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Schmierentheater: Tas beugt sich einem Urteil, das er angeblich nicht kennt

von KLAUS KELLE

BERLIN – Es ist eine große Farce, die gerade im politischen Berlin abgezogen wird. Mitte Dezember war der Abgeordnete Hakan Tas (Die Linke) mit 0,9 Promille Alkohol im Blut nicht nur mit seinem Mercedes herumgefahren (berlin.jetzt berichtete), sondern er war auch gegen eine Laterne geknallt und hatte Fahrerflucht begangen. Sein Pech: Polizeibeamte, die nicht im Dienst waren, sahen das, folgten ihm und stellten den Politiker. Die Begegnung in der Dezembernacht soll unangenehm gewesen sein, weil Tas keine Blutprobe zulassen wollte.

So weit so schlecht. Auch nach dem Ereignis fuhr der Linke weiter Auto. Das durfte er aufgrund seiner parlamentarischen Immunität. Dann hob das Abgeordnetenhaus Tas‘ Immunität für weitere Ermittlungen auf. Fahren unter Alkoholeinfluss und Unfallflucht – für jeden Bürger wäre der Schein erstmal weggewesen. Die Polizei regte selbst an, den Führerschein einzuziehen. Aber die Berliner Staatsanwaltschaft lehnte das ab. Spannende Frage: Warum eigentlich? Weil Tas Abgeordneter einer der Regierungsparteien in Berlin ist?

Und nun, vier Monate nach der Tat, will Tas seinen Führerschein „freiwillig“ abgeben. Freiwillig?

In der vergangenen Woche beschloss ein Richter, den Führerschein von Tas vorläufig einzuziehen, wie der Tagesspiegel berichtete. Tas aber behauptet, er wissen davon nichts, habe keinen Bescheid des Gerichts erhalten. Und um das Ganze noch lächerlicher zu machen, erklärte Benedikt Lux, Innenexperte des grünen Koalitionspartners, der Genosse Tas beuge sich der Gerichtsentscheidung, „noch bevor sie ihm wirksam zugestellt“ worden sei. Man möchte  hinzufügen: Wie kann sich Tas einer Entscheidung beugen, die er nach eigener Aussage gar nicht kennt?

Es sind Tricksereien wie diese, die immer mehr Wähler dazu bringen, sich angeekelt abzuwenden von solchem Polittheater…




BVG lässt Obdachlose im Winter nicht mehr in U-Bahnhöfen schlafen

Berlin – Jetzt ist es noch sonnig und warm, aber der nächste Winter wird hart für Obdachlose in der deutschen Hauptstadt. Überhaupt: Obdachlose in der Hauptstadt? Obdachlose in einem der reichsten Länder der Welt? An sich ein Widerspruch. Nun kam heraus: Ab dem nächsten Winter dürfen frierende Menschen ohne Bleibe nicht mehr in den U-Bahnhöfen der Metropole schlafen. Entsprechende Medienberichte bestätigten jetzt die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).

„Kältebahnhöfe“ werden diese Zufluchtsorte für die Ärmsten der Armen genannt. Zwei – Südstern und Lichtenberg –  waren rund um die Uhr geöffnet, damit niemand erfrieren muss, wenn draußen Minusgrade herrschen.

Der Grund, dass die BVG nicht mehr mitspielen will, ist, dass teilweise stark betrunkene Obdachlose zu Dutzenden in den Bahnhöfen unterwegs gewesen seien. Auch Junkies wurden immer wieder angetroffen. Hinzu kommt, dass nachts der Starkstrom im Gleisbereich eingeschaltet sei, damit die Züge rangiert werden könnten. Das sei lebensgefährlich.