Pazderski (AfD): Migranten verantwortlich für viele Probleme in Berlin

BERLIN – Berlins AfD-Chef Georg Pazderski (67) hat die Zuwanderung als Hauptgrund für Probleme wie Verwarlosung, Wohnungsmangel und fehlende Kita-Plätze in Berlin benannt. Auf dem AfD-Parteitag  in Zehlendorf sagte er: „Die Migrationswelle der vergangenen Jahre ist zu einem Gutteil verantwortlich für das, was die Berliner Bürger in ihrem Alltag mit einer wachsenden Stadt verbinden.“ Die unkontrollierte Armutszuwanderung aus der dritten Welt müsse gestoppt werden.




Fahrerflucht von Hakan Tas: Ermittlungspannen?

BERLIN – Gab es im Fall des Linken-Politikers Hakan Tas (52), der Fahrerflucht begangen haben soll, Ermittlungspannen bei der Berliner Staatsanwaltschaft? Die bestreitet das entschieden! Im Berliner Kurier wird heute die Sprecherin Mona Lorenz zitiert: „Wir ermitteln weiter wegen Gefährdung im Straßenverkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.“

Die Polizisten, die den Politiker beim Rammen einer Laterne beobachtet und dann gestellt hatten, hätten möglicherweise „übereifrig reagiert“ wurde von interessierter Seite behauptet. Lorenz: „Selbst wenn es so wäre, würde das rechtlich keinen Unterschied machen.“




Am 1. Mai will die linke Szene wieder die Villen im Grunewald besuchen

von KLAUS KELLE

BERLIN – „Burn Bratwurst not Porsches“ – unter diesem Motto wollen „Künstler und Aktionsgruppen“ am 1. Mai durchs Villenviertel Grunewald ziehen. Darüber berichtet heute die Berliner Zeitung. In den linksradikalen Kreisen der Hauptstadt bildet man sich viel ein auf das, was man dort Humor nennt. So auch dieses Mal. Im „sozial abgehängten Bezirk“ werde man  „Begegnungszonen“ einrichten, heißt es über die Demo, die um 13 Uhr am S-Bahnhof Grunewald starten soll.

Ernsten Themen wie den steigenden Mieten und der wachsende Kluft zwischen Arm und Reich in Berlin will man nicht mehr mit Konzepten und frischen Ideen begegnen, sondern mit Lautsprecherwagen, Punkmusik, Perücken und lustigen Klamotten. Linke sind heute längst nicht mehr das, was sie mal waren…

Auch im vergangenen Jahr hatten die Veranstalter des Spaß-Umzugs schon in den Grunewald eingeladen. Angemeldet waren 200 Teilnehmer, es kamen bis zu 5.000. Autos, Hauswände und Stromverteilerkästen wurden beschädigt. Die Polizei nahm 58 Sachbeschädigungen auf. Nächste Woche will die Polizei starke Kräfte zusammenziehen, um die Lage unter Kontrolle zu halten. Die Polizei hat ja auch nichts anderes zu tun. Und nachts dürfte erneut das übliche Krawalltheater in Kreuzberg und anderswo ausarten. Und wieder sind es die Polizisten, die ihren Kopf für solche Events hinhalten müssen.




Gefährliche Frisuren: Abfuhr für die Schnüffel-Stiftung:

NEUKÖLLN – Der Neuköllner Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU)  darf auch in Zukunft öffentlich von der Nutzung der im Internet verfügbaren Broschüre „Ene mene muh – und raus bist Du!“ der linksextremen Amadeu-Antonio-Stiftung der früheren Stasi-Spitzelin Anetta Kahane abraten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die Stiftung, üppig aus Steuermitteln gefördert, hatte angestrebt, Liecke Aussagen über die Broschüre untersagen zu lassen.

In der Skandal-Broschüre wird zur – na klar – Bespitzelung in Kitas aufgerufen, um festzustellen, welche Kinder wohl aus vermeintlich „rechten Elternhäusern“ stammen. Mädchen mit Zöpfen zum Beispiel seien da verdächtig. Nach dieser kruden Weltsicht könnte also auch zum Beispiel die schwedische Umweltaktivistin Greta Thunberg als rechts-verdächtig angesehen werden. Gutes Benehmen, Handarbeit, körperliche Fitness – alles Verdachtsmomente in den Augen der Schnüffel-Stiftung.

Liecke hatte öffentlich geäußert, dass die Spitzel-Broschüre zwar Vorurteile bekämpfen wolle, aber selbst welche schüre. Wohl wahr…

Die Schnüffel-Stiftung kann jetzt gegen den Beschluss noch das Rechtsmittel der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

 




Schmierentheater: Tas beugt sich einem Urteil, das er angeblich nicht kennt

von KLAUS KELLE

BERLIN – Es ist eine große Farce, die gerade im politischen Berlin abgezogen wird. Mitte Dezember war der Abgeordnete Hakan Tas (Die Linke) mit 0,9 Promille Alkohol im Blut nicht nur mit seinem Mercedes herumgefahren (berlin.jetzt berichtete), sondern er war auch gegen eine Laterne geknallt und hatte Fahrerflucht begangen. Sein Pech: Polizeibeamte, die nicht im Dienst waren, sahen das, folgten ihm und stellten den Politiker. Die Begegnung in der Dezembernacht soll unangenehm gewesen sein, weil Tas keine Blutprobe zulassen wollte.

So weit so schlecht. Auch nach dem Ereignis fuhr der Linke weiter Auto. Das durfte er aufgrund seiner parlamentarischen Immunität. Dann hob das Abgeordnetenhaus Tas‘ Immunität für weitere Ermittlungen auf. Fahren unter Alkoholeinfluss und Unfallflucht – für jeden Bürger wäre der Schein erstmal weggewesen. Die Polizei regte selbst an, den Führerschein einzuziehen. Aber die Berliner Staatsanwaltschaft lehnte das ab. Spannende Frage: Warum eigentlich? Weil Tas Abgeordneter einer der Regierungsparteien in Berlin ist?

Und nun, vier Monate nach der Tat, will Tas seinen Führerschein „freiwillig“ abgeben. Freiwillig?

In der vergangenen Woche beschloss ein Richter, den Führerschein von Tas vorläufig einzuziehen, wie der Tagesspiegel berichtete. Tas aber behauptet, er wissen davon nichts, habe keinen Bescheid des Gerichts erhalten. Und um das Ganze noch lächerlicher zu machen, erklärte Benedikt Lux, Innenexperte des grünen Koalitionspartners, der Genosse Tas beuge sich der Gerichtsentscheidung, „noch bevor sie ihm wirksam zugestellt“ worden sei. Man möchte  hinzufügen: Wie kann sich Tas einer Entscheidung beugen, die er nach eigener Aussage gar nicht kennt?

Es sind Tricksereien wie diese, die immer mehr Wähler dazu bringen, sich angeekelt abzuwenden von solchem Polittheater…




Keiner redet Klartext: Warum musste Tas den Führerschein nicht abgeben?

BERLIN – Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus lässt nicht locker. „Wie gestaltet sich die staatsanwaltschaftliche Praxis bei Sicherstellung und Beschlagnahme von Fahrerlaubnissen zur vorläufigen Entziehung gem. § 111a StPO, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 StGB), also z.B. bei Verstößen gem. § 316 StGB und § 142 StGB, in Berlin dar und weshalb wird bei einer Trunkenheitsfahrt, bei der ein Promillewert von 0,9 vorgelegen haben soll und eine Straßenlaterne beschädigt wurde, von einer Sicherstellung und Beschlagnahme der Fahrerlaubnis in Berlin abgesehen?“ Das wollte der Abgeordnete Marc Vallendar jetzt in der Fragestunde wissen. Hintergrund der Frage ist natürlich der Fall des Linke-Abgeordneten Hakan Tas, der alkoholiert gefahren ist, einen Unfall mit Sachschaden verursachte und dann Fahrerflucht beging. Nicht nur  in der Berliner Polizei fragen sich Manche, wieso der Führerschein von Tas nach Feststellung des Sachverhalts nicht eingezogen wurde.

Justizsenator Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen, Foto) antwortete sinngemäß: Beschlagnahme und Sicherstellung der Fahrerlaubnis könne ab 0,5 Promille angeordnet werden.  Im konkreten Fall sei dies aber nicht erfolgt. Ein Aufhebung der Immunität sei nicht geplant. Das war schon bekannt, aber warum wurde die Fahrerlaubnis nicht beschlagnahmt? Diese entscheidende Frage blieb unbeantwortet.

Vallendar (AfD): „Es ist vollkommen unverständlich, dass Hakan Tas offensichtlich anders behandelt wird, als jeder andere Berliner und auch als andere Abgeordnete.“ Damit spielt er offenbar auf die Ermittlungen in einem Streit um Unterhaltszahlungen
gegen den Oppositionspolitiker Marcel Luthe (FDP) an, dessen Immunität damals erstaunlich schnell aufhoben wurde. Bei Tas passiert dagegen nichts, obwohl er schon mehrfach auffällig wurde, nicht nur als betrunkener Unfallfahrer.

2018 hatte sich der Linke an einer illegalen Sitzblockade gegen eine angemeldete Protestdemonstration gegen islamistisch motivierten Frauenhass beteiligt. Es besteht demnach der Verdacht auf Versammlungsblockade, die mit einer Freiheitstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Tas Tat wird jedoch auch in diesem Fall anscheinend nicht verfolgt.




Kind eines Berliner AfD-Politikers darf nicht auf Waldorfschule

BERLIN – Eine Berliner Waldorfschule (Foto), die im vergangenen Herbst das Kind eines AfD-Politikers zur Aufnahme in die Schule abgelehnt hatte, hat rechtmäßig gehandelt. Das beschied jetzt die Schulverwaltung des Senats. Begründung: Grundsätzlich hätten Privatschulen das Recht, sich ihre Schüler selbst auszusuchen. Beschränkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gebe es nur in Fällen der „Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft“.

 




Massive Kritik aus der SPD am eigenen Parteitagsbeschluss zur Bundeswehr

BERLIN – Ein sattes Eigentor hat die Berliner SPD auf ihrem Landesparteitag am Wochenende geschossen. Die Genossen stimmten mit Mehrheit dafür, „militärischen Organisationen“ den Zugang zu Schulen zu verweigern. gemeint waren damit die Jugendoffiziere der Bundeswehr. Fraktionschef Raed Saleh sagte, an den Berliner Schulen sollte die Achtung vor dem Leben gelehrt werden und nicht der Gang ans Maschinengewehr.

Der Beschluss der eigenen Partei war selbst dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller zu viel. Er betonte nach der Konfderenz, wie wichtig ihm gute Kontakte zur Bundeswehr seien. Deutlicher wurde der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Thomas Oppermann (SPD). Auf Twitter schrieb er, dass er entsetzt über den Beschluss seiner Partei sei. Die Soldaten der Bundeswehr verdienten jeglichen Respekt. Und wörtlich: „Wer so einen Unsinn beschließt, sollte sich selbst von unseren Schulen fernhalten.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Hans-Peter Meidinger, bezeichnete den Beschluss der Berliner SPD im „Tagesspiegel“ als „schweren Fehler“. So hätte er von den Linken erwartet, nicht jedoch von der SPD.

 




Warum wurde sein Führerschein nicht eingezogen?

BERLIN – Warum muss eigentlich ein Berliner Linke-Politiker seinen Führerschein nicht abgeben wie jeder andere Verkehrssünder auch? Hakan Tas, Innenexperte der Partei im Abgeordnetenhaus, stieg gestern nach der Parlamentssitung in seinen Mercedes und fuhr los.

Dabei hatte er im Dezember 2018 unweit des Potsdamer Platzes eine  Unfall verusacht und dann Fahrerflucht begangen. Nach Mitternach war Tas damals in der Lennéstraße gegen eine Laterne gefahren. Der Politiker setzte seine Fahrt ungerührt fort. Zufällig wurden Polizisten, die nicht im Dienst waren, Zeugen des Vorgangs. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Am Nollendorfplatz wurde Tas erwischt. Nachdem die Polizisten ihn zur Blutentnahme brachten, habe sich der Abgeordnete in der Gefangenensammelstelle „unkooperativ“ und „gereizt“ gezeigt und die Blutentnahme abgelehnt, die dann gegen seinen Willen dennoch entnommen wurde. Ergebnis des Bluttests 0,9 Promille.

Tas musste nach Hause laufen und bewies Humor. Am Tag danach erklärte er: „Nach einer emotional aufwühlenden Reise in die Türkei habe ich gestern einen großen Fehler gemacht.“ Und er „bereue zutiefst“.  Warum er näch einer „aufwühlenden Reise in die Türkei“ in Berlin angetrunken Auto fahren musste, weiß wohl nur er selbst.

Das Ansinnen der Polizei, die den Führerschein einziehen wollte, habe die Berliner Staatsanwaltschaft abgelehnt. Hätte sie das auch bei uns normalen Bürgern?




Immer weniger Abschiebungen

BERLIN – 12.605 ausreisepflichtige Personen halten sich derzeit in Berlin auf, doch die Zahl der tatsächlich Abgeschobenen sind deutlich. Noch im Jahr 2017 wurden 1.638 Personen abgeschoben, vergangenes jahr waren es nur noch 1.182. Bei 135 von ihnen handelte es sich um EU-Bürger, die hier schwere Straftaten begangen hatten. Die meisten Abschiebungen fanden 2018 nach Moldawien (304), Russland (70) und Albanien (67) statt.