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Steffen Helbig im Hungerstreik für die Gehörlosen

von JULIAN MARIUS PLUTZ

BERLIN – Steffen Helbig ist entschlossen, für seine Ziele auf Essen zu verzichten. „Ich trete in den Hungerstreik, weil ich müde geworden bin. Seit über 16 Jahren bin ich ehrenamtlich aktiv, sowohl politisch, gesellschaftlich als auch privat. Doch geändert hat sich nicht viel. Mein Engagement und das vieler gehörloser Menschen ist weiterhin stark eingeschränkt.“

Der Landesvorsitzende des Verbandes für Gehörlose in Berlin ist selbst gehörlos und Rollstuhlfahrer. Er streikt, um überhaupt erst protestieren zu können. Immer wieder sprach er das Problem der mangelnden Teilhabe im politischen Diskurs an. Und immer wieder erntete er laut eigener Angabe Ignoranz. „Für mich gab es in all den Jahren keinen barrierefreien Zugang. Ich habe aber auch Probleme, die nicht nur in der Politik sind, sondern generell auch in der Gesellschaft“.

Gehörlose stehen am Ende der Skala

Nur Menschen mit Herzen aus Holz könnten sein Anliegen nicht verstehen. Die Tatsache, sich nicht so äußern zu können, um auf Missstände hinzuweisen, die einer Gruppe widerfährt, muss frustrierend sein.

Es scheint eine Hierarchie der Opfer zu geben. Migranten, zumindest wenn sie aus dem arabisch/türkischen Raum kommen, genießen höchste Aufmerksamkeit. So gibt es Beauftragte, Begegnungszentren, Armaden an Sozialarbeitern, sie mit lobenswerten Zielen den mehr oder weniger „schon länger hier Lebenden“ helfen wollen, ohne dass ihre Arbeit und den Erfolg daraus jemals evaluiert werden würde.

Bei Homosexuellen ist es mal so, mal so. Passt das Opfer in den Zeitgeist, erfährt es Beachtung. Ist der Täter jedoch selbst Teil einer Gruppe die geschützt werden muss, werden Gewalttaten schon mal unter dem Teppich gekehrt, verharmlost oder beschwichtigt. Es kann schließlich nicht sein, was nicht sein darf.

Der Staat darf sich niemals erpressen lassen

Am Ende der Skala stehen Behinderte. Sie haben keine Lobby und keine sexy Regenbogenfarben. Fehlende Rampen für Rollstuhlfahrer oder Internetseiten, die Barrieren aufweisen sind keine coolen Themen für mutige Politik. Auch dass Texte von Journalisten, die aufgrund ihrer komplex gemachten Satzstrukturen für Menschen, mit kognitiven oder intellektuellen Leseschwierigkeiten echte Probleme darstellen, interessiert nicht. Dabei könnten die Kollegen doch einfach ihren Wolf Schneider, den „Journalistenpapst“, einmal wieder in die Hand nehmen, falls sie das jemals getan haben.

Aus dieser Warte heraus ist der Protest von Herbing verständlich. Inwieweit es ein Hungerstreik sein muss, ist jedoch fraglich. Mithilfe Erpressung die Politik zu etwas bewegen, ist im hohen Maße problematisch. Denn der Politiker kann nie und darf niemals erpressbar sein. Würde der Verantwortliche aufgrund des Hungerstreiks auf Forderungen eingehen, käme das einer Kapitulation vor der eigenen Souveränität gleich. Das Signal wäre verheerend und würde andere auf den Plan rufen. Wenn das bei den Gehörlosen funktioniert, warum nicht auch bei den Klimaaktivisten, bei den Hartz IV Gegnern, bei den Rassisten oder Islamisten? Es bleibt dabei: Der Staat darf sich nicht und niemals erpressbar machen lassen.

Wir haben erlebt, welchen Popanz um die hungerstreikenden Klimaaktivisten gemacht wurde. Medien berichteten, auch jenseits von Berlin und das, obwohl ihr Ziel ein abstraktes, kaum greifendes war. Was ein „Hungerstreik für das Klima“ sei, ist ebenso diffus, wie die Forderung nach weniger Armut oder besseres Leben. Wer kann schon dagegen sein?

Gehörlose eine Stimme geben

Entgegen Fridays For Future sind Helbings Forderungen konkret. So fordert er unter anderem mehr Gebärdendolmetscher. Das ist wichtig, aber nicht ausreichend. Gerade Menschen, die erst im Erwachsenenalter gehörlos werden, können diese Sprache erst gar nicht. Hinzukommt die mangelnde Sichtbarkeit vieler. Man sieht den Menschen ihre Einschränkung schlicht nicht an.

Oftmals sind diese Personen auch mit unangenehmen Gesprächspartnern konfrontiert, werden als dumm und minderbemittelt abgestempelt. Auch die immer noch häufig fehlenden Untertitel stellen ein Problem dar. Zwar und immerhin trifft das nicht beim Öffentlichen Rundfunk zu. Viele private Sender jedoch bieten diesen „Service“ immer noch nicht an. Hier besteht Handlungsbedarf.

So gesehen ist das Mittel des Protests von Steffen Helbig vielleicht zu kritisieren. Das Ziel jedoch ist unverkennbar wichtig: Gehörlose Menschen eine Stimme zu geben, sie und ihre Behinderung ernst zu nehmen und auf Ihre Forderungen, jenseits von Parteiengeplänkel, einzugehen.




Geflügelpest: Hühner nur in geschlossenen Ställen halten

TREPTOW-KÖPENICK – Anfang März war ein Ausbruch der Geflügelpest in einer Kleingeflügelhaltung in Treptow-Köpenick festgestellt worden. Aufgrund der erhöhten Gefahr einer weiteren Übertragung des Erregers waren rund um den Ausbruchsbestand vorerst ein Sperrbezirk (3 km Radius) sowie ein Beobachtungsgebiet (10 km Radius) eingerichtet worden. Eine Aufstallungspflicht bestand damit vorerst für die Geflügelhaltungen in den definierten Zonen, bevor sie am 10.03.2021 auf den gesamten Bezirk Treptow-Köpenick ausgeweitet wurde.

Das Bezirksamt ordnet deshalb aktuell an:

Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten (andere Vögel, ausgenommen Tauben) sind im gesamten Bezirk auch weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Eine Schutzvorrichtung ist hierbei eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.




Berlin stoppt das Impfen mit Astrazeneca

In Berlin kommt der Impfstoff von Astrazeneca vorerst nicht mehr zum Einsatz. Das teilte die Senatorin für Gesundheit, Dilek Kalayci (SPD), heute mit. «Wir haben das Impfen mit Astrazeneca in Berlin gestoppt», sagte Kalayci. «Der Betrieb in den Impfzentren in Tegel und Tempelhof ist eingestellt.»Zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, auch Deutschland setze Corona-Impfungen mit dem Präparat des britisch-schwedischen Pharmakonzerns vorsorglich aus. Es verwies auf eine aktuelle Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts zu notwendigen weiteren Untersuchungen.

«Auch die Krankenhäuser stellen die Impfungen der Mitarbeiter mit Astrazeneca zunächst ein», teilte Kalayci mit. Das Pilotprojekt zum Impfen bei den niedergelassenen Ärzten, bei dem mit dem Astrazeneca-Präparat gearbeitet wurde, werde ebenfalls gestoppt.

Mit Sorge betrachtete Kalayci die weitere Verzögerung. «Das ist natürlich ein großes Problem, dass eine Lücke entsteht», sagte sie in der RBB-Abendschau. «Wir haben vom Bund Impfdosen versprochen bekommen, auch für April. Nun wissen wir nicht, wie diese Lücke jetzt geschlossen werden soll.»

Die Gesundheitsverwaltung teilte mit, sie folge mit der Aussetzung des Impfstoffs der Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Grund für die Empfehlung des PEI seien «auffällige Häufungen einer speziellen Form von sehr seltenen Hirnvenen-Thrombosen (Sinusvenenthrombose) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff Astrazeneca». Die Impfungen bleiben den Angaben zufolge mindestens bis zum Abschluss einer Bewertung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) ausgesetzt.

Außerdem teilte die Gesundheitsverwaltung unter Berufung auf das Paul-Ehrlich-Institut mit, Personen, die sich mehr als vier Tage nach der Impfung mit Astrazeneca zunehmend unwohl fühlten – etwa mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen -, sollten sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben.

In Berlin kam in den Impfzentren im Terminal C des ehemaligen Flughafens Tegel und im Hangar 4 des ehemaligen Flughafens Tempelhof ausschließlich der Astrazeneca-Impfstoff zum Einsatz. In den übrigen vier Berliner Impfzentren werden die Präparate von Moderna und Biontech-Pfizer genutzt.

 




240.000 kostenlose Masken für Bedürftige in Treptow-Köpenick

TREPTOW-KÖPENICK – Der Senat von Berlin hatte zuletzt festgelegt, die Maskenpflicht im ÖPNV sowie im Einzelhandel zu verschärfen. Zur Verteilung an bedürftige Personen erwartet das Bezirksamt Treptow-Köpenick in der kommenden Woche eine Lieferung von voraussichtlich 240.000 Masken. Nach Angaben des Senats sollen die Masken an folgende Bedürftigen-Gruppen verteilt werden: Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Empfänger von Grundsicherungsleistungen sowie von Wohngeld und deren Haushaltsangehörige sowie Bezieher von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Hilfen zur Pflege. Auch Empfänger des Kinderzuschlags sowie von Bafög sollen die Masken kostenlos erhalten.

Die Verteilung im Bezirk Treptow-Köpenick wird dezentral, frühestens am 26. Januar 2021, erfolgen. Zurzeit werden die bezirklichen Masken-Ausgabestellen organisiert. Die Bekanntgabe der genauen Standorte erfolgt in Kürze.

Daneben hat sich der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) bereit erklärt, das Bezirksamt erneut bei der Verteilung der Masken zu unterstützen. Die Verteilung durch den ASB erfolgt am 26. Januar von 11 bis 18 Uhr vor dem Rathaus Köpenick in der Fußgängerzone.

Pro bedürftige Person werden maximal fünf Masken ausgegeben.




Impfungen für über 80-jährige Berliner laufen an

BERLIN – Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat heute mit dem Versand von Einladungsschreiben zur Corona-Impfung an über 80-jährige Berliner begonnen. Zuvor waren die über 90-jährigen eingeladen worden. Die Senioren werden in dem Schreiben gebeten, mithilfe eines Termincodes über eine Impfhotline telefonisch oder online unter https://service.berlin.de/corona/ zwei Termine im Abstand von ca. drei  Wochen zur Impfung zu vereinbaren. Die Impfungen sind kostenlos und freiwillig. Der Versand der Einladungen erfolgt nach Jahrgängen – Einladungen werden nach Alter absteigend gestaffelt verschickt.

Neben dem Einladungsschreiben erhalten die Adressatinnen und Adressaten wichtige Informationen zur Impfung und zum Standort des Impfzentrums.

Zum Termin müssen die zu impfenden Personen neben ihrem Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel und dem Einladungsschreiben weitere Unterlagen ausgefüllt mitbringen, die ebenfalls mit dem Einladungsschreiben versandt werden. Dies sind:

• Anamnese- und Einwilligungsbogen
• Aufklärungsmerkblatt des RKI
• Impfbuch (falls vorhanden)

Personen aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis können und sollen bei Bedarf bei der Terminbuchung behilflich sein und die zu impfende Person zum Impfzentrum begleiten. Allerdings können Begleitpersonen aus Platz- und Hygienegründen nicht mit ins Impfzentrum kommen. Wenn Personen Hilfe bedürfen, so werden sie von Mitarbeitenden im Corona-Impfzentrum begleitend unterstützt.

Etwaige Taxi-Kosten werden übernommen.




Bis zu 1.000 Euro Bußgeld: Böllern auf öffentlichen Plätzen in der Silvesternacht verboten

BERLIN – Der Aufruf von Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) an die Bürger der Millionenstadt ist unmissverständlich: „Bleiben Sie zu Hause, begrüßen Sie das neue Jahr im kleinen Kreis und verzichten Sie auf Feuerwerk und Böllerei!“

Und weil der rot-rot-grüne Senat es nicht bei Appellen belassen will, wurden kurz vor Weihnachten 56 sogenannte „Pyroverbotszonen“ für das Stadtgebiet in der Silvesternacht ausgewiesen. Schon im vergangenen Jahr gab es so etwas im nördlichen Teil des Alexanderplatzes und im Schöneberger Steinmetzkiez rund um die Pallasstraße.

Diese beiden bestehen auch kommende Woche, doch dazu kommen 54 Bereiche in allen Bezirken Berlins – vor allem in der City, Tiergarten, am Kottbusser Tor und Gesundbrunnen.

In den „Pyroverbotszonen“ ist das Abbrennen von Böllern, Raketen, Tischfeuerwerk und anderen Feuerwerksartikeln vom 31. Dezember bis zum Ende des 1. Januar 2021 untersagt, und zwar auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen, aber nicht auf  Privatgrundstücken. Auch das Aufhalten (nicht das Durchqueren) auf öffentlichen Plätzen ist in der Silvesternacht verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern zwischen 500 und 1000 Euro rechnen.

Die Polizei werde nicht jeden Böllerwurf verhindern können, aber sie werde nach ihren Möglichkeiten Verstöße in der Silvesternacht konsequent ahnden. Innensenator Geisel: „In Gruppen auf der Straße zu böllern birgt erhebliche Risiken für unsere Gesundheit. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten schon jetzt am Limit.“

 




Abstandsregeln in Kneipen wird gelockert

BERLIN – In Berliner Kneipen und Restaurants werden die in der Corona-Pandemie bisher geltenden Abstandsregeln gelockert. Das berichtet die Berliner Morgenpost. Künftig dürfen danach im Restaurant bis zu sechs Gäste an einem Tisch sitzen, auch wenn 1,50 Meter Abstand nicht eingehalten werden können. Die Infektionsschutzverordnung soll entsprechend geändert werden.

Bisher müssen  Stühle so stehen, dass zwischen den Gästen der Mindestabstand am Tisch eingehalten werden kann. Ausnahmen gelten für Ehe- und Lebenspartner und Angehörige des eigenen Haushalts. Der Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßt die Entwicklung.



Genitalverstümmelung: Dramatischer Anstieg von Fällen in Berlin

BERLIN – Immer mehr Mädchen und Frauen werden in Berliner Krankenhäusern wegen Genitalverstümmelungen behandelt.  Von  2018 bis September 2019 wurden 176 Fällen festgestellt und behandelt. ist in den vergangenen beiden Jahren massiv gestiegen. Das ist ein dramatischer Anstieg, denn im ganzen Jahr 2016 gab es zwölf, 2017 sechs Fälle.

Diese beunruhigende Entwicklung wurde vom Senat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Berkiner Abgeordnetenhaus bestätigt.

Der Senat sieht den Anstieg im Zusammenhang mit der Einwanderung vor allem aus afrikanischen und arabischen Ländern: „Aufgrund der Zuwanderung aus Gebieten, in denen die Praxis der Genitalverstümmelung stark verbreitet ist, wird davon ausgegangen, dass ein zunehmender Bedarf an Beratung, Aufklärung und medizinischer Versorgung besteht.“

Im Sommer wird Berlin eine Koordinierungsstelle für den Ausbau der Aufklärungs- und Beratungsangebote und der medizinischen Versorgung dieser Frauen einrichten. Erzieher und Lehrer sollen besonders sensibilisiert werden, solche Fälle zu erkennen.

Die AfD-Abgeordnete Jeannette Auricht fordert vom Senat, für eine bessere Datenlage zu sorgen.  Auricht sagte: „Wie soll den Betroffenen geholfen werden, wenn die Zahlen ausschließlich geschätzt werden?“ Nötig sei eine gezielte Präventionsarbeit mit den Tätergruppen und verpflichtende Untersuchungen bei Kindern.

 




Charité stockt die Zahl der Intensivbetten und Beatmungsgeräte deutlich auf

BERLIN – Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), hat am Freitag das lntensivgebäude für Covid-19-Patienten der Charité –  besucht und sich über die Vorbereitungen auf die steigende Zahl von Covid-19-Patienten informiert. Müller: „Es hat mich heute sehr beeindruckt zu sehen, wie schnell und sachgerecht die Charité hier die Kapazitäten für Corona-Patienten innerhalb kürzester Zeit hochgefahren hat. Es wurde rechtzeitig reagiert, die Technik und Ausstattung für Corona-Patienten, die intensiv-medizinisch betreut und beatmet werden müssen, ist vorhanden.“

Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité: „Eine wichtige Rolle, die wir als Charité übernommen haben, ist die berlinweite Steuerung der Intensivbetten nach dem sogenannten SAVE-Konzept. In diesem ist außerdem geregelt, dass die intensivpflichtigen Patienten in anderen Krankenhäusern von uns telemedizinisch mitbetreut warden.“ Die Telemedizinanwendung basiert auf dem Innovationsfondsprojekt ERIC (Enhanced Recovery after Intensive Care).

Die umfunktionierte Charité Campus-Klinik (CCK) wird künftig über 135 Intensivbetten inklusive Beatmungsgeräten verfügen. Mit der schrittweisen Erhöhung der intensivmedizinischen Kapazitäten  stellt die Charité sowohl die räumliche Trennung von Nicht-Infizierten als auch die intensivmedizinische Versorgung von Covid-19-Patienten bei steigenden Fallzahlen sicher. Insgesamt verfügt die Charité heute über 364 intensivmedizinische Betten, mit den zusätzlichen Betten der CCK steigt die Anzahl auf 499 Intensivbetten.

Die Charité engagiert sich von Anfang an aktiv bei der Eindämmung der Pandemie. So startete die erste Berliner Corona-Untersuchungsstelle Anfang März am Campus Virchow-Klinikum als Modellprojekt. Seitdem werden dort pro Tag zwischen 120 und 150 Personen beraten und gemäß den Kriterien getestet. Die CovApp und eine Corona-Videosprechstunde ergänzen das Angebot. Zusätzlich wurde an allen drei klinischen Campi eine Untersuchungsstelle für Mitarbeiter eingerichtet.




Maßnahmen zur Corona-Eindämmung in Berlin werden verlängert bis zum 19. April

BERLIN _ Der Berliner Senat hat die Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wurde bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Diese Verordnung tritt heute in Kraft.

Der Berliner Senat hat sich in der Senatssondersitzung unter anderem auf folgende Änderungen der Verordnung verständigt:

  • Gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten dürfen nicht stattfinden
  • auch Betreiber von Ferienwohnungen dürfen keine touristischen Übernachtungen anbieten
  • Kantinen für Betriebsangehörige sowie für Angehörige von Bundeswehr und Polizei dürfen nur betrieben werden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Sicherung des Mindestabstandes getroffen werden
  • auch Reinigungen dürfen öffnen (wie bisher schon Waschsalons)
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung, bleibt erlaubt. Bei Aktivitäten nach Absatz 3 i sind Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig, auf Wiesen und Freiflächen bei Wahrung eines Mindestabstandes von 5 Metern. Grillen und das Anbieten offener Speisen sind nicht zulässig. Zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden
  • für Prüfungen an Hochschulen gelten die gleichen Regelungen wie für Schulen
  • Die Ausweispflicht (§ 17) ist aufgehoben
  • Personen, die am Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ankommen, gegebenenfalls auch nach Umsteigen an einem Flughafen innerhalb der Bundesrepublik, oder nach Ankunft am Flughafen Berlin-Schönefeld in das Stadtgebiet von Berlin einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr ständig dort aufzuhalten.

Der Senat hat heute zudem auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci einen Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen.

Ziel ist es, den Ordnungsbehörden einen Orientierungsrahmen bei der Bemessung des Bußgelds für Verstöße im Einzelfall an die Hand zu geben. Dabei sind die Bußgelder in Form von Rahmen angegeben. So kostet etwa die verbotene Öffnung einer Gaststätte den Betreiber 1.000 bis 10.000 Euro. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ohne triftigen Grund kann mit 10 bis 100 Euro geahndet werden. Das Anbieten von touristischen Übernachtungsangeboten liegt zwischen 1000 und 10.000 Euro.