1

Berliner Senat lässt 137 Häftlinge vorzeitig frei

BERLIN – Bis Mitte November hat Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne)  137 von insgesamt 3.394 Strafgefangenen vorzeitig aus den Berliner Haftanstalten entlassen, in den vergangenen vier Jahren insgesamt 699. Das berichtet die Epoch Times unter Bezug auf eine schriftliche Anfrage des Berliner Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) an den Senat.

Danach handelt es sich bei den begnadeten Häftlingen in den meisten Fällen um Straftäter aus dem Bereich „Diebstahl/Diebstahl im besonders schweren Fall/Diebstahl mit Waffen“ (65 Fälle). In zwei Fällen handelte es sich um Raub, in einem Fall um räuberischer Diebstahl und in zehn Fällen um „(Gefährliche) Körperverletzung“. Weitere Fälle handelten von Drogendelikten, Trunkenheitsfahrern, fahrlässiger Brandstiftung oder Verstößen gegen das Waffengesetz und andere Delikte.

Voraussetzung für eine Begnadigung ist, dass die freizulassenden Häftlinge danach nachweislich eine Unterkunft haben und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Wer zu Haft von über zwei Jahren Dauer verurteilt wurde, darf nicht vorzeitig entlassen werden, ebenso wer wegen sexuellen Übergriffen auf Kinder, Nöting oder Vergewaltigung verurteilt wurde.

Der eigentlich interessante Punkt ist jedoch, dass es objektiv keine Gründe für die Entlassungen gäbe, wenn man außer acht lässt, dass der grüne Justizsenator ein großes Herz hat. Belegungsprobleme gibt es offenkundig nicht – außer in der JVA, die Anfang November zu 100 Prozent belegt war. Der Frauenvollzug war zu 72 Prozent, der Jugendvollzug zu 59 Prozent ausgelastet. Die JVAs Moabit, Tegel, Heidering und der Offene Vollzug hatten Belegungsquoten von 86 bis 94 Prozent.

 




V-Leute und Informanten enttarnt? Schwerer Hackerangriff auf Berliner Kammergericht

BERLIN – „Wegen einer festgestellten Schadsoftware ist das Computersystem des Kammergerichts vorübergehend vom Netz genommen worden.“ Dieser Satz, der seit September auf der Webseite des Berliner Kammergerichts steht, verniedlicht mögliche dramatische Folgen, die jetzt durch den Tagesspiegel ans Licht gebracht wurden.

Hinter der lapidaren Mitteilung verbirgt sich ein Hackerangriff, dessen mögliche Schäden noch nicht einmal im Ansatz zu bewerten sind.

Im System des Kammergerichts wurde ein Trojaner, eine Schadstoffsoftware, platziert, der dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestens bekannt ist und der bei Unternehmen und Verbänden schon früher festgestellt wurde.Der Trojaner wird über Spam-Mails verbreitet, die ein schädliches office-Dokument im Anhang haben. Wer es öffnet, hat ein Problem.

Emotet, die Schdsoftware, bietet Angreifern die Möglichkeit, Schadsoftware wie Banking- und Verschlüsselungstrojaner nachzuladen, mit denen sich Unternehmen erpressen lassen. In diesem Fall ist es noch schlimmer, denn inzwischen liegt ein forensisches  Gutachten des IT-Dienstleisters T-Systems vor. Bereits vor einigen Wochen wollten Abgeordnete das einsahen, was ihnen damals aber verweigert wurde. In dem Gutachten heißt es, Angreifer seien „höchstwahrscheinlich in der Lage gewesen, den  „gesamten Datenbestand des Kammergerichts zu exfiltrieren“. Zu Deutsch: Die Hacker konnten hoch sensible Unterlagen über Täter und Opfer, verdeckte Ermittler oder Informanten der Sicherheitsbehören abgreifen.

Noch im Herbst hatte  Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erklärt, nach „bisherigem Kenntnisstand“ seien keine Daten abhandengekommen. Heute weiß er, dass es hochstwahrscheinlich zu Datenabschöpfungen gekommen ist. Besonders brisant: Das Kammergericht ist mit Terrorprozessen beschäftigt.

Sämtliche Datenbestände müssen nun von Schadsoftware bereinigt werden, der Briefverkehr findet wieder mit der guten alten Post statt. Das Kammergericht sei voll arbeitsfähig, heißt es.

 

 

 




Keiner redet Klartext: Warum musste Tas den Führerschein nicht abgeben?

BERLIN – Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus lässt nicht locker. „Wie gestaltet sich die staatsanwaltschaftliche Praxis bei Sicherstellung und Beschlagnahme von Fahrerlaubnissen zur vorläufigen Entziehung gem. § 111a StPO, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 StGB), also z.B. bei Verstößen gem. § 316 StGB und § 142 StGB, in Berlin dar und weshalb wird bei einer Trunkenheitsfahrt, bei der ein Promillewert von 0,9 vorgelegen haben soll und eine Straßenlaterne beschädigt wurde, von einer Sicherstellung und Beschlagnahme der Fahrerlaubnis in Berlin abgesehen?“ Das wollte der Abgeordnete Marc Vallendar jetzt in der Fragestunde wissen. Hintergrund der Frage ist natürlich der Fall des Linke-Abgeordneten Hakan Tas, der alkoholiert gefahren ist, einen Unfall mit Sachschaden verursachte und dann Fahrerflucht beging. Nicht nur  in der Berliner Polizei fragen sich Manche, wieso der Führerschein von Tas nach Feststellung des Sachverhalts nicht eingezogen wurde.

Justizsenator Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen, Foto) antwortete sinngemäß: Beschlagnahme und Sicherstellung der Fahrerlaubnis könne ab 0,5 Promille angeordnet werden.  Im konkreten Fall sei dies aber nicht erfolgt. Ein Aufhebung der Immunität sei nicht geplant. Das war schon bekannt, aber warum wurde die Fahrerlaubnis nicht beschlagnahmt? Diese entscheidende Frage blieb unbeantwortet.

Vallendar (AfD): „Es ist vollkommen unverständlich, dass Hakan Tas offensichtlich anders behandelt wird, als jeder andere Berliner und auch als andere Abgeordnete.“ Damit spielt er offenbar auf die Ermittlungen in einem Streit um Unterhaltszahlungen
gegen den Oppositionspolitiker Marcel Luthe (FDP) an, dessen Immunität damals erstaunlich schnell aufhoben wurde. Bei Tas passiert dagegen nichts, obwohl er schon mehrfach auffällig wurde, nicht nur als betrunkener Unfallfahrer.

2018 hatte sich der Linke an einer illegalen Sitzblockade gegen eine angemeldete Protestdemonstration gegen islamistisch motivierten Frauenhass beteiligt. Es besteht demnach der Verdacht auf Versammlungsblockade, die mit einer Freiheitstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Tas Tat wird jedoch auch in diesem Fall anscheinend nicht verfolgt.