Einstein-Stiftung fördert Wissenschaftler aus dem Nahen Osten

Berlin – Die Einstein Stiftung Berlin unterstützt 20 ausländische Wissenschaftler, die in ihren Heimatländern eine Einschränkung ihrer Wissenschaftsfreiheit erfahren. Die Wissenschaftler kommen überwiegend aus dem Iran, aus Syrien und der Türkei. Sie forschen zukünftig an der Charité – Universitätsmedizin Berlin (drei Wissenschaftler), der Freien Universität Berlin (5), der Humboldt-Universität zu Berlin (11) sowie der Universität der Künste Berlin (1). Vertreten sind die Natur- und Lebenswissenschaften, die Geistes- und Kulturwissenschaften, die Sozialwissenschaften sowie Kunst und Gestaltung. Die Einstein Stiftung fördert die Universitäten bis Ende 2019 mit entsprechenden Personal- und Sachmitteln. Die Universitäten haben weitere Anträge angekündigt.

Die Förderung der Wissenschaftsfreiheit ist Teil einer ressortübergreifenden Initiative des Senats von Berlin. Die Einstein Stiftung Berlin erhält hierfür in den Jahren 2018 und 2019 jeweils bis zu 1,5 Millionen Euro. „Mit dieser Initiative setzen wir ein deutliches Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit. Berlin übernimmt international Verantwortung und ermöglicht ausländischen Forscherinnen und Forschern eine freie Entfaltung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit.“

 




Der Regierende auf „Sommertour“

Berlin – Wie werden verborgene Berliner Kulturschätze der Öffentlichkeit und Fachwelt mit digitalen Möglichkeiten zugänglich gemacht? Was benötigt die Berliner Wirtschaft, um den digitalen Wandel zu meistern? Die Digitalisierung steht im Fokus der morgigen Sommertour des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und Senators für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller (SPD).

Das Besuchsprogramm führt durch drei Berliner Wissenschaftseinrichtungen, das Lautarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin, die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften und das Fraunhofer Leistungszentrum Digitale Vernetzung und gewährt Einblicke in die Arbeit der Einrichtungen sowie in aktuelle Digitalisierungsprojekte.




Gedenkstätte Hohenschönhausen kommt nicht zur Ruhe

Berlin -Nach dem Streit um eine Äußerung des Schriftstellers Siegmar Faust gibt es neuen Ärger in der Gedenkstätte Schönhausen. Die Berliner Zeitung berichtet aktuell, dass Schriftführer Stephan Hilsberg aus dem Förderverein ausgeschlossen werden soll. Hilsberg war früher SPD-Bundestagsabgeordneter und hatte zuletzt öffentlich den Vorsitzenden des Fördervereins Jörg Kürschner kritisiert. Die Gedenkstätte – so Hilsberg – gerate immer stärker unter den Einfluss der AfD, deren Vorsitzender Georg Pazderski 2017 sogar aufgenommen werden sollte.

Mit 4:3 Stimmen wurde des Ausschlussverfahren in Gang gesetzt. Hilsberg wirft man seitens des Vereins vor, dass er „Interna veröffentlicht“ habe. Kürschner geriet in die Kritik, weil er „AfD-nahe Artikel“ in der konservativen Wochenzeitung Junge Freiheit publiziert habe, eine „grundrechtlich geschützte, legitime Tätigkeit des Vorsitzenden“, wie Kürschners Verteidiger zu recht meinen.




Früherer SPD-Senator fordert von Migranten Bekenntnis zu unseren Werten

Berlin – Mit deutlichen Worten hat der frühere Berliner Innensenator (2001-2011)  Ehrhart Körting (SPD) zu einer Kurskorrektur in der Asylpolitik aufgerufen. In einem Artikel für die Parteizeitung „Vorwärts“ stellt der Politiker klar, dass es für Antidemokraten, Rassisten und Menschen, die Frauenrechte nicht achten, „keine dauerhaften Bleiberechte in Deutschland“ geben könne. Die Genfer Flüchtlingskonvention schreibe Migranten vor, die Gesetze des Aufnahmelandes zu achten.

Insbesondere die zunehmenden antisemitischen Angriffe auf Kippaträger in Berlin bereitet Körting Sorgen. Ebenso die sexuellen Übergriffe 2015/2016 in der Silvesternacht in Köln und anderswo.

In dem „Vorwärts“-Beitrag fordert der Sozialdemokrat, der Staat müsse „noch mehr als bisher auf die Lebenskultur der Zuwanderer achten“. Sprache und soziale Integration  reichten allein nicht aus, um Menschen zu integrieren. Körting weiter: „Deutsche Sprache sprechen auch Höcke, Gauland und Weidel. Ihr Gedankengut ist trotzdem erschreckend.“

Die Einbürgerung von Migranten müsse von „einem glaubhaften inhaltlichen Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zu unseren Werten“ abhängig sein. Umfangreiche Prüfungen sollten zeigen, ob Migranten „unseren freiheitlich demokratischen Rechtsstaat wirklich wollen.“




Dürfen zum Jubiläum der Luftbrücke wieder Rosinenbomber in Tempelhof landen?

von KLAUS KELLE

Es sind die historischen Ereignisse, an denen die Menschen den Unterschied zwischen politische Systemen deutlich erkennen können. Und in dieser Zeit, in denen erstaunlicher Weise gerade Konservative in Deutschland und Europa neuerdings in Putin-Besoffenheit schwelgen, ist es richtig, sich an ein Ereignis der Nachkriegszeit zu erinnern, das vielen Berlinern das Überleben nach dem Krieg ermöglicht hat: die Luftbrücke der Westallierten, die zwischen Juni 1948 und Mai 1949 die 2,2 Millionen Menschen in der zerbombten Stadt mit Nahrungsmitteln, Medikamenten, Steinkohle und weiteren Gütern versorgten.

Die sowjetische Besatzungsmacht hatte die Stadt in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 1948 als Reaktion auf die Währungsreform der Westalliierten erst von der Stromversorgung abgeschnitten, dann den gesamten Güterverkehr auf Straßen, Schienen und Wasser blockiert. Der Militärgouverneur der amerikanischen Zone in Berlin, der unvergessene Lucius D. Clay,  setze innerhalb von wenigen Tagen eine gewaltige Maschinerie in Gang, mit der Flugzeuge der USA, der Briten und Franzosen im Minutentackt rund um die Uhr Versorgungsgüter einflogen, um das Überleben der Berliner sicherzustellen.

In der Hauptstadt ist nun eine skuriler Streit darüber ausgebrochen, wie das Jubiläum gefeiert werden soll, denn ein gemeinnütziger Verein will organisieren, dass im kommenden Jahr bis zu 40 historische „Rosinenbomber“ in Berlin landen. Konkret: auf dem seit Oktober 2008 geschlossenen Flugfeld Tempelhof. Theoretisch wäre das möglich, aber der Senat hat entsprechende Anfragen bisher kategorisch zurückgewiesen. Und ein formeller Antrag liegt offenbar bislang nicht vor.

Erst im März dieses Jahres hatte die Senatskanzlei auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Sebastian Czaja bechieden: „Die Rosinenbomber dürfen nicht in Berlin landen.“ Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, wird sich zeigen. Denn inzwischen hat die Aktion eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Erste Sponsoren haben sich gemeldet um die geschätzten fünf Millionen Euro Kosten für das Event aufzubringen. Der Mineralölkonzern Total soll sich bereiterklärt haben, einen speziellen Sprit für die Veteranen-Flugzeuge zur Verfügung zu stellen.

Bleibt die Frage, ob die Rosinenbomber dann nur fliegen oder auch landen dürfen in der Stadt, der man nachsagt, dass hier alles möglich ist…




Bilkay Kadem wird Leiterin des Landesbetriebs für Gebäudebewirtschaftung

Berlin -Die SPD-Politikerin Bilkay Kadem, bis vor wenigen Monaten noch Bilkay Öney, soll die Leitung des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung übernehmen. Konkret: den Bereich, der sich um den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften kümmert.Nach Informationen des Tagesspiegel wurde das gestern Abend vom Senat beschlossen.

Kadem war zwischen 2011 und 2016 Integrationsministerin in der rot-grünen Landesregierung von Baden-Württemberg. Davor war sie für die Grünen Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. 2009 wechselte sie dann zur SPD.

 




Berlin ist sehr kreditwürdig

Berlin – Das zweite Mal in Folge hat Scope Ratings das Land Berlin mit „AAA“ bewertet.

Die europäische Ratingagentur vergab die Bestnote für Verbindlichkeiten lokaler Währung sowie in Fremdwährungen beim Langfristrating. Auch beim Kurzfristrating erhielt Berlin die Bestnote („S-1+“). In beiden Kategorien attestiert Scope Berlin zudem einen stabilen Ausblick.

Aus Sicht von Scope Ratings waren neben dem institutionellen Rahmen insbesondere das starke Wirtschaftswachstum, die Selbstverpflichtung des Landes auf den Konsolidierungskurs und der stetige Schuldenabbau verantwortlich für die positive Bewertung in diesem Jahr. Die Ratingagentur prüft seit 2017 die Kreditwürdigkeit des Landes Berlin.

Nicht nur bei Scope Ratings schneidet Berlin beim Kreditrating mit der bestmöglichen Bewertung ab. Auch die Ratingagenturen Fitch (AAA) und Moody’s (Aa1) bewerten Berlin aktuell sehr gut. Einen stabilen Ausblick bestätigen Berlin alle drei Agenturen.




In Pankow bricht der Kinderschutz zusammen – bald auch in ganz Berlin?

Berlin – Das Jugendamt des Bezirks Pankow ist völlig überlastet und kann Kinderschutz selbst im akuten Gefahrenfall nicht mehr gewährleisten. Das hat jetzt eine Mitarbeiterin der Behörde dem Tagesspiegel geschildert.

Danach müsste das Personal fast verdoppelt werden, damit wenigstens die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben bewältigt werden können. Besonders der Zustrom von Flüchtlingen binde enorm viele Ressourcen. Das beginne bei Verständigungsproblemen und ende bei kulturellen Unterschieden. So schreibt die namentlich nicht genannte Mitarbeiterin: „Schon die Notwendigkeit von Schulbesuchen erschließt sich vielen ausländischen Familien nicht.“ Dagegen sei die Auffassung, dass Kinder gezüchtigt werden dürften, weit verbreitet. Die Frau weiter: „Im Grunde machen wir uns täglich strafbar.“

Der Kinderschutz werde nicht nur in Pankow vernachlässigt, sondern in ganz Berlin. Wenn Kinderschutzmeldungen in der Behörde eingingen, dauere es Tage oder sogar Wochen, bis dem Hinweis direkt vor Ort nachgegangen werde. Dabei müsste man eigentlich direkt nach einer Meldung sofort jemanden losschicken, um das betroffene Kind zu schützen.

Bei Prozessen vor Familiengerichten erscheinen Vertreter des Jugendamtes trotz bestehender Anwesenheitspflicht kaum noch. Auch Hausbesuche bei Problemfamilien seien eine Seltenheit.

 




Institut für Islamische Theologie an der Humboldt-Universität

Berlin – Das Kuratorium der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) hat auf Vorschlag des Akademischen Senats der HU beschlossen, das Berliner Institut für Islamische Theologie als Zentralinstitut an der HU einzurichten. Damit sind alle Verfahrensschritte erfolgt, die für die Etablierung des Institutes nötig sind. Das Ausschreibungsverfahren für die vier zu besetzenden Professuren kann beginnen.

Parallel dazu wird die Etablierung des Beirats für das Institut verfolgt. Zur Berufung der ersten Professuren wird dieser eingerichtet sein. Die Kooperationsvereinbarung mit den drei Verbänden – der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V., dem Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. Landesverband Berlin, der Islamischen Föderation in Berlin e.V. – sowie der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der HU wurde am 26./27. Juni 2018 unterzeichnet.

Die Vorsitzende des Kuratoriums, Edelgard Bulmahn (SPD): „Für die Humboldt-Universität ist dies ein wichtiger Meilenstein in ihrer weiteren Entwicklung. Für die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit, in der die Religionen in einer säkularen Welt miteinander noch stärker in den Dialog treten müssen, ist die wissenschaftliche Begleitung durch eine Hochschule wie der Humboldt-Universität von großer Bedeutung.“

Der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Steffen Krach (SPD): „Mit dem Institut für Islamische Theologie wollen wir einen wichtigen Beitrag zur Integration in unserer Stadt leisten und das Miteinander der Religionen fördern.“

Die Grundlage für das Institut bildet das 2016 beschlossene Eckpunktepapier Islamische Theologie sowie eine Kooperationsvereinbarung zur Bildung eines Beirats, die zwischen der Trägerhochschule und islamischen Verbänden unter Mitwirkung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter der Leitung des bisherigen Gründungsbeauftragten und jetzigen Gründungsdirektors Michael Borgolte vom April 2017 bis März 2018 erarbeitet wurde.




Private Altersvorsorge durch die Möglichkeit des Widerrufs verbessern

Berlin – Das Berliner Unternehmen MOTION8 stellt als einer der größten Dienstleister in Deutschland umfangreiche Services für den Widerruf von Lebensversicherungs- und Rentenverträgen zur Verfügung. Versicherungsnehmer können davon profitieren.

Schon seit vielen Jahren wird in Deutschland über die Wirksamkeit von Finanz- und Versicherungsverträgen zum Vermögensaufbau diskutiert. Fakt ist: Ohne private Altersvorsorge steuern viele Menschen auf eine Rentenlücke zu. Im bundesweiten Durchschnitt erhielt ein Rentner zum 1. Juli 2016 laut einer Statistik der deutschen Rentenversicherung 1076 Euro Rente im Monat und eine Rentnerin 853 Euro. Witwen- und Witwerrenten lagen mit durchschnittlich bei 540 Euro noch niedriger. Und diese Situation wird sich in Zukunft weiter verschärfen. Ein Gutachten der Bundesregierung schätzt, dass die durchschnittliche Rentenquote (netto vor Steuern) im Jahr 2050 bei unter 40 Prozent im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst desselben Jahres liegen wird.

„Fakt ist aber auch: Zig Millionen private Renten- und Lebensversicherungsverträge sind nicht zum Vorteil der Versicherungsnehmer gestaltet. Ihre Kosten sind zu hoch und/oder die Rendite ist nicht zufriedenstellend. Das kann die private Vorsorge gefährden“, sagt Dennis Potreck, Geschäftsführer von MOTION8 aus Berlin (www.motion8.de), einem unabhängigen Experten für die Rückabwicklung von ineffektiven Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen.

„Die Lösung dieses Problems heißt Widerruf. Hunderte Urteile des Bundesgerichtshofes und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes haben bestätigt, dass die meisten Lebens- und Rentenversicherungen, die im Zeitraum vom 21. Juli 1994 bis 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, rückabgewickelt werden dürfen. Der Grund hierfür: Die Widerrufsbelehrungen dieser Verträge sind fehlerhaft, sodass die Frist des Vertragswiderrufs „ewig“ ist, also niemals ausläuft. Laut der Versicherung Allianz betrifft dies rund 100 Millionen Verträge am Markt. Auch bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge aus diesem Zeitraum sind möglicherweise noch widerrufsfähig“, betont Dennis Potreck.

Das Berliner Unternehmen stellt für Finanzdienstleister wie Vermögensverwalter, Finanz- und Versicherungsmakler, Privatbanken, Family Offices und Honorarberater zahlreiche automatisierte Dienstleistungen bereit, um Widerrufe schnell, unkompliziert und rechtssicher für ihre Kunden zu bearbeiten. Derzeit betreut MOTION8 ein Rückabwicklungsvolumen von circa 150 Millionen Euro, womit das Unternehmen zu den größten am Markt gehört. MOTION8 arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis mittels eines Honorars auf den reinen Kundenvorteil, also dem Differenzbetrag, den der Kunde mehr erhält.

Für Kunden bedeutet die Möglichkeit des Widerrufs, dass sie ungünstige Verträge loswerden und die Altersvorsorge neu aufstellen können – und zwar wesentlich besser als bei einer Kündigung einer Police. Denn dabei, so Dennis Potreck, erhält der Versicherungsnehmer nur einen geringen Anteil seiner eingezahlten Beiträge wieder. Der größte Teil der Kosten (zum Beispiel Abschluss- und Verwaltungskosten) wird bei einer Kündigung einbehalten. „Ganz anders ist dies beim Widerruf. Dieser bewirkt, dass die Versicherten in der Regel nicht nur sämtliche eingezahlten Beträge zurückerhalten, sondern auch eine Nutzungsentschädigung. Dieses Geld können sie dann beispielsweise in ein neues und effizienteres Konzept zur Ruhestandsfinanzierung anlegen.“ Das Schöne am Widerruf: Er gilt auch für bereits gekündigte und beitragsfrei gestellte Verträge.

Da ein Widerruf in der Abwicklung juristisch und bürokratisch komplex ist, arbeitet MOTION8 mit innovativen technischen Systemen, um für Makler, Vermögensverwalter, Banken, Family Officer und Honorarberater Widerrufe so transparent, effizient und unkompliziert wie möglich zu machen. Das Unternehmen arbeitet dafür mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, welche eine sehr valide Berechnung für die Darlegung der individuellen Nutzungsentschädigung ermöglichen. Denn die Beweislast, wie hoch diese Entschädigung sein muss, liegt beim Kunden. Daher ist es ratsam, hier professionelle Anbieter zu nutzen, welche eine entsprechende Berechnung durchführen können.

MOTION8-Geschäftsführer Potreck betont, dass nicht jeder mögliche Widerruf auch zwingend durchgesetzt werden müsse. „Es gibt am Markt natürlich eine Vielzahl guter Verträge, bei denen es keinen Grund zur Rückabwicklung gibt. Unser Ansatz ist deshalb, nur die Verträge zu widerrufen, bei denen sich durch die Rückabwicklung ein echter Mehrwert schaffen lässt.“ Im Fokus stehe daher auch immer die eingehende Prüfung, ob sich durch den Widerruf ein besseres Ergebnis erzielen lasse.