Bund und Länder sind verpflichtet, den Stabilitätsrat jährlich über die zentralen Haushaltskennziffern zu informieren. Der Stabilitätsbericht betrachtet die Entwicklung des (strukturellen) Finanzierungssaldos, der Kreditfinanzierungsquote, der Zins-Steuer-Quote und des Schuldenstandes für die beiden zurückliegenden abgeschlossenen Haushaltsjahre. Der Bericht enthält auch Informationen zu den Sollzahlen für das laufende Haushaltsjahr und den Zeitraum der Finanzplanung. Außerdem wird auf Basis standardisierter Annahmen eine Prognose für den mittelfristigen Planungszeitraum getroffen.

Kollatz: „Berlin ist auf einem guten Weg. Wie schon im Vorjahr liegen drei der vier zentralen Haushaltskennziffern im grünen Bereich. Das ist vor allem das Ergebnis unserer klaren Konsolidierungspolitik. Lediglich der Schuldenstand pro Einwohnerin und Einwohner liegt noch über dem Schwellenwert. Wir arbeiten daher weiterhin entschlossen daran, diesen in Schritten abzubauen. Schritte, die vor zehn Jahren kaum jemand für möglich gehalten hat. Unser Hauptaugenmerk liegt aber nicht nur auf der Konsolidierung. Dank unserer hart erarbeiteten finanziellen Spielräume steigern wir das Investitionsvolumen deutlich. Dieser Zweiklang hat sich bewährt. Damit senken wir künftige Zinslasten und sind für die Ära der Schuldenbremse ab 2020 gewappnet. Gleichzeitig werden wir dem hohen Investitionsbedarf gerecht, insbesondere beim Schulbau oder der sozialen Infrastruktur. Diesen klaren Kurs gilt es beizubehalten, um für den Fall, dass die Zinsen wieder steigen, steuerungsfähig zu bleiben.“

Der Stabilitätsrat wurde mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz geschaffen. Das Bund-Länder-Gremium hat die vorrangige Aufgabe, fortlaufend die Haushaltswirtschaft aller Gebietskörperschaften zu überwachen und drohende Haushaltsnotlagen zu erkennen.