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Charité stockt die Zahl der Intensivbetten und Beatmungsgeräte deutlich auf

BERLIN – Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), hat am Freitag das lntensivgebäude für Covid-19-Patienten der Charité –  besucht und sich über die Vorbereitungen auf die steigende Zahl von Covid-19-Patienten informiert. Müller: „Es hat mich heute sehr beeindruckt zu sehen, wie schnell und sachgerecht die Charité hier die Kapazitäten für Corona-Patienten innerhalb kürzester Zeit hochgefahren hat. Es wurde rechtzeitig reagiert, die Technik und Ausstattung für Corona-Patienten, die intensiv-medizinisch betreut und beatmet werden müssen, ist vorhanden.“

Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité: „Eine wichtige Rolle, die wir als Charité übernommen haben, ist die berlinweite Steuerung der Intensivbetten nach dem sogenannten SAVE-Konzept. In diesem ist außerdem geregelt, dass die intensivpflichtigen Patienten in anderen Krankenhäusern von uns telemedizinisch mitbetreut warden.“ Die Telemedizinanwendung basiert auf dem Innovationsfondsprojekt ERIC (Enhanced Recovery after Intensive Care).

Die umfunktionierte Charité Campus-Klinik (CCK) wird künftig über 135 Intensivbetten inklusive Beatmungsgeräten verfügen. Mit der schrittweisen Erhöhung der intensivmedizinischen Kapazitäten  stellt die Charité sowohl die räumliche Trennung von Nicht-Infizierten als auch die intensivmedizinische Versorgung von Covid-19-Patienten bei steigenden Fallzahlen sicher. Insgesamt verfügt die Charité heute über 364 intensivmedizinische Betten, mit den zusätzlichen Betten der CCK steigt die Anzahl auf 499 Intensivbetten.

Die Charité engagiert sich von Anfang an aktiv bei der Eindämmung der Pandemie. So startete die erste Berliner Corona-Untersuchungsstelle Anfang März am Campus Virchow-Klinikum als Modellprojekt. Seitdem werden dort pro Tag zwischen 120 und 150 Personen beraten und gemäß den Kriterien getestet. Die CovApp und eine Corona-Videosprechstunde ergänzen das Angebot. Zusätzlich wurde an allen drei klinischen Campi eine Untersuchungsstelle für Mitarbeiter eingerichtet.




Maßnahmen zur Corona-Eindämmung in Berlin werden verlängert bis zum 19. April

BERLIN _ Der Berliner Senat hat die Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wurde bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Diese Verordnung tritt heute in Kraft.

Der Berliner Senat hat sich in der Senatssondersitzung unter anderem auf folgende Änderungen der Verordnung verständigt:

  • Gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten dürfen nicht stattfinden
  • auch Betreiber von Ferienwohnungen dürfen keine touristischen Übernachtungen anbieten
  • Kantinen für Betriebsangehörige sowie für Angehörige von Bundeswehr und Polizei dürfen nur betrieben werden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Sicherung des Mindestabstandes getroffen werden
  • auch Reinigungen dürfen öffnen (wie bisher schon Waschsalons)
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung, bleibt erlaubt. Bei Aktivitäten nach Absatz 3 i sind Erholungspausen auf fest installierten Sitzgelegenheiten bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zulässig, auf Wiesen und Freiflächen bei Wahrung eines Mindestabstandes von 5 Metern. Grillen und das Anbieten offener Speisen sind nicht zulässig. Zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden
  • für Prüfungen an Hochschulen gelten die gleichen Regelungen wie für Schulen
  • Die Ausweispflicht (§ 17) ist aufgehoben
  • Personen, die am Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ankommen, gegebenenfalls auch nach Umsteigen an einem Flughafen innerhalb der Bundesrepublik, oder nach Ankunft am Flughafen Berlin-Schönefeld in das Stadtgebiet von Berlin einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder gewöhnliche Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr ständig dort aufzuhalten.

Der Senat hat heute zudem auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci einen Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen.

Ziel ist es, den Ordnungsbehörden einen Orientierungsrahmen bei der Bemessung des Bußgelds für Verstöße im Einzelfall an die Hand zu geben. Dabei sind die Bußgelder in Form von Rahmen angegeben. So kostet etwa die verbotene Öffnung einer Gaststätte den Betreiber 1.000 bis 10.000 Euro. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ohne triftigen Grund kann mit 10 bis 100 Euro geahndet werden. Das Anbieten von touristischen Übernachtungsangeboten liegt zwischen 1000 und 10.000 Euro.