BERLIN – Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus lässt nicht locker. „Wie gestaltet sich die staatsanwaltschaftliche Praxis bei Sicherstellung und Beschlagnahme von Fahrerlaubnissen zur vorläufigen Entziehung gem. § 111a StPO, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 StGB), also z.B. bei Verstößen gem. § 316 StGB und § 142 StGB, in Berlin dar und weshalb wird bei einer Trunkenheitsfahrt, bei der ein Promillewert von 0,9 vorgelegen haben soll und eine Straßenlaterne beschädigt wurde, von einer Sicherstellung und Beschlagnahme der Fahrerlaubnis in Berlin abgesehen?“ Das wollte der Abgeordnete Marc Vallendar jetzt in der Fragestunde wissen. Hintergrund der Frage ist natürlich der Fall des Linke-Abgeordneten Hakan Tas, der alkoholiert gefahren ist, einen Unfall mit Sachschaden verursachte und dann Fahrerflucht beging. Nicht nur in der Berliner Polizei fragen sich Manche, wieso der Führerschein von Tas nach Feststellung des Sachverhalts nicht eingezogen wurde.
Justizsenator Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen, Foto) antwortete sinngemäß: Beschlagnahme und Sicherstellung der Fahrerlaubnis könne ab 0,5 Promille angeordnet werden. Im konkreten Fall sei dies aber nicht erfolgt. Ein Aufhebung der Immunität sei nicht geplant. Das war schon bekannt, aber warum wurde die Fahrerlaubnis nicht beschlagnahmt? Diese entscheidende Frage blieb unbeantwortet.
Vallendar (AfD): „Es ist vollkommen unverständlich, dass Hakan Tas offensichtlich anders behandelt wird, als jeder andere Berliner und auch als andere Abgeordnete.“ Damit spielt er offenbar auf die Ermittlungen in einem Streit um Unterhaltszahlungen
gegen den Oppositionspolitiker Marcel Luthe (FDP) an, dessen Immunität damals erstaunlich schnell aufhoben wurde. Bei Tas passiert dagegen nichts, obwohl er schon mehrfach auffällig wurde, nicht nur als betrunkener Unfallfahrer.
2018 hatte sich der Linke an einer illegalen Sitzblockade gegen eine angemeldete Protestdemonstration gegen islamistisch motivierten Frauenhass beteiligt. Es besteht demnach der Verdacht auf Versammlungsblockade, die mit einer Freiheitstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Tas Tat wird jedoch auch in diesem Fall anscheinend nicht verfolgt.