die vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) zugesagte Aufnahme von Flüchtlingen des „Rettungsschiffes Lifeline“ in Berlin ist auf scharfe Kritik der Oppositionsparteien gestoßen. „Berlin kann nicht im Alleingang Flüchtlinge aufnehmen“, kritisierte der neue CDU-Fraktionsvorsitzende Burkard Dregger. Die FDP warf dem Regierenden Bürgermeister puren „Populismus“ vor und Hanno Bachmann von der AfD sprach kernig von einer „Selbstermächtigung der Schlepperorganisationen“. Berlin habe sein Soll längst erfüllt.

Der Senat bekräftigt dagegen, Berlin habe ausreichende Kapazitäten, um Flüchtlinge aufzunehmen – obwohl nach Aussage einer Sprecherein der zuständigen Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) noch überhaupt nicht klar sei, wie viele Flüchtlinge aufgenommen werden müssten: „Wie sich das konkret gestaltet, muss man dann sehen.“

Medienberichten zufolge sei die Initiative Berlins von Linken und Grünen ausgegangen. Michael Müller äußerte sich deutlich zurückhaltender und appellierte an die Bundesregierung: „Der Berliner Senat fordert die Bundesregierung auf, im Sinne der Humanität konstruktive Möglichkeiten zu entwickeln und einen gemeinsamen europäischen Weg zu finden. Im Rahmen dessen sei Berlin bereit, Hilfe zu leisten und auch Menschen aufzunehmen.“

 




Unternehmenskasse: Betriebliche Altersvorsorge einmal anders

Berlin – Als eine der ganz wenigen Beratungen in Deutschland setzt die Berliner bacon pension trust AG das Konzept der pauschal dotierten Unternehmenskasse im Mittelstand um. Die eigene Unternehmenskasse ist der älteste der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist traditionell für viele Unternehmen ein wichtiges Angebot, um ihren Mitarbeitern eine private Altersvorsorge zu ermöglichen und diese auch noch als Arbeitgeber teilweise mitzufinanzieren. Um die Verbreitung und Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge zu fördern, schafft das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz unter anderem Steuervorteile – verpflichtet Unternehmen aber gleichzeitig auch dazu, dass ihre Arbeitnehmer von ihren Entgeltansprüchen nun bis zu acht Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwenden können.

„Die bAV wird damit in jedem Falle stärker verbreitet. Das wird gerade Arbeitnehmern mit niedrigem und mittlerem Einkommen helfen, dass sie ihre Rentenbezüge aufstocken können. Vor dem Hintergrund ständig sinkender Quoten in der gesetzlichen Rentenversicherung erscheint dies auch dringend geboten. Wichtig ist aber, dass sich Arbeitgeber mit den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge befassen und die Möglichkeiten kennen“, sagt Frank Strehlau, Vorstand der Unternehmensberatung bacon pension trust AG aus Berlin. Das Unternehmen hat eine Alternative in der betrieblichen Altersvorsorge am Markt etabliert und setzt vor allem im Mittelstand das Konzept der pauschal dotierten Unternehmenskasse um – als eine der ganz wenigen Beratungen in Deutschland.

Haftungsrisiken reduzieren

Die Erfahrung zeige, dass eine betriebliche Altersvorsorge im Wege der bekannten Durchführungswege wie der Direktversicherung oder des Pensionsfonds nicht immer die günstigste Lösung sei. Oftmals sind die Verträge nicht optimal gestaltet, sodass Kosten und Erträge für die Versicherten und das Unternehmen nicht unbedingt im Einklang stünden. Im Gegensatz dazu schaffe die pauschal dotierte Unternehmenskasse eine neue Struktur in der betrieblichen Altersvorsorge, stelle finanzielle Vorteile durch Steuerbegünstigungen vor und reduziere Haftungsrisiken für Unternehmer und Unternehmen weitgehend.

Die pauschal dotierte Unternehmenskasse ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der bAV in Deutschland und geht weit ins 19. Jahrhundert zurück – und wird heute noch so gut wie unverändert eingesetzt. Auch Unterstützungskasse genannt, ist die Unternehmenskasse (UK) eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die Durchführung einer Versorgungszusage für einen Arbeitgeber organisiert und betriebliche Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und gegebenenfalls deren Hinterbliebenen in dessen Auftrag durchführt. Die Unterstützungskasse stellt stets ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder sogar einer Stiftung organisiert sein.

Ein ganz wesentlicher Punkt: Steuerrechtlich ist die pauschal dotierte Unternehmenskasse durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert: Die Beträge, die ein Unternehmen in die eigene Unternehmenskasse einzahlt, können als Aufwand steuerlich geltend gemacht.

Effektives und effizientes Steuerungsinstrument

Die bacon pension trust hat das rechtlich geschützte System „corporate cash fund“ als „betriebswirtschaftlich erfolgreichste Art der betrieblichen Altersvorsorge“ entwickelt, wie Strehlau betont. „Wir schaffen ein effektives und effizientes Steuerungsinstrument der betrieblichen Altersvorsorge, das neben einer hohen Altersversorgung für die Begünstigten – vom Geschäftsführer bis zum freien Handelsvertreter – erhebliche steuerfreie zusätzliche Erträge für das Unternehmen generiert. Ein Unternehmen kann diese Liquidität entweder anlegen oder aber für das eigene Geschäft nutzen, etwa für Investitionen. Entscheidend ist nur, dass zum Auszahlungszeitpunkt für die Begünstigte die jeweilige Summe zur Verfügung steht.“

Eine Sache schließt sich für die Berliner jedoch aus: „Wir sind nicht in der Vermittlung von Anlageprodukten tätig, sondern beraten ausschließlich bei der Implementierung und dem laufenden Management der eigenen Unternehmenskasse. Gerne stellen wir aber unser Netzwerk zur Verfügung, damit Unternehmen einen Vermögensverwalter auswählen können“, sagt bacon-Berater Kurt J. Wittmayer.




Sie sollen die Schwächsten schützen: Berliner Polizei wird von einem Skandal erschüttert

Berlin -Von Mustafa geht erstmal keine Gefahr mehr aus. Der ehemalige Betreiber der sogenannten „Erlebniswohnung“ sitzt in einer Zelle. Hinter dem an Zynismus kaum zu überbietenden Namen verbirgt sich sein ehemaliges Bordell, in dem sogenannte „Gangbang“-Partys auf Flatrate-Basis auch mit minderjährigen Mädchen stattfanden.

Dass alles aufgedeckt wurde, ist einer Ermittlerin des Landeskriminalkamts (LKA) zu verdanken, die gegen vielerlei Widerstände in fünfjährger Ermittlungsarbeit den Handel mit Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs aufdeckte. Darüber berichtet heute FOCUS Online.

Doch die ganze Geschichte hinter dem Fall hat das Zeug zu einem Sklandal in der Berliner Polizei, wie es ihn noch niemals gegeben hat. Das vermutet jedenfalls der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Marcel Luthe. Er wittert „ein neuerliches dramatisches Versagen beim LKA“ in der Hauptstadt. Auch die Abteilung für interne Ermittlungen der Polizei ist inzwischen aktiv geworden.

Nach Informationen von FOCUS Online habe ein V-Mann bereits 2011 von massenhaftem Missbrauch eines jungen Mädchens in dem Bordell berichtet. Als die Ermittlerin daraufhin die Observation der Verdächtigen und Überwachung der Telefone beantragt habe, lehnte ihre Vorgesetzte den Antrag mit der Begründung ab, in ihrem Kommissariat würden grundsätzlich keine Telefonüberwachungen durchgeführt.

 Einen 17 Seiten umfassenden Bericht der verantwortlichen Ermittlerin habe die Leiterin mit den Worten „Jetzt muss ich diese Scheiße auch noch lesen“ kommentiert. Als dann eine Staatsanwältin die Telefonüberwachung doch anordnete, habe ihre Chefin angeordnet, dass die Ermittlerin die insgesamt 2972 aufgezeichneten Telefonate und knapp 1600 SMS-Nachrichten alleine auswerten musste, während sich ihre Kollegen täglich 45 bis 60 Minuten Zeit für ein gemeinsames Frühstück nahmen.

Die Auswertung der Telefongespräche der Verdächtigen brachten dennoch weitere vielversprechende Hinweise. So soll es im LKA einen „Maulwurf“ mit dem Decknamen „Der Kreuzberger“ gegeben haben, der die Bordellbetreiber regelmäßig vor Razzien warnte. Monatelang passierte nichts, nach einer Nachfrage der Ermittlerin wurde ihr Monate später mitgeteilt, man habe den Hinweis „als nicht so dringlich erachtet und sich bisher nicht weiter darum gekümmert“. Wegen der Hartnäckigkeit der Ermittlerin sei die Stimmung damals im Kommissariat zunehmend gereizt gewesen.

Merkwürdig auch ein kurzfristig abgesagter Einsatz eines Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Polizei, weil man auf den vorher aufgenommenen Observationsfotos „etwas entdeckt“ habe. Die MEK-Männer verweigerten die Aussage, was auf den Bildern zu sehen war, und vereinbarten Stillschweigen. Begründet wurde die überraschende Absage des Einsatzes damit, dass man über die Eintrittsgelder „keine Steuermittel in den kriminellen Kreislauf bringen wollte“.

Bei einer anderen Razzia hätten zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes eine Freier wiedererkannt, den sie schon vorher dort gesehen hatten. Der Mann wurde kontrolliert und habe sich als Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) ausgewiesen. Der Vorgang taucht in keiner Polizeiakte auf. Der BND erklärte, er sei niemals über den Verdacht der Berliner Polizei informiert worden.

 




Ausgelassene Feiern in Berlin nach Erdogan-Sieg

Berlin – Hunderte Menschen feierten gestern Abend am Breitscheidplatz den Wahlsieg des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. In Sprechchören wurde „unser Führer“ gefeiert, viele Teilnehmer schwenkten türkische Fahnen. Auf dem Kurfürstendamm wurde der Verkeht umgeleitet, weil Erdogan-Fans einen Autokorso veranstalteten. Andrang hatte den Tag über im Konsulat an der Heerstraße geherrscht. Nach rbb-Informationen gaben dabei 47 Prozent die Stimme für den Amtsinhaber ab, der CHP-Kandidat Muharrem Ince erhielt 36 Prozent.

 

 




Zwei Schwerverletzte an der Bushaltestelle

Berlin – Zwei Passanten wurden gestern bei einem Aut0unfall an der Potsdamer/Ecke Bülowstraße schwer verletzt. Eine 37-jährige Frau war vorher bei Rot über die Ampel gefahren und in ein anderes Auto gekracht. Das stieß dann mit einem Taxi zusammen, das dadurch auf den Gehweg rutschte, wo an einer Bushaltestelle die beiden Fußgänger standen. Sie mussten in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

 




SED-Schwarzgeld wird sinnvoll investiert

Berlin – Die westlichen Bezirke gehen leer aus, wenn demnächst 15 Millionen Euro ehemaliges SED-Vermögen in die Restaurierung maroder Fassaden oder in neue Kinderspielplätze investiert werden. Ein Gericht in der Schweiz hatt vergangenes Jahr entschieden, dass insgesamt 18 Millionen Euro in der Wendezeit von den früheren Machthabern der DDR verschobenes Geld an die neuen Bundesländer und Berlin zurückgezahlt werden muss. Das berichtet die Berliner Morgenpost.

Der Finanzsenator hat nun die Ostbezirke dazu aufgefordert, Vorschläge einzureichen, wie das Geld zum Gemeinwohl verwendet werden kann.