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Festnahme nach Leichenfund am Berliner Fernsehturm

Nach einem Leichenfund unter dem Fernsehturm am Alexanderplatz in Berlin ist am Freitagabend ein Mann festgenommen worden. Es bestehe dringender Tatverdacht, sagte ein Polizeisprecher. Weitere Details gebe es noch nicht. Zuvor hatte die BILD über eine Festnahme berichtet.

Mitarbeiter der Stadtreinigung hatten die Leiche am Morgen entdeckt. Der tote Mann wurde laut Polizei auf dem Areal zwischen Treppen und Wasserspielen gefunden. Seine Verletzungen deuteten auf ein Tötungsdelikt hin. Deshalb solle die Leiche obduziert werden.

An der abgesperrten Fundstelle ermittelte eine Mordkommission. Dazu gehörte auch die Spurensicherung. Zur Identität des Mannes und zur Art seiner Verletzungen wollte der Polizeisprecher wegen der laufenden Ermittlungen noch nichts sagen.




Kirstin Brinker ist neue Landesvorsitzende der Berliner AfD

PAAREN (Brandenburg) – Machtwechsel an der Spitze der Berliner AfD. Mit der knappesten Mehrheit von 122:120 Stimmen setzte sich Kirsten Brinker  gegen die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch durch. Der bisherige Berliner Landesvorsitzende, Georg Pazderski, der auch die AfD-GFraktion im Berliner Abgeordnetenhaus führt, trat nicht mehr an, nachdem der Parteitag zuvor mit Mehrheit beschlossen hatte, keine Doppelspitze für die Parteiführung anzustreben.

Brinker, seit einiger Zeit im Streit mit Pazderski, trat mit dem Versprechen an, sie wolle im Superwahljahr 2021 „frischen Wind in die Partei bringen“. Neue stellvertretende Vorsitzende wurde Jeanette Auricht.

Brinker kündigte an, alle Strömungen in der Berrliner AfD wieder zusammenführen zu wollen, damit die Partei geschlossen in die Bundestagswahl und die Wahl zum Deutschen Bundestag ziehen könne.




Störaktionen bei Demo gegen Kindesmissbrauch in Berlin: Antifa und Polizei beste Freunde?

von BORIS REITSCHUSTER

BERLIN – Vor dem “Roten Rathaus” in Berlin Mitte hat heute die Bustour „Stoppt Kentlers Sex-Pädagogik“ Station gemacht. Als “rollendes Großplakat” gegen Kindesmissbrauch und Kentlers Sex-Pädagogik touren junge Familien-Aktivisten von “DemoFürAlle” und “CitizenGO” mit einem orangefarbenen „Bus der Meinungsfreiheit“ vom 6. bis 12. September durch Deutschland. Schon beim Auftakt in Erfurt kam es zu Gegenaktionen aus der linken Szene. Ebenso in Berlin am Dienstag. Unter anderem wurden die Familien-Aktivisten von Gegendemonstranten als “Nazis” beschimpft. Die offenbar aus dem Antifa-Milieu kommenden Störer versuchten, die Kundgebung mit Trillerpfeifen und Schreien zu übertönen. Es kam auch zu Übergriffen. Linksextreme versuchten, der Rednerin Hedwig von Beverfoerde, Sprecherin des Aktionsbündnis für Ehe und Familie, das Mikrophon zu entreißen und einen Stand mit Informations-Material umstürzten.

Ich war vor Ort und habe gefilmt. Als ich versuchte, in meinem Livestream mit den Gegendemonstranten zu sprechen, wurde das nach kurzer Zeit von der Polizei faktisch unterbunden. Eine Gegendemonstrantin verfolgte mich und nahm mich aus nächster Nähe auf, während ich filmte. Das bin ich gewöhnt und ich habe kein Problem damit. In diesem Moment kam aber eine Hauptkommissarin und wollte mir verbieten, weiter aufzunehmen – so als ob ich der Frau zu nahe gekommen wäre und nicht umgekehrt. Die Beamtin sagte mir, meine Aufnahmen der Antifa-Kundgebung seien nicht rechtens, weil ich das  “Persönlichkeitsrecht” der Teilnehmer und das “Urheberrecht” verletze. Sie untersagte mir auch, sich selbst aufzunehmen – auch ein Verstoß gegen das Gesetz. Auf einer öffentlichen Demonstration dürfen Pressevertreter filmen (über diesen Link kommen Sie direkt an die Stelle im Livestream). Was das Urheberrecht mit dem Berichterstatter von einer Kundgebung zu tun haben soll, ist mir ein Rätsel.

Ich hatte ähnliche Erfahrungen am Freitag, 28. August. bei einer Antifa-Aktion in Berlin. Zuvor hatte ich es mehrfach erlebt, dass Polizisten sehr korrekt durchsetzten, dass ich bei Demonstrationen aufnehmen kann (siehe hier). Warum schützen nun Polizisten die Antifa bzw. Demonstranten aus ihrem Umfeld vor Berichterstattung? Hängt es von den politischen Sympathien der einzelnen Beamten vor Ort ab?  Oder hat sich hier der Kurs der Polizei geändert? Am heutigen Dienstag hatte mir schon vorher der Einsatzleiter massiv dazu geraten, nicht auf die Straßenseite der Gegendemonstranten zu gehen. Eine der Beamtinnen trug nach Angaben der Familien-Aktivisten eine Regenbogenfarbe an ihrer schusssicheren Weste – eine klare politische Positionierung und damit bei so einem Einsatz unzulässig. Insbesondere, da ja auch die Gegendemonstranten mit Regenbogenfahnen unterwegs waren.

Ein Aktivist mit einem Anstecken “Stop Homophobia” stand eine gefühlte Ewigkeit zwischen den Kundgebungsteilnehmern und zeigte diesen den Stinkefinger, ohne dass die Polizei eingriff. Auch bei einer der Störerinnen, die den Stand der Familien-Aktivisten angriff, wurden zumindest gleich nach ihrem Angriff keine Personalien aufgenommen.

Thema der Bustour sind nach Angaben der Organisatoren sind Taten von Helmut Kentler, der mithilfe des Berliner Senats Kinder und Jugendliche in die „Obhut“ pädokrimineller „Pflegeväter“ gab (Kentler-„Experiment“) und, so die Familien-Aktivisten “gleichzeitig als gefeierter Pädagoge jene übergriffige Sexualpädagogik begründete, die heute flächendeckend in Schulen und Kitas praktiziert wird”. Kentlers Forschung und Einfluss auf die heutige Sexualpädagogik in Schulen und Kitas können nicht von seinem pädosexuellen „Experiment“ getrennt werden, so Hedwig von Beverfoerde von den Organisatoren. “Das verbrecherische Experiment“ müsse restlos aufgeklärt und “die damit untrennbar verwobene Sexualpädagogik konsequent aus Lehr- und Bildungsplänen, Unterrichtsmaterialien, Studiengängen und Ausbildungen entfernt werden.”

Dieser Beitrag erschien heute bereits auf dem Blog von Boris Reitschuster.

Das komplette Interview mit Hedwig von Beverfoerde sehen Sie hier:




Abiturprüfungen in Berlin finden statt – Schülerin scheitert mit Eilklage vor Gericht

BERLIN – Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die Verschiebung ihrer unmittelbar bevorstehenden schriftlichen Abiturprüfungen erreichen wollte.

Die Antragstellerin ist Schülerin und Abiturientin eines Berliner Gymnasiums. Nach dem Willen des Berliner Senats beginnen dort – wie an allen Berliner Schulen – ab dem 20. April 2020 die schriftlichen Abiturprüfungen; die erste schriftliche Prüfung der Antragstellerin ist für den 24. April 2020 angesetzt. Sie lebt mit ihren Eltern und einem Bruder in einer Zweieinhalb-Zimmerwohnung, wo sich alle Familienmitglieder seit dem 21. März 2020 überwiegend aufhalten. Die Antragstellerin verfolgt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes das Ziel der Verschiebung der Prüfung unter Berufung auf schwierige häusliche Bedingungen. Ihre Konzentrationsfähigkeit sei durch die von ihren Familienangehörigen ausgehende Geräuschbelastung erheblich beeinträchtigt, sie habe sich wegen der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen nicht mit Mitschülern austauschen können, sie verfüge über keinen eigenen PC und sie habe sich schließlich nicht – wie ursprünglich geplant – in einer Bibliothek auf die Prüfungen vorbereiten können. Unter diesen Umständen habe sie bei ihrer Abiturprüfung gegen-über anderen Prüflingen keine chancengleichen Voraussetzungen.

Die 3. Kammer hat den Eilantrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin habe keinen Anspruch auf Verschiebung der Prüfungstermine. Sie könne sich für ihr Begehren nicht auf das Berliner Schulgesetz berufen, wonach jede Schule die Verantwortung dafür trage, dass die Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren Lernausgangslagen, an ihrer Schule zu ihrem bestmöglichen Schulabschluss geführt werden. Denn hieraus folgten keine individualrechtlichen Ansprüche. Die Antragstellerin habe auch nicht glaubhaft gemacht, einen Anspruch auf die Nachholung eines Prüfungsteils zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe zu haben. Denn dies setze voraus, dass ein Prüfling aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der gesamten Prüfung oder an Teilen der schriftlichen oder mündlichen Prüfung nicht teilnehmen könne. Dies sei hier nicht der Fall. Die Antragstellerin könne nicht aus krankheitsbedingten Gründen oder sonstigen persönlichen Umständen nicht an der Prüfung teilnehmen. Der bloße Verweis auf die allgemeine „pandemiebedingte Stresssituation“ reiche hierfür nicht aus. Stress und Ängste im Zusammenhang mit einer Prüfung gehörten in den Risikobereich des Prüflings, es sei denn, dass sie erkennbar den Grad einer – durch ein ärztliches Attest nachzuweisenden – psychischen Erkrankung erreichten.

Das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit gebiete schließlich nichts anderes. Auch wenn die Vorbereitung auf die Abiturprüfungen im Jahr 2020 wegen der Schulschließungen ab dem 17. März 2020 und aufgrund der auch in den Osterferien geltenden Kontaktbeschränkungen unter erschwerten Bedingungen stattgefunden habe, stelle sich die Situation der Antragstellerin nicht als besonderer Ausnahmefall dar. Vielmehr stellten die strengen Regelungen der Länder zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie viele Familien vor schwierige Herausforderungen. Allen Schülerinnen und Schülern seien aber seit dem 17. März 2020 Vorbereitungstreffen mit Mitschülerinnen und Mitschülern, die Wahrnehmung von Nachhilfestunden und das Lernen außerhalb der häuslichen Umgebung nicht möglich gewesen. Wie auch in anderen Lebensbereichen könnten im Rahmen der Prüfungsvorbereitung unter Geltung der Einschränkungen wegen des Coronavirus jedoch keine identischen Bedingungen gewährleistet werden. Hierzu gehöre auch die Tatsache, dass Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise über ein eigenes Zimmer oder einen eigenen Computer verfügen, bessere Bedingungen zur Prüfungsvorbereitung vorfänden als andere. Die Durchführung der Abiturprüfungen 2020 im Land Berlin insgesamt sei schließlich auch dadurch sachlich gerechtfertigt, dass sich die Länder in der Ständigen Konferenz der Kultusminister darauf bundeseinheitlich geeinigt hätten. Dies diene damit letztlich gerade der Wahrung der Chancengleichheit des diesjährigen Abiturjahrgangs gegenüber anderen Abiturjahrgängen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.




20er-Jahre-Revue „Berlin Berlin“ feierte umjubelte Premiere

BERLIN – Die Goldenen 20er Jahre haben heute Abend im Berliner Admiralspalast bei der 20er-Jahre-Revue „Berlin Berlin“ eine rauschende Wiederauferstehung gefeiert. Die „Roaring Twenties“ faszinierten Menschen rund um den Erdball mit ihrer Mode, Musik, Unterhaltung, Kunst, Kultur und dem technischen Fortschritt. Die Menschen strömten in Großstädte wie Berlin, wo eine ungeahnte neue Freiheit lockte: Tagsüber sauste man mit dem neuen Automobil über die Berliner Avus, telefonierte sich zur abendlichen Verabredungen zusammen, lauschte den ersten Rundfunksendungen oder legte die neueste Schellackplatte auf das Grammophon.

In Clubs, Nachtbars und Cabarets konnte man zu Jazz, Swing und Charleston die Nächte durchmachen. 1926 wurde das erstes Musical von Duke Ellington an gleicher Stelle, dem Admiralspalast, aufgeführt und versetzte die vergnügungssüchtigen Massen in Ekstase.

Absinth, das Modegetränk der 20er und andere Rauschmittel ließen alle Hemmungen verschwinden, Revuegirls und Skandaltänzerinnen ihre Hüllen fallen. Die Comedian Harmonists waren die Boyband der 20er Jahre. Auch fast 100 Jahre später kennt jeder „Mein kleiner grüner Kaktus“, „Veronika der Lenz ist da“ oder „Schöne Isabella von Kastillien“. Die Nationalsozialisten setzten der Erfolgsgeschichte 1934 dann ein jähes Ende, als ein neues Gesetz die Auftritte der jüdischen Ensemblemitglieder unmöglich machte.

Das Berliner Publikum feierte begeistert eine Premiere, in der unvergessene Weltstars wie Marlene Dietrich, Josefine Baker und Anita Berber für zwei kurzweilige Stunden zurückgekehrt schienen.




Berlins Haftanstalten: Immer mehr ausländische Gefangene, immer mehr Dolmetscher

BERLIN – In Berliner Gefängnissen sitzen derzeit etwa 3.860 Häftlinge. Das berichtet die BZ. Der Anteil ausländischer Gefangener beträgt 44,5 Prozent (Stichtag 31. März 2018). Diese Häftlinge stammen aus insgesamt 90 Nationen, wobei Zwei Drittel aus europäischen Ländern stammen.

Allein für eine halbwegs vernünftige Kommunikation mit den Gefangenen aus anderen Staaten werden in Berlin 86 Dolmetscher beschäftigt. Es gebe Angebote in Russisch, Albanisch, Spanisch, Vietnamesisch oder Arabisch.

Weil der Anteil ausländischer Insassen seit Jahren steigem wachse auch die Zahl der Dolmetscher. So kosteten die Honorarkräfte noch 2017 den Steuerzahler 358.600 Euro, im vergangenen Jahr stiegen die Kosten auf 420.700 Euro Und weil die Zahl der Gefangenen, die die deutsche Sprache überhaupt nichtz oder nur äußerst rudimentär beherrschen, zunehme, werden die Haftanstalten nunverstärkt Deutschkurse anbieten.

 

 




SPD will Frauentag in Berlin als Feiertag

BERLIN – Die SPD will den sogenannten „Frauentag“ am 8. März zu einem gesetzlichen Feiertag in Berlin machen. Das wollen die genossen auf ihrem Landesparteitag im November beschließen. Grund dafür ist, dass in allen Ost-Bundesländern am Reformationstag (31. Oktober) für die Arbeitnehmer frei ist – in der Hauptstadt aber nicht. Das benachteilige Pendler aus Berlin ins Umland.

Die Linke hat sich inzwischen mit einem anderen Vorschlag gemeldet. Parteichefin Katina Schubert sagte dem Tagesspiegel: „Der 8. Mai als Tag der Befreiung wäre unser erster Wunsch.“

 




Amri-Freund in Berlin unter Terrorverdacht festgenommen

Berlin – Beamte des BKA und der Spezialeinheit GSG 9 haben heute in Berlin einen 31-jährigen Mann aus Russland festgenommen. Magomed-Ali C. steht unter dem dringenden Verdacht, einen Sprengstoffanschlag geplant zu haben. Die Fahnder durchsuchten am Nachmittag seine Wohnung. Angeblich hat C. bereits Ende Oktober 2016 in seiner Berliner Wohnung eine erhebliche Menge des Sprengstoffs TATP gelagert haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler war C. mit Anis Amri bekannt, der kurz vor Weihnachten 2016 mit einem LKW einen Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz verübt hatte.

 




Fünf Helene Fischer-Konzerte in Berlin abgesagt

Berlin – Fünf Konzerte in sechs Tagen, 80.000 Eintrittskarten verkauft – und alles ausgefallen. Helene Fischer, Deutschlands erfolgreichste Sängerin ist krank, hat sich einen Virus eingefangen. Nachdem die drei Konzerte in der vergangenen Woche bereits abgesagt wurden, können auch die beiden Shows an diesem Wochenende nicht stattfinden. „Trotz intensiver medizinischer Betreuung hat sich Helenes Gesundheitszustand entgegen aller Erwartungen nicht verbessert“, teilte die Plattenfirma mit. Bis kommenden Mittwoch sollen die Nachholtermine bekannt gegeben werden. Wer es sich anders überlgt: Tickets können an der jeweiligen Vorverkaufsstelle, wo sie erworben wurden, zurückgegeben werden.




Vom totalen Versagen einer Stadtregierung

von KLAUS KELLE

Vergangene Woche war ich wieder zwei Tage in Berlin. Ende der achtziger Jahre habe ich sogar sieben Jahre in der – zu Beginn noch – geteilten Stadt gelebt. Und ich mag Berlin, auch wenn mancher meiner Leser mir diese heimliche Liebe übel nimmt. Berlin, das ist Leben rund um die Uhr, das ist Kultur, das ist eine dramatische Historie, das ist das Zentrum der deutschen Politik. Und bevor Sie mir vom offenen Drogenhandel, von Kriminalität, der Kluft zwischen Ost und West schreiben: ja, Berlin ist das auch alles. In vielen Beiträgen habe ist das Arm-aber-Sexy-Gequatsche von Klaus Wowereit, den Görlitzer Park, das Unvermögen, einen Hauptstadt-Flughafen zu bauen, und Subventionen für Linksextremisten scharf kritisiert. Ich weiß, dass hier nicht alles glänzt, was Gold ist. Aber den Puls der Stadt, die schnoddrigen Taxifahrer, die Theater und Clubs – ja, die mag ich und dazu stehe ich.

Mit der aktuellen rot-rot-grünen Senat schickt sich die 3,5-Millionen-Metropole allerdings an, immer scheller auf den Abgrund zuzurutschen. Die „Gesamtausgaben Asyl“ explodierten in 2017 von ursprünglich geplanten 478 Millionen Euro um 85 Prozent auf kaum zu fassende 886 Millionen Euro.

Und wenn es darum geht, eigene politische Freunde finanziell üppig zu versorgen, lässt sich Berlin auch nicht lumpen. Der Etat für die sogenannte „Stärkung der Demokratie im Kampf gegen Rechtsextremismus“ soll von 3,3 Millionen Euro im vergangenen Jahr um satte 600.000 Euro auf 3,9 Millionen Euro 2018 steigen. 2015 reichten noch 2,5 Millionen Euro. Vor allem aber: Was hat es gebracht im Kampf gegen den Rechtsextremismus?

Ein erfolgreicher Kampf des wackeren Senats gegen den Islamismus in der Metropole ist nicht einmal im Ansatz zu erkennen. Statt dessen brannten im Dezember 2017 am Brandenburger Tor Israel-Fahnen. Deutschland im Jahr 2018.

Und die Ur-Berliner? Die Bezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV? Fast jeder sechste (!) Berliner lebt von diesen Transferleistungen. Fast 400.000 Einwohner der deutschen Hauptstadt sind überschuldet. Entlastung? Solidarisches Miteinander? Bekämpfung der Obdachlosigkeit? 50.000 Menschen seien betroffen, schätzt der Senat im laufendem Jahr. Arm aber sexy? Was für ein dämlicher Spruch von Herrn Wowereit. Da frieren Menschen nachts in öffentlichen Parks, S-Bahnhöfen und den Vorräumen von Sparkassen mit Geldautomat. Es ist eine Schande, dass die Hauptstadt eines der reichsten Länder der Welt nicht einmal den Versuch unternimmt, diese armen Leute aus ihrer Not zu holen.

Berlin ist eine lebendige, pulsierende Stadt. Aber warum diese Versager im Senat immer wieder gewählt werden, verstehe ich nicht. Möglicherweise sind die Alternativen auch nicht so prickelnd…