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Keiner redet Klartext: Warum musste Tas den Führerschein nicht abgeben?

BERLIN – Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus lässt nicht locker. „Wie gestaltet sich die staatsanwaltschaftliche Praxis bei Sicherstellung und Beschlagnahme von Fahrerlaubnissen zur vorläufigen Entziehung gem. § 111a StPO, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 StGB), also z.B. bei Verstößen gem. § 316 StGB und § 142 StGB, in Berlin dar und weshalb wird bei einer Trunkenheitsfahrt, bei der ein Promillewert von 0,9 vorgelegen haben soll und eine Straßenlaterne beschädigt wurde, von einer Sicherstellung und Beschlagnahme der Fahrerlaubnis in Berlin abgesehen?“ Das wollte der Abgeordnete Marc Vallendar jetzt in der Fragestunde wissen. Hintergrund der Frage ist natürlich der Fall des Linke-Abgeordneten Hakan Tas, der alkoholiert gefahren ist, einen Unfall mit Sachschaden verursachte und dann Fahrerflucht beging. Nicht nur  in der Berliner Polizei fragen sich Manche, wieso der Führerschein von Tas nach Feststellung des Sachverhalts nicht eingezogen wurde.

Justizsenator Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen, Foto) antwortete sinngemäß: Beschlagnahme und Sicherstellung der Fahrerlaubnis könne ab 0,5 Promille angeordnet werden.  Im konkreten Fall sei dies aber nicht erfolgt. Ein Aufhebung der Immunität sei nicht geplant. Das war schon bekannt, aber warum wurde die Fahrerlaubnis nicht beschlagnahmt? Diese entscheidende Frage blieb unbeantwortet.

Vallendar (AfD): „Es ist vollkommen unverständlich, dass Hakan Tas offensichtlich anders behandelt wird, als jeder andere Berliner und auch als andere Abgeordnete.“ Damit spielt er offenbar auf die Ermittlungen in einem Streit um Unterhaltszahlungen
gegen den Oppositionspolitiker Marcel Luthe (FDP) an, dessen Immunität damals erstaunlich schnell aufhoben wurde. Bei Tas passiert dagegen nichts, obwohl er schon mehrfach auffällig wurde, nicht nur als betrunkener Unfallfahrer.

2018 hatte sich der Linke an einer illegalen Sitzblockade gegen eine angemeldete Protestdemonstration gegen islamistisch motivierten Frauenhass beteiligt. Es besteht demnach der Verdacht auf Versammlungsblockade, die mit einer Freiheitstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Tas Tat wird jedoch auch in diesem Fall anscheinend nicht verfolgt.




Kind eines Berliner AfD-Politikers darf nicht auf Waldorfschule

BERLIN – Eine Berliner Waldorfschule (Foto), die im vergangenen Herbst das Kind eines AfD-Politikers zur Aufnahme in die Schule abgelehnt hatte, hat rechtmäßig gehandelt. Das beschied jetzt die Schulverwaltung des Senats. Begründung: Grundsätzlich hätten Privatschulen das Recht, sich ihre Schüler selbst auszusuchen. Beschränkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gebe es nur in Fällen der „Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft“.

 




Massive Kritik aus der SPD am eigenen Parteitagsbeschluss zur Bundeswehr

BERLIN – Ein sattes Eigentor hat die Berliner SPD auf ihrem Landesparteitag am Wochenende geschossen. Die Genossen stimmten mit Mehrheit dafür, „militärischen Organisationen“ den Zugang zu Schulen zu verweigern. gemeint waren damit die Jugendoffiziere der Bundeswehr. Fraktionschef Raed Saleh sagte, an den Berliner Schulen sollte die Achtung vor dem Leben gelehrt werden und nicht der Gang ans Maschinengewehr.

Der Beschluss der eigenen Partei war selbst dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller zu viel. Er betonte nach der Konfderenz, wie wichtig ihm gute Kontakte zur Bundeswehr seien. Deutlicher wurde der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Thomas Oppermann (SPD). Auf Twitter schrieb er, dass er entsetzt über den Beschluss seiner Partei sei. Die Soldaten der Bundeswehr verdienten jeglichen Respekt. Und wörtlich: „Wer so einen Unsinn beschließt, sollte sich selbst von unseren Schulen fernhalten.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Hans-Peter Meidinger, bezeichnete den Beschluss der Berliner SPD im „Tagesspiegel“ als „schweren Fehler“. So hätte er von den Linken erwartet, nicht jedoch von der SPD.

 




Warum wurde sein Führerschein nicht eingezogen?

BERLIN – Warum muss eigentlich ein Berliner Linke-Politiker seinen Führerschein nicht abgeben wie jeder andere Verkehrssünder auch? Hakan Tas, Innenexperte der Partei im Abgeordnetenhaus, stieg gestern nach der Parlamentssitung in seinen Mercedes und fuhr los.

Dabei hatte er im Dezember 2018 unweit des Potsdamer Platzes eine  Unfall verusacht und dann Fahrerflucht begangen. Nach Mitternach war Tas damals in der Lennéstraße gegen eine Laterne gefahren. Der Politiker setzte seine Fahrt ungerührt fort. Zufällig wurden Polizisten, die nicht im Dienst waren, Zeugen des Vorgangs. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Am Nollendorfplatz wurde Tas erwischt. Nachdem die Polizisten ihn zur Blutentnahme brachten, habe sich der Abgeordnete in der Gefangenensammelstelle „unkooperativ“ und „gereizt“ gezeigt und die Blutentnahme abgelehnt, die dann gegen seinen Willen dennoch entnommen wurde. Ergebnis des Bluttests 0,9 Promille.

Tas musste nach Hause laufen und bewies Humor. Am Tag danach erklärte er: „Nach einer emotional aufwühlenden Reise in die Türkei habe ich gestern einen großen Fehler gemacht.“ Und er „bereue zutiefst“.  Warum er näch einer „aufwühlenden Reise in die Türkei“ in Berlin angetrunken Auto fahren musste, weiß wohl nur er selbst.

Das Ansinnen der Polizei, die den Führerschein einziehen wollte, habe die Berliner Staatsanwaltschaft abgelehnt. Hätte sie das auch bei uns normalen Bürgern?




Immer weniger Abschiebungen

BERLIN – 12.605 ausreisepflichtige Personen halten sich derzeit in Berlin auf, doch die Zahl der tatsächlich Abgeschobenen sind deutlich. Noch im Jahr 2017 wurden 1.638 Personen abgeschoben, vergangenes jahr waren es nur noch 1.182. Bei 135 von ihnen handelte es sich um EU-Bürger, die hier schwere Straftaten begangen hatten. Die meisten Abschiebungen fanden 2018 nach Moldawien (304), Russland (70) und Albanien (67) statt.

 




Müller: Schönbohm war ein wichtiger Repräsentant konservativer Politik unseres Landes“

BERLIN – Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), hat den jüngst verstorbenen früheren Staatssekretär und Innensenator Jörg Schönbohm (CDU, Foto), als einen Politiker gewürdigt, der in Berlin „bleibende Spuren hinterlassen“ habe. Schönbohm stamme aus einer Familie,  in der politisches Engagement wichtiger Bestandteil des Lebens sei. Seine bedeutendste Leistung liege sicherlich in seinem Anteil an der Zusammenführung der Streitkräfte der beiden deutschen Staaten im Zuge des Einigungsprozesses.

Müller: „Seine Verbundenheit mit unserer Stadt und sein bleibendes Interesse an Berlin sind unstrittig. Jörg Schönbohm ist ein werteorientierter Demokrat reinsten Wassers, ein wichtiger Repräsentant konservativer Politik unseres Landes gewesen und eine politische Persönlichkeit, der es sich lohnte zuzuhören.“




AfD stellt Strafanzeige gegen Berliner SPD-Politiker

BERLIN – Was ist Meinungsäußerung, was ist Beleidigung? Mit dieser Frage wird sich jetzt ein Berliner Gericht beschäftigen müssen. Auf ihrer Klausurtagung in Warnemünde soll der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh (41, Foto) den folgenden Satz über die AfD gesagt haben:

„Sie gehören wieder dorthin, wo sie herkommen, und zwar in ihre Rattenlöcher.“

Die AfD reagierte sofort und stellte Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Saleh.

 




AfD gegen „Denkverbote“ bei der Berliner Polizei

BERLIN – Der Fraktionschef der AfD im Berliner Abgeordnetenhaus, Georg Pazderski (Foto), ist verärgert über die Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Ein gestandener Polizist braucht keine Belehrung von satten Gewerkschaftsbossen, was er politisch denken darf und was nicht. Jeder einzelne Beamte hat sich bewusst für diesen Beruf entschieden, weil er Deutschland, seine Gesellschaft und seine Werteordnung schützen will und dies auch feierlich beeidet.“

Die GdP stelle diesen Eid und damit die Glaubwürdigkeit und Gesetzestreue jedes einzelnen Polizisten mit ihrer Forderung nach individuellen Distanzierungen öffentlich in Frage. Nach Auffassung Pazderskis, verspielt sie damit das Vertrauen ihrer eigenen Mitglieder. Das sei einer Gewerkschaft unwürdig.

 




Erfreulich: Berlins Haushalt 2018 mit 2,4 Milliarden Überschuss

BERLIN – Die vorläufigen Zahlen für den Jahresabschluss 2018 des Landes Berlin weisen einen Finanzierungsüberschuss von 2,4 Mrd. € aus. Damit wird sogar noch das bisher beste Haushaltsergebnis des Landes Berlin im Jahr 2017 übertroffen.

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz (SPD): „Der rechnerische Finanzierungsüberschuss von 2,4 Mrd. € ist ein außerordentlich positives Ergebnis. Das zweite Jahr in Folge mit einem Überschuss von mehr als zwei Milliarden Euro abzuschließen, ist nicht nur das Ergebnis einer guten konjunkturellen Lage, sondern bestätigt auch unsere Politik des nachhaltigen Investierens und Konsolidierens. Das Ergebnis ermöglicht es Berlin, sich weiterhin für die Zukunft zu wappnen – auch für den Fall steigender Zinsen und konjunktureller Abschwächung. Wichtig ist dabei, ein generationengerechtes Verhältnis zwischen nachhaltigen Investitionen in die wachsende Stadt und der Schuldentilgung zu erzielen.“

Das positive Jahresergebnis ist auf der Einnahmeseite auch in diesem Jahr im Wesentlichen auf die guten konjunkturellen Rahmenbedingungen zurückzuführen. Dadurch wurden rund 87 Mio. € mehr Steuern eingenommen als selbst in der durch den Nachtragshaushalt 2018 nachgesteuerten Planung vorgesehen war. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Steuereinnahmen um rund 1,7 Mrd. €. Die sonstigen Einnahmen blieben rund 349 Mio. € hinter den Erwartungen zurück. Dies resultiert insbesondere aus Mindereinnahmen beim Ersatz von Ausgaben des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten sowie beim Anteil des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Dies führt in Summe zu Bereinigten Einnahmen in Höhe von 29,338 Mrd. €.




Regierender Bürgermeister würdigt erste parlamentarische Demokratie auf deutschem Boden

BERLIN – Zum Jahrestag der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung der Weimarer Republik hat der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), die Leistungen der Väter und Mütter der Weimarer Reichsverfassung gewürdigt und gleichzeitig davor gewarnt, auch in unserer Zeit nicht leichtfertig mit dem Privileg der Demokratie umzugehen. Müller wird auf Einladung des thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) am 6. Februar an einem Festakt aus Anlass des 100. Jahrestages der konstituierenden Sitzung der verfassungsgebenden Nationalversammlung im Deutschen Nationaltheater in Weimar teilnehmen.

Müller: „Die Geschichte der Weimarer Republik ist trotz ihres unglücklichen Scheiterns eine Erfolgsgeschichte. Es war die erste parlamentarische Demokratie auf deutschem Boden. Mit der Wahl zur verfassungsgebenden Versammlung am 19. Januar 1919 wurde das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht in Deutschland etabliert. Besonders erinnert sei an das Frauenwahlrecht, das sich vor hundert Jahren durchgesetzt hat. Zu den Müttern der Weimarer Reichsverfassung zählt auch Louise Schroeder, die später als erste Frau Oberbürgermeisterin des geteilten Berlin wurde. Auch wenn wir noch nicht am Ende des Weges angelangt sind, so bleiben doch die Fortschritte zu würdigen und zu verstetigen. Politik ist heute weiblicher geworden. Wir müssen aber weiter daran arbeiten.“

Gleichzeitig betonte Müller, dass Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeit seien, sondern täglich neu erkämpft werden müssten: „Freiheit und Demokratie müssen verteidigt und immer wieder von neuem errungen werden – in unserer Gegenwart einmal mehr gegen Gegner im Inneren, die sich die Möglichkeiten der freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung zunutze machen, um Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus und Rassismus zu verbreiten.