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Berlin stellt Übernachtungsplätze für 1.000 Obdachlose

BERLIN – Die Berliner Kältehilfe startet heute und bietet obdachlosen Menschen anfangs 500 Notübernachtungsplätze an. Im Laufe der kommenden Wochen soll die Kapazität auf etwa 1.000 Plätze wie in den Jahren zuvor erweitert werden. Ziel ist es, dass die Berliner Bezirke, die für die Unterbringung obdachloser Menschen gesetzlich zuständig sind, in diesem Jahr ebenso viele Notübernachtungsplätze wie in den Jahren zuvor anbieten können – trotz gestiegener Kosten.

Denn die Corona-Pandemie hat deutliche Auswirkungen auf die Kältehilfe, dem niedrigschwelligsten Angebot für obdachlose Menschen. Wegen der geltenden Abstands- und Hygieneregeln können Einrichtungen in diesem Jahr nur noch weniger Plätze als in den Jahren zuvor anbieten, manche Einrichtungen bleiben Corona bedingt geschlossen. Deshalb ist es notwendig, dass mehr Einrichtungen als bisher als Notübernachtungen eingerichtet werden.

Die Senatsfinanzverwaltung ist bereit, diese Mehrkosten der Kältehilfe zu übernehmen, die aus der Pandemie entstehen. Dafür müssen die Bezirke jetzt ihre gestiegenen Kosten benennen und nachweisen.

Senatorin Elke Breitenbach (Linke): „Ich bin froh, dass wir obdachlosen Menschen in diesem Jahr wieder etwa 1.000 Kältehilfeplätze anbieten können. Es gibt aber auch Alternativen zu dieser niedrigschwelligsten Form der Unterbringung. Ich würde mich freuen, wenn die Bezirke diese alternativen Angebote stärker nutzen würden. Das ist auch ein Ergebnis der 4. Online-Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe am vergangenen Mittwoch und der Websession zur Kältehilfe eine Woche zuvor.“




Schmähung der Polizei: 150 Strafanzeigen gegen die taz – alle eingestellt!

BERLIN – Nach der Veröffentlichung einer Kolumne mit dem Überschrift „Abschaffung der Polizei. All cops are berufsunfähig“ sind bei der Berliner Staatsanwaltschaft 150 Strafanzeigen gegen die linksextreme „TAZ“ eingegangen. Der Vorwurf: Volksverhetzung und Kollektivbeleidigung der Polizei. Nun hat die Staatsanwaltschaft alle Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt.

Die Prüfung, so heißt es in einer Pressemitteilung, habe im Ergebnis ergeben, dass ein solcher Anfangsverdacht nicht bestehe. 145 Personen, die Strafanzeigen in dieser Sache erstattet haben, seien die Gründe der Entscheidung im Einzelnen dargelegt worden, „wobei dies im Fall von durch die Kolumne direkt angesprochenen und betroffenen Polizeibeamten mit besonderer Ausführlichkeit geschehen ist“.

Es habe geklärt werden müssen, ob die zweifellos „äußerst abschätzige Bewertung der deutschen Polizei bzw. deren Mitarbeiter“ in der Kolumne vom verfassungsrechtlich garantierten Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt und deshalb nicht strafbar sei oder „ob sie die Grenze strafbaren Verhaltens überschreitet und die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Kollektivbeleidigung erfüllt“, heißt es weiter.

Das verfassungsrechtlich garantierte Recht der freien Meinungsäußerung gewährleiste grundsätzliche jedem, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Trotz ihrer „äußerst abschätzigen Bewertung“ seien die Ausführungen der Kolumne der Einstellungsentscheidung zufolge noch vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt gewesen.

Eine Meinungsäußerung wäre danach nur als strafbare Volksverhetzung zu bewerten, wenn nicht eine Auseinandersetzung in der Sache – sei es auch in satirischer Form – sondern alleine die Beleidigung und die Schmähung im Vordergrund stehen und die Meinungsäußerung deshalb als Angriff auf die Menschenwürde zu werten sei. Dabei sei entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, dass auch scharfe und überspitzte Formulierungen eine Äußerung noch nicht unzulässig machen. Vielmehr spricht gerade, wenn es um Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geht, die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfGE 7, 198 (212)).

Insofern sei die Kolumne als zugespitzter Beitrag im Kontext der aktuellen öffentlichen Diskussion zu „Polizeigewalt“ und Rassismus innerhalb der Polizei zu sehen. Eine strafrechtlich relevante Schmähung läge danach nur dann vor, wenn der Inhalt der Kolumne keinen „irgendwie nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat und es bei ihr nur um das grundlose Verächtlichmachen der betroffenen Personen als solcher geht.“ (BVerfG, Beschl. V. 19.05.20 – 1 BvR 2397/19).

Der Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin zufolge sei das nicht der Fall. Vor dem Hintergrund der genannten aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion zur Rolle von Polizei und Polizisten in der Gesellschaft hab die Autorin deshalb die Grenze der Strafbarkeit nicht überschritten.




Störaktionen bei Demo gegen Kindesmissbrauch in Berlin: Antifa und Polizei beste Freunde?

von BORIS REITSCHUSTER

BERLIN – Vor dem “Roten Rathaus” in Berlin Mitte hat heute die Bustour „Stoppt Kentlers Sex-Pädagogik“ Station gemacht. Als “rollendes Großplakat” gegen Kindesmissbrauch und Kentlers Sex-Pädagogik touren junge Familien-Aktivisten von “DemoFürAlle” und “CitizenGO” mit einem orangefarbenen „Bus der Meinungsfreiheit“ vom 6. bis 12. September durch Deutschland. Schon beim Auftakt in Erfurt kam es zu Gegenaktionen aus der linken Szene. Ebenso in Berlin am Dienstag. Unter anderem wurden die Familien-Aktivisten von Gegendemonstranten als “Nazis” beschimpft. Die offenbar aus dem Antifa-Milieu kommenden Störer versuchten, die Kundgebung mit Trillerpfeifen und Schreien zu übertönen. Es kam auch zu Übergriffen. Linksextreme versuchten, der Rednerin Hedwig von Beverfoerde, Sprecherin des Aktionsbündnis für Ehe und Familie, das Mikrophon zu entreißen und einen Stand mit Informations-Material umstürzten.

Ich war vor Ort und habe gefilmt. Als ich versuchte, in meinem Livestream mit den Gegendemonstranten zu sprechen, wurde das nach kurzer Zeit von der Polizei faktisch unterbunden. Eine Gegendemonstrantin verfolgte mich und nahm mich aus nächster Nähe auf, während ich filmte. Das bin ich gewöhnt und ich habe kein Problem damit. In diesem Moment kam aber eine Hauptkommissarin und wollte mir verbieten, weiter aufzunehmen – so als ob ich der Frau zu nahe gekommen wäre und nicht umgekehrt. Die Beamtin sagte mir, meine Aufnahmen der Antifa-Kundgebung seien nicht rechtens, weil ich das  “Persönlichkeitsrecht” der Teilnehmer und das “Urheberrecht” verletze. Sie untersagte mir auch, sich selbst aufzunehmen – auch ein Verstoß gegen das Gesetz. Auf einer öffentlichen Demonstration dürfen Pressevertreter filmen (über diesen Link kommen Sie direkt an die Stelle im Livestream). Was das Urheberrecht mit dem Berichterstatter von einer Kundgebung zu tun haben soll, ist mir ein Rätsel.

Ich hatte ähnliche Erfahrungen am Freitag, 28. August. bei einer Antifa-Aktion in Berlin. Zuvor hatte ich es mehrfach erlebt, dass Polizisten sehr korrekt durchsetzten, dass ich bei Demonstrationen aufnehmen kann (siehe hier). Warum schützen nun Polizisten die Antifa bzw. Demonstranten aus ihrem Umfeld vor Berichterstattung? Hängt es von den politischen Sympathien der einzelnen Beamten vor Ort ab?  Oder hat sich hier der Kurs der Polizei geändert? Am heutigen Dienstag hatte mir schon vorher der Einsatzleiter massiv dazu geraten, nicht auf die Straßenseite der Gegendemonstranten zu gehen. Eine der Beamtinnen trug nach Angaben der Familien-Aktivisten eine Regenbogenfarbe an ihrer schusssicheren Weste – eine klare politische Positionierung und damit bei so einem Einsatz unzulässig. Insbesondere, da ja auch die Gegendemonstranten mit Regenbogenfahnen unterwegs waren.

Ein Aktivist mit einem Anstecken “Stop Homophobia” stand eine gefühlte Ewigkeit zwischen den Kundgebungsteilnehmern und zeigte diesen den Stinkefinger, ohne dass die Polizei eingriff. Auch bei einer der Störerinnen, die den Stand der Familien-Aktivisten angriff, wurden zumindest gleich nach ihrem Angriff keine Personalien aufgenommen.

Thema der Bustour sind nach Angaben der Organisatoren sind Taten von Helmut Kentler, der mithilfe des Berliner Senats Kinder und Jugendliche in die „Obhut“ pädokrimineller „Pflegeväter“ gab (Kentler-„Experiment“) und, so die Familien-Aktivisten “gleichzeitig als gefeierter Pädagoge jene übergriffige Sexualpädagogik begründete, die heute flächendeckend in Schulen und Kitas praktiziert wird”. Kentlers Forschung und Einfluss auf die heutige Sexualpädagogik in Schulen und Kitas können nicht von seinem pädosexuellen „Experiment“ getrennt werden, so Hedwig von Beverfoerde von den Organisatoren. “Das verbrecherische Experiment“ müsse restlos aufgeklärt und “die damit untrennbar verwobene Sexualpädagogik konsequent aus Lehr- und Bildungsplänen, Unterrichtsmaterialien, Studiengängen und Ausbildungen entfernt werden.”

Dieser Beitrag erschien heute bereits auf dem Blog von Boris Reitschuster.

Das komplette Interview mit Hedwig von Beverfoerde sehen Sie hier:




Der Einfluss des Pädo-Aktivisten Kentler wirkt bis heute im Berliner Bildungssystem

von KERSTIN KRAMER

BERLIN – Jahrzehntelang gaben Berliner Jugendämter Kinder in die „Obhut“ pädophiler Straftäter. Drahtzieher hinter diesem perversen System war der einflussreiche Pädophilenaktivist Helmut Kentler. Der Skandal dauert indes an, denn die von ihm begründete „emanzipatorische Sexualpädagogik“ ist nach wie vor in Schulen und KiTas im Einsatz.

Über 30 Jahre lang vermittelten Berliner Jugendämter systematisch Kinder und Jugendliche zur „Pflege“ an „alleinlebende, mitunter mächtige Männer aus Wissenschaft, Forschungseinrichtungen und anderen pädagogischen Kontexten“, die diese missbrauchten und vergewaltigten. Dieses sogenannte „Kentler-Experiment“ ist in groben Zügen schon länger bekannt, eine aktuelle Untersuchung der Universität Hildesheim hat jetzt neue erschreckende Details aufgedeckt. Die Wissenschaftler sprechen von einem Netzwerk, das nicht nur in Berlin sondern bundesweit bis hin zur inzwischen wegen massenhaften sexuellen Missbrauchs geschlossenen reformpädagogischen Odenwaldschule agierte. Mitarbeiter des Pädagogischen Zentrums, des Max-Planck-Instituts, der Freien Universität Berlin, des Pädagogischen Seminars Göttingen und der Senatsverwaltung, bis hinein in einzelne Berliner Bezirksjugendämter, seien – so die Studie – Teil eines Netzwerks gewesen, das Missbrauchstätern Zugang zu jungen Männern und Kindern verschaffte.

Kentlers Pädo-Netzwerk

Die Schlüsselfigur in diesem Pädo-Netzwerk war der Sozialpädagoge Helmut Kentler (1928 bis 2008), der diesen perversen Kinderhandel öffentlich als Erfolgsgeschichte präsentierte und sich immer wieder dafür einsetzte, Sex zwischen Erwachsenen und Kindern zu legalisieren. Anstoß schien daran damals niemand zu nehmen, ganz im Gegenteil: Kentler galt als Star der Sexualerziehung, als „Obergutachter der Nation in Fragen der sexuellen Erziehung“. Er selbst sah sich als Befreier „sexueller Lebensenergie“ ganz in der Tradition des Freudomarxismus und des Esoterikers Wilhelm Reich. Schon das Kleinkind brauche Stimulierung und sexuelle Befriedigung, um zu einer gesunden Persönlichkeit heranwachsen zu können. Aus diesen Annahmen heraus entwickelte er die „emanzipatorische Sexualerziehung“, die ganz im Sinne der 68er Befreiung auf großes Interesse stieß.

Im weiteren Verlauf spielte Kentlers Sexualerziehung eine zentrale Rolle für die Entwicklung der heutigen „Sexualpädagogik der Vielfalt“. Insbesondere Uwe Sielert, dem Kentler „ein väterlicher Freund“ war, griff dessen Theorien vom „Kind als sexuelles Wesen“ und der Entfesselung sexueller Energien auf und fügte das Konzept des Gender Mainstreaming hinzu. Heterosexualität, Kernfamilie und Generativität will Sielert „entnaturalisieren“ zugunsten einer Vielfalt verschiedener sexueller und geschlechtlicher Orientierungen, Identitäten, Praktiken und Familienkonstellationen.

Kentlers Erbe lebt

Auch Sielert avancierte zum gefragten Experten gerade bei den Themen Sexualethik und sexueller Missbrauch. Neben seiner Professur an der Universität Kiel gründete er das Institut für Sexualpädagogik (isp), das sich seitdem zum führenden Institut für Sexualpädagogik in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland entwickelt hat. Über die Jahre baute Sielert ein weitverzweigtes Netzwerk auf. Einflussreiche Sexualpädagogen wie Stefan Timmermanns und Elisabeth Tuider, lassen Kentlers Erbe in Universitäten, pädagogischen Einrichtungen, in der Missbrauchsprävention und LSBT-Vereinen weiterleben.

Besonders groß ist der Einfluss auf die BZgA, durch die Sielerts sexualpädagogisches Konzept in die Standards für die Sexualaufklärung in Europa der WHO Einzug halten konnte. Der Weg von dort bis in die Schulklassen ist kurz, wie Sielerts Kollege Frank Herrath schreibt: „Wenn die (neo)emanzipatorische Sexualpädagogik heute die deutschsprachige sexualitätsbezogene Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor allem prägt, dann ist das nicht unwesentlich Helmut Kentler und Uwe Sielert zu verdanken“.

Laxer Umgang mit pädofreundlichem Ansatz

Die gängige Sexualerziehung in Schulen und Kitas beruht also im Wesentlichen auf den Ansichten eines Pädophilenaktivisten und Drahtziehers pädokrimineller Aktivitäten. Sielert versuchte sich zwar in diskreten Distanzierungen, Kentler habe einen „offenbar laxe[n] Umgang mit dem Gewaltaspekt von pädagogischen Abhängigkeitsbeziehungen“ vertreten, der positiven Bewertung seiner Arbeit tut dies augenscheinlich keinen Abriss. Denn obwohl Kentlers Sexualpädagogik nachweislich pädophil kompromittiert ist, wird sie von seinen Nachfolgern weiterhin vertreten. Elisabeth Tuider machte dies in einem Vortrag unmissverständlich deutlich: „Die von Helmut Kentler begründete emanzipatorische Sexualpädagogik stellt heute in weiten Teilen die Grundlage der sexualpädagogischen Praxisarbeit dar und auch die sexualpädagogischen Institutionen beziehen sich darauf.“

Im Zuge der aktuellen Enthüllungen des kentlerschen Pädo-Netzwerks muss dringend auch intensiv aufgearbeitet werden, wie sich das Gedankengut Kentlers in Schulen und Universitäten ausgebreitet hat und von Sielert und Co. zu sexueller Vielfaltserziehung weiterentwickelt wurde. Diese Sexualpädagogik muss aus den Schulen und KiTas verschwinden. Die politischen Machtstrukturen, die diese „Pädagogik“ vorantreiben, müssen aufgedeckt, die Geldflüsse trockengelegt werden. Dazu bietet die derzeitige Kentler-Debatte eine wichtige Chance.




Festnahme nach Tötungsdelikt in Spandau

SPANDAU – Im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt in einer Wohnung am Brunsbütteler Damm hat die Polizei gestern Nachmittag einen 20-jährigen Verdächtigen festgenommen. Gegen 20.30 Uhr am Vortag hatten die Eltern eines 23 Jahre alten Mannes in dessen Zimmer der gemeinsamen Wohnung leblos aufgefunden und die Feuerwehr alarmiert. Eine Besatzung eines Notarztwagens konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen und rief die Polizei hinzu. Aufgrund der Verletzungen und der Auffindesituation besteht der Verdacht eines Tötungsdeliktes. Die Ermittlungen dauern an.




Abstandsregeln in Kneipen wird gelockert

BERLIN – In Berliner Kneipen und Restaurants werden die in der Corona-Pandemie bisher geltenden Abstandsregeln gelockert. Das berichtet die Berliner Morgenpost. Künftig dürfen danach im Restaurant bis zu sechs Gäste an einem Tisch sitzen, auch wenn 1,50 Meter Abstand nicht eingehalten werden können. Die Infektionsschutzverordnung soll entsprechend geändert werden.

Bisher müssen  Stühle so stehen, dass zwischen den Gästen der Mindestabstand am Tisch eingehalten werden kann. Ausnahmen gelten für Ehe- und Lebenspartner und Angehörige des eigenen Haushalts. Der Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßt die Entwicklung.



BVG benennt U-Bahnstation Mohrenstraße um

BERLIN – Der Mohrenkopf von Sarotti ist schon lange verschwunden, bald wird es auch der U-Bahnhof Mohrenstraße in Berlin sein. Heute teilten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit, dass die Station noch in diesem Jahr umbenannt werden soll in Glinkastraße nach dem russischen Komponisten Michail Iwanowitsch Glinka (1804-1857).

Die BVG teilte dazu mit: Als weltoffenes Unternehmen und einer der größten Arbeitgeber der Hauptstadt lehnt die BVG jegliche Form von Rassismus oder sonstiger Diskriminierung ab. Aus Verständnis und Respekt für die teils kontroverse Debatte um den Straßennamen hat die BVG sich nun entschieden, ihn nicht weiter für die Benennung des U-Bahnhofs zu verwenden.“




FDP-Fraktion schmeißt Luthe raus: Ecken und Kanten nicht gefragt

von KLAUS KELLE

BERLIN – Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat ihren Kollegen Marcel Luthe einstimmig ausgeschlossen. Der Beschluss fiel auf einer Sondersitzung der Fraktion. Fraktionschef Sebastian Czaja begründete die Entscheidung mit einem „zerrütteten Vertrauensverhältnis“. Aber: Der Beschluss sei allen nicht leicht gefallen. Toll!

Für den Betrachter klingt das so, als habe man nichts Konkretes gegen den Mann in der Hand, der wie kaum ein anderer Landespolitiker in der Stadt bekannt war. Einer Stadt, deren brave Bürger unter der hohen Kriminalität im Zusammenhang mit dem totalen Versagen des rot-rot-grünen Senats leiden. Da gilt einer wie Luthe, innenpolitischer Sprecher der Liberalen, irgendwann als Nervensäge für die anderen blassen Kollegen. Der jetzt – mit ausdrücklicher Zustimmung des FDP-Landesverbands – ausgeschlossene Unternehmer war u. a. durch eine Flut von Anfragen zu Themen der Inneren Sicherheit bei den Berlinern aufgefallen. Er gehörte dem Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz 2016 an.

Luthe war Direktkandidat im Wahlkreis Grunewald. Dort holten er und die FDP ihr berlinweit bestes Erst- und Zweitstimmenergebnis. Über die Liste zog er 2016 ins Abgeordnetenhaus ein. Der 42-Jährige gründete den Verein Pro Tegel, der ein erfolgreiches Volksbegehren zum Erhalt des Flughafens in Tegel initiierte.

Im April dieses Jahres hatte Luthe eine Organklage vor dem Landesverfassungsgerichtshof gegen den Berliner Senat eingereicht. Deren Corona-Verordnung sei „widersprüchlich und willkürlich“. In mehreren Punkten sei die Corona-Politik des Senats nicht schlüssig, etwa wenn der Verkauf von Motorrädern, nicht aber der Verkauf von Fahrrädern medizinisch bedenklich sei.

Es sind in vielen Parteien und Fraktionen überall in Deutschland genau diese Politiker, die für ihre Parteioberen unerwünscht sind. Abgeordnete, die selbst denken, Fragen stellen und mit eigenen Initiativen immer wieder diejenigen nerven, die gemütlich auf dem warmen Parlamentariersofa sitzen. Sie zwingen die Kollegen, ihren Job ernster zu nehmen, sie halten ihnen den Spiegel vor und fordern die anderen heraus, ihre Positionen immer wieder neu zu überdenken. Und weil das viele nicht wollen, kommt es dann leicht zu einem „zerrüttenden Vertrauensverhältnis“.

Die FDP-Fraktion ist mit jetzt elf Mitgliedern die kleinste im Parlament. Sie könnte deutlich größer sein, wenn sie Querköpfe wie Luthe nicht nur ertragen, sondern in seiner Arbeit unterstützen würden.

 

 




Areal rund um den Funkturm wird saniert

BERLIN – Die Fläche rund um das Autobahndreieck Funkturm muss saniert werden. Darauf hat sich der Senat verständigt. Das Gebiet ist etwa 152 Hektar groß und erstreckt sich über eine Länge von ca. 3,3 km zwischen dem S-Bahnhof Grunewald im Südwesten und dem Bahnhof Charlottenburg im Nordosten. An der weitesten Stelle zwischen dem S-Bahnhof Halensee im Südosten und dem S-Bahnhof Messe Nord/ICC im Norden ist das Gebiet ca. 1,2 Kilometer breit.

Ein Ersatzneubau eröffne die Möglichkeit für die Neugestaltung und Nutzungsänderung des derzeitig durch Infrastrukturanlagen geprägten Areals im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Neben der Entwicklung von Neubaupotenzialflächen, der Qualifizierung eines Dienstleistungsstandortes sowie der Messenutzung bilden die verkehrliche und die naturräumliche Entwicklung weitere Schwerpunkte der vorbereitenden Untersuchung. Neben der Neuordnung des städtischen Verkehrs im Einklang mit dem Autobahndreieck Funkturm und den dazugehörigen Bundesautobahnen 100 und 115 ist die Qualifizierung der Aufenthaltsqualitäten des öffentlichen Raumes von großer Bedeutung.




Alleinerziehend in der Corona-Krise: Ein Berliner Vater erzählt von seinen Homeschooling-Erfahrungen

von ALEXANDER GEILHAUPT

Seit der Schließung der Schulen habe ich ein schlechtes Gewissen, als Lehrer für einen 13-jährigen pubertierenden Jungen scheine ich nämlich gänzlich ungeeignet. Jeden Tag ein paar Stunden unterrichten, Microsoft Teams nach neuen Aufgaben checken, Arbeiten überprüfen, das alles liegt außerhalb meiner Fähigkeiten.

Das Problem ist nicht die mangelnde Bildung. Englisch spreche ich fließend, Französisch mittelmäßig und in Mathematik kann ich locker mithalten mit dem Stoff der siebten Klasse; die Schwierigkeiten sind eher zwischenmenschlicher Natur. Denn mein Teenagersohn ist immer häufiger der Ansicht, dass sein Vater nicht nur ziemlich alt ist, sondern vom Leben, von der Schule und all den anderen Teenagerproblemen nicht den Hauch einer Ahnung hat – no Front!

Als alleinerziehender, berufstätiger Vater fehlen mir oft Zeit und Muße, den täglichen Unterricht zu organisieren, als Selbstständiger ohnehin. Überall sieht und hört man die engagierten Eltern, die ihre Kinder problemlos dazu bekommen, nach dem Frühstück freiwillig und ohne Murren den PC anzuschalten und nicht Fortnite zu spielen, sondern brav die Mathehausaufgaben zu erledigen, direkt nachdem sie den Frühstückstisch abgeräumt und die Spülmaschine eingeräumt haben. So läuft es zumindest bei meinen Facebook-Freunden, die ich kürzlich nach ihren Erfahrungen gefragt habe.

Wie machen es die anderen alleinerziehenden Eltern eigentlich? Die Supermarktkassiererin beispielsweise, die acht Stunden am Tag mit Klopapier kaufenden Kunden zurechtkommen muss, zwischendurch Regale einräumt, oder die Krankenschwester, die sich im Zwei- oder Dreischichtsystem abrackert. Vielleicht haben die alle Kinder mit Superkräften. Selbstdisziplin, frühes Aufstehen und anschließendes Lernen, ohne sich von Onlinespielen oder YouTube ablenken zu lassen, das sind Superkräfte, zumindest für einen 13-jährigen Teenager.

Die Schulen lassen uns weitestgehend alleine. Ja, es gibt sie, die engagierten Lehrer, die ihre eingescannten Buchseiten hochladen, die man dann ausdrucken, ausfüllen, einscannen und wieder hochladen muss, die Abgabetermine prüfen und dann meinen, das alles benoten zu können nach fairen Gesichtspunkten.

Glücklicherweise hat mein Sohn einen eigenen Computer. Wer schon mal versucht hat, auf einem Smartphone oder Tablet einen Text zu verfassen, ein PDF auszufüllen oder irgendwas von Microsoft zu bedienen, der weiß, dass das nahezu unmöglich ist. Aber es gibt sie, die Haushalte ohne Computer, die bei Amazon mit dem Smartphone bestellen, ihre Bankgeschäfte auf dem Tablet erledigen und zum Zocken eine Konsole benutzen.

Die Verlierer sind aber nicht wir Eltern, sondern die Kinder und Jugendlichen, die jetzt und ohne wirkliche Vorbereitungen ihre Prüfungen ablegen müssen, die vor dem Abschluss stehen, sich anschließend um eine Lehrstelle oder einen Studienplatz bewerben müssen. Auch hier fehlt es an Fairness, an gleichen Voraussetzungen. Natürlich muss zuhause gebüffelt werden vor einer Prüfung, auch in Zeiten der Normalität. Doch den Stoff von zwei oder drei Monaten gemeinsam mit den Eltern zu erarbeiten, das gelingt nicht allen. Wer es sich leisten kann, einen Elternteil für das Homeschooling abzustellen, hat einen Vorteil, der nicht auszugleichen ist. Unter derartigen Voraussetzungen Noten zu verteilen und Abschlusszeugnisse auszustellen, ist unverantwortlich. Sollten die Schulschließungen noch bis weit ins nächste Halbjahr andauern, werden viele auf der Strecke bleiben.

Die Schulen müssen umgehend wieder öffnen, nicht nur damit unsere Kinder den Anschluss nicht verlieren. Die Schule garantiert auch Sozialkontakte, die über die Familie hinausgehen, Freundschaften bilden sich, Selbstständigkeit wird gefördert. Schule bedeutet aber auch Entlastung für uns Eltern, nicht nur, damit wir unserer Arbeit nachgehen können.

Das Lernmaterial, das unsere Schule zur Verfügung stellt, ist übrigens selten interaktiv. Nur eine einzige Online-Übung habe ich gefunden, ausgerechnet in Sexualkunde. Wenigstens damit kenne ich mich besser aus als mein Sohn. Was für ein Glück.

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