1

Steffen Helbig im Hungerstreik für die Gehörlosen

von JULIAN MARIUS PLUTZ

BERLIN – Steffen Helbig ist entschlossen, für seine Ziele auf Essen zu verzichten. „Ich trete in den Hungerstreik, weil ich müde geworden bin. Seit über 16 Jahren bin ich ehrenamtlich aktiv, sowohl politisch, gesellschaftlich als auch privat. Doch geändert hat sich nicht viel. Mein Engagement und das vieler gehörloser Menschen ist weiterhin stark eingeschränkt.“

Der Landesvorsitzende des Verbandes für Gehörlose in Berlin ist selbst gehörlos und Rollstuhlfahrer. Er streikt, um überhaupt erst protestieren zu können. Immer wieder sprach er das Problem der mangelnden Teilhabe im politischen Diskurs an. Und immer wieder erntete er laut eigener Angabe Ignoranz. „Für mich gab es in all den Jahren keinen barrierefreien Zugang. Ich habe aber auch Probleme, die nicht nur in der Politik sind, sondern generell auch in der Gesellschaft“.

Gehörlose stehen am Ende der Skala

Nur Menschen mit Herzen aus Holz könnten sein Anliegen nicht verstehen. Die Tatsache, sich nicht so äußern zu können, um auf Missstände hinzuweisen, die einer Gruppe widerfährt, muss frustrierend sein.

Es scheint eine Hierarchie der Opfer zu geben. Migranten, zumindest wenn sie aus dem arabisch/türkischen Raum kommen, genießen höchste Aufmerksamkeit. So gibt es Beauftragte, Begegnungszentren, Armaden an Sozialarbeitern, sie mit lobenswerten Zielen den mehr oder weniger „schon länger hier Lebenden“ helfen wollen, ohne dass ihre Arbeit und den Erfolg daraus jemals evaluiert werden würde.

Bei Homosexuellen ist es mal so, mal so. Passt das Opfer in den Zeitgeist, erfährt es Beachtung. Ist der Täter jedoch selbst Teil einer Gruppe die geschützt werden muss, werden Gewalttaten schon mal unter dem Teppich gekehrt, verharmlost oder beschwichtigt. Es kann schließlich nicht sein, was nicht sein darf.

Der Staat darf sich niemals erpressen lassen

Am Ende der Skala stehen Behinderte. Sie haben keine Lobby und keine sexy Regenbogenfarben. Fehlende Rampen für Rollstuhlfahrer oder Internetseiten, die Barrieren aufweisen sind keine coolen Themen für mutige Politik. Auch dass Texte von Journalisten, die aufgrund ihrer komplex gemachten Satzstrukturen für Menschen, mit kognitiven oder intellektuellen Leseschwierigkeiten echte Probleme darstellen, interessiert nicht. Dabei könnten die Kollegen doch einfach ihren Wolf Schneider, den „Journalistenpapst“, einmal wieder in die Hand nehmen, falls sie das jemals getan haben.

Aus dieser Warte heraus ist der Protest von Herbing verständlich. Inwieweit es ein Hungerstreik sein muss, ist jedoch fraglich. Mithilfe Erpressung die Politik zu etwas bewegen, ist im hohen Maße problematisch. Denn der Politiker kann nie und darf niemals erpressbar sein. Würde der Verantwortliche aufgrund des Hungerstreiks auf Forderungen eingehen, käme das einer Kapitulation vor der eigenen Souveränität gleich. Das Signal wäre verheerend und würde andere auf den Plan rufen. Wenn das bei den Gehörlosen funktioniert, warum nicht auch bei den Klimaaktivisten, bei den Hartz IV Gegnern, bei den Rassisten oder Islamisten? Es bleibt dabei: Der Staat darf sich nicht und niemals erpressbar machen lassen.

Wir haben erlebt, welchen Popanz um die hungerstreikenden Klimaaktivisten gemacht wurde. Medien berichteten, auch jenseits von Berlin und das, obwohl ihr Ziel ein abstraktes, kaum greifendes war. Was ein „Hungerstreik für das Klima“ sei, ist ebenso diffus, wie die Forderung nach weniger Armut oder besseres Leben. Wer kann schon dagegen sein?

Gehörlose eine Stimme geben

Entgegen Fridays For Future sind Helbings Forderungen konkret. So fordert er unter anderem mehr Gebärdendolmetscher. Das ist wichtig, aber nicht ausreichend. Gerade Menschen, die erst im Erwachsenenalter gehörlos werden, können diese Sprache erst gar nicht. Hinzukommt die mangelnde Sichtbarkeit vieler. Man sieht den Menschen ihre Einschränkung schlicht nicht an.

Oftmals sind diese Personen auch mit unangenehmen Gesprächspartnern konfrontiert, werden als dumm und minderbemittelt abgestempelt. Auch die immer noch häufig fehlenden Untertitel stellen ein Problem dar. Zwar und immerhin trifft das nicht beim Öffentlichen Rundfunk zu. Viele private Sender jedoch bieten diesen „Service“ immer noch nicht an. Hier besteht Handlungsbedarf.

So gesehen ist das Mittel des Protests von Steffen Helbig vielleicht zu kritisieren. Das Ziel jedoch ist unverkennbar wichtig: Gehörlose Menschen eine Stimme zu geben, sie und ihre Behinderung ernst zu nehmen und auf Ihre Forderungen, jenseits von Parteiengeplänkel, einzugehen.




Geflügelpest: Hühner nur in geschlossenen Ställen halten

TREPTOW-KÖPENICK – Anfang März war ein Ausbruch der Geflügelpest in einer Kleingeflügelhaltung in Treptow-Köpenick festgestellt worden. Aufgrund der erhöhten Gefahr einer weiteren Übertragung des Erregers waren rund um den Ausbruchsbestand vorerst ein Sperrbezirk (3 km Radius) sowie ein Beobachtungsgebiet (10 km Radius) eingerichtet worden. Eine Aufstallungspflicht bestand damit vorerst für die Geflügelhaltungen in den definierten Zonen, bevor sie am 10.03.2021 auf den gesamten Bezirk Treptow-Köpenick ausgeweitet wurde.

Das Bezirksamt ordnet deshalb aktuell an:

Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten (andere Vögel, ausgenommen Tauben) sind im gesamten Bezirk auch weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Eine Schutzvorrichtung ist hierbei eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.




240.000 kostenlose Masken für Bedürftige in Treptow-Köpenick

TREPTOW-KÖPENICK – Der Senat von Berlin hatte zuletzt festgelegt, die Maskenpflicht im ÖPNV sowie im Einzelhandel zu verschärfen. Zur Verteilung an bedürftige Personen erwartet das Bezirksamt Treptow-Köpenick in der kommenden Woche eine Lieferung von voraussichtlich 240.000 Masken. Nach Angaben des Senats sollen die Masken an folgende Bedürftigen-Gruppen verteilt werden: Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Empfänger von Grundsicherungsleistungen sowie von Wohngeld und deren Haushaltsangehörige sowie Bezieher von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Hilfen zur Pflege. Auch Empfänger des Kinderzuschlags sowie von Bafög sollen die Masken kostenlos erhalten.

Die Verteilung im Bezirk Treptow-Köpenick wird dezentral, frühestens am 26. Januar 2021, erfolgen. Zurzeit werden die bezirklichen Masken-Ausgabestellen organisiert. Die Bekanntgabe der genauen Standorte erfolgt in Kürze.

Daneben hat sich der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) bereit erklärt, das Bezirksamt erneut bei der Verteilung der Masken zu unterstützen. Die Verteilung durch den ASB erfolgt am 26. Januar von 11 bis 18 Uhr vor dem Rathaus Köpenick in der Fußgängerzone.

Pro bedürftige Person werden maximal fünf Masken ausgegeben.




Impfungen für über 80-jährige Berliner laufen an

BERLIN – Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat heute mit dem Versand von Einladungsschreiben zur Corona-Impfung an über 80-jährige Berliner begonnen. Zuvor waren die über 90-jährigen eingeladen worden. Die Senioren werden in dem Schreiben gebeten, mithilfe eines Termincodes über eine Impfhotline telefonisch oder online unter https://service.berlin.de/corona/ zwei Termine im Abstand von ca. drei  Wochen zur Impfung zu vereinbaren. Die Impfungen sind kostenlos und freiwillig. Der Versand der Einladungen erfolgt nach Jahrgängen – Einladungen werden nach Alter absteigend gestaffelt verschickt.

Neben dem Einladungsschreiben erhalten die Adressatinnen und Adressaten wichtige Informationen zur Impfung und zum Standort des Impfzentrums.

Zum Termin müssen die zu impfenden Personen neben ihrem Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel und dem Einladungsschreiben weitere Unterlagen ausgefüllt mitbringen, die ebenfalls mit dem Einladungsschreiben versandt werden. Dies sind:

• Anamnese- und Einwilligungsbogen
• Aufklärungsmerkblatt des RKI
• Impfbuch (falls vorhanden)

Personen aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis können und sollen bei Bedarf bei der Terminbuchung behilflich sein und die zu impfende Person zum Impfzentrum begleiten. Allerdings können Begleitpersonen aus Platz- und Hygienegründen nicht mit ins Impfzentrum kommen. Wenn Personen Hilfe bedürfen, so werden sie von Mitarbeitenden im Corona-Impfzentrum begleitend unterstützt.

Etwaige Taxi-Kosten werden übernommen.




Maßnahmen zur Corona-Eindämmung in Berlin werden verlängert bis zum 19. April

BERLIN _ Der Berliner Senat hat die Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wurde bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Diese Verordnung tritt heute in Kraft.

Der Berliner Senat hat sich in der Senatssondersitzung unter anderem auf folgende Änderungen der Verordnung verständigt:

  • Gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten dürfen nicht stattfinden
  • auch Betreiber von Ferienwohnungen dürfen keine touristischen Übernachtungen anbieten
  • Kantinen für Betriebsangehörige sowie für Angehörige von Bundeswehr und Polizei dürfen nur betrieben werden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Sicherung des Mindestabstandes getroffen werden
  • auch Reinigungen dürfen öffnen (wie bisher schon Waschsalons)
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung, bleibt erlaubt. Bei Aktivitäten nach Absatz 3 i sind Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig, auf Wiesen und Freiflächen bei Wahrung eines Mindestabstandes von 5 Metern. Grillen und das Anbieten offener Speisen sind nicht zulässig. Zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden
  • für Prüfungen an Hochschulen gelten die gleichen Regelungen wie für Schulen
  • Die Ausweispflicht (§ 17) ist aufgehoben
  • Personen, die am Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ankommen, gegebenenfalls auch nach Umsteigen an einem Flughafen innerhalb der Bundesrepublik, oder nach Ankunft am Flughafen Berlin-Schönefeld in das Stadtgebiet von Berlin einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr ständig dort aufzuhalten.

Der Senat hat heute zudem auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci einen Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen.

Ziel ist es, den Ordnungsbehörden einen Orientierungsrahmen bei der Bemessung des Bußgelds für Verstöße im Einzelfall an die Hand zu geben. Dabei sind die Bußgelder in Form von Rahmen angegeben. So kostet etwa die verbotene Öffnung einer Gaststätte den Betreiber 1.000 bis 10.000 Euro. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ohne triftigen Grund kann mit 10 bis 100 Euro geahndet werden. Das Anbieten von touristischen Übernachtungsangeboten liegt zwischen 1000 und 10.000 Euro.




Coronavirus: Wuhan-Rückkehrer entlassen

KÖPENICK – Die Rückkehrer aus Wuhan (China) wurden heute aus dem DRK-Klinikum in Köpenick entlassen. Sie waren nach ihrer Rückkehr am 9. Februar aus der chinesischen Stadt Wuhan amtsärztlich betreut worden. Nachdem die vierte und letzte Testreihe auf den gefährlichen Coronavirus  negativ ausgefallen war, bestanden keine Hinderungsgründe mehr. Die Rückkehrer waren über zwei Wochen in einem Verwaltungstrakt des Klinikums isoliert worden.

 




Senat findet Volksentscheid gut – aber unzulässig

BERLIN – Der Senat hat die Einleitung des Volksbegehrens über den „Volksentscheid für Gesunde Krankenhäuser“ begrüßt. Man teile die grundsätzlichen Anliegen des Volksbegehrens und begrüße den Erfolg der Initiative mit über 40.000 Unterschriften, hält aber das Volksbegehren nach der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für rechtlich unzulässig.

Das mit dem beantragten Volksbegehren verfolgte „Gesetz zur Verbesserung der Patient*innensicherheit im Krankenhaus“ sei nach Einschätzung des Senats in weiten Teilen unvereinbar mit der Verfassung von Berlin und dem Grundgesetz und könne deshalb keine tragfähige Handlungsgrundlage für Berlin sein.




Mehr Hygiene auf dem Straßenstrich

Berlin – Der Bezirk Mitte wird in 2018 25.000 Euro in mobile Toiletten am Straßenstrich an der Kurfürstenstraße investieren. Damit soll die Sauberkeit an diesem Brennpunkt und auch die hygienische Situation für die Prostituierten verbessert werden. Das teilte jetzt Johannes Schneider, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. 2019 werden dann weitere 40.000 Euro investiert, um ein Abstandhalten zu Kinder- und Jugendeinrichtungen zu organisieren, etwa durch Piktogramme.




Warnung vor extremer Hitze – Musikfestival abgesagt

Berlin – Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für heute eine eindringliche Warnung vor extremer Hitze in Berlin und Südbrandenburg ausgesprochen. Dabei werden Temperaturen bis zu 34 Grad erwartet. Der DWD empfielt, sich möglichst im Schatten oder klimatisierten Räumen aufzuhalten und besonders Kinder  vor direkter Sonnenstrahlung zu schützen. Körperliche Anstrengungen sollen vermieden werden.

Die Waldbrandgefahr sei in diesen Tagen sehr hoch. Deshalb wurde auch das „Her Damit Festival“ in Beiersdorf-Freudenberg (Märkisch-Oderland) abgesagt. Das Festival soll Ende August/Anfang September nachgeholt werden.




Müller will Berlin zur Top-Adresse bei der Gesundheit machen

Berlin – Die unabhängige Zukunftskommission „Gesundheitsstadt Berlin 2030“ unter Vorsitz des Gesundheitsexperten Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) nimmt ihre Arbeit auf. Sie soll strukturelle Empfehlungen erarbeiten, wie eine forschungsbasierte und zukunftsfähige Krankenversorgung für Patientinnen und Patienten in Berlin unter Berücksichtigung der Folgen des demographischen Wandels und des wachsenden Fachkräftebedarfs gesichert werden kann. Dabei gilt es das besondere Potenzial des Gesundheitsstandortes und die Synergiemöglichkeiten zwischen der Charité-Universitätsmedizin Berlin und der landeseigenen Vivantes GmbH künftig besser zu nutzen. Einberufen wurde die mit elf externen Sachkundigen aus Wissenschaft, Verbänden, Kliniken, Unternehmen und Patientenvertretungen besetzte Arbeitsgruppe vom Regierenden Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller und der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kolat. Die Ergebnisse der Zukunftskommission sollen Anfang 2019 vorgestellt werden.

Müller: „Wir wollen Berlin bis 2030 zur europäischen Top-Adresse in der medizinischen Forschung und Versorgnung machen. Mit der Charité und Vivantes verfügt Berlin über das größte Universitätsklinikum und den größten kommunalen Krankenhauskonzern in Deutschland. Die daraus erwachsenden Möglichkeiten werden wir gezielt weiterentwickeln, um den Menschen in unserer Stadt auch künftig die bestmögliche medizinische Versorgung anzubieten.“