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Fahrerflucht von Hakan Tas: Ermittlungspannen?

BERLIN – Gab es im Fall des Linken-Politikers Hakan Tas (52), der Fahrerflucht begangen haben soll, Ermittlungspannen bei der Berliner Staatsanwaltschaft? Die bestreitet das entschieden! Im Berliner Kurier wird heute die Sprecherin Mona Lorenz zitiert: „Wir ermitteln weiter wegen Gefährdung im Straßenverkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.“

Die Polizisten, die den Politiker beim Rammen einer Laterne beobachtet und dann gestellt hatten, hätten möglicherweise „übereifrig reagiert“ wurde von interessierter Seite behauptet. Lorenz: „Selbst wenn es so wäre, würde das rechtlich keinen Unterschied machen.“




Schmierentheater: Tas beugt sich einem Urteil, das er angeblich nicht kennt

von KLAUS KELLE

BERLIN – Es ist eine große Farce, die gerade im politischen Berlin abgezogen wird. Mitte Dezember war der Abgeordnete Hakan Tas (Die Linke) mit 0,9 Promille Alkohol im Blut nicht nur mit seinem Mercedes herumgefahren (berlin.jetzt berichtete), sondern er war auch gegen eine Laterne geknallt und hatte Fahrerflucht begangen. Sein Pech: Polizeibeamte, die nicht im Dienst waren, sahen das, folgten ihm und stellten den Politiker. Die Begegnung in der Dezembernacht soll unangenehm gewesen sein, weil Tas keine Blutprobe zulassen wollte.

So weit so schlecht. Auch nach dem Ereignis fuhr der Linke weiter Auto. Das durfte er aufgrund seiner parlamentarischen Immunität. Dann hob das Abgeordnetenhaus Tas‘ Immunität für weitere Ermittlungen auf. Fahren unter Alkoholeinfluss und Unfallflucht – für jeden Bürger wäre der Schein erstmal weggewesen. Die Polizei regte selbst an, den Führerschein einzuziehen. Aber die Berliner Staatsanwaltschaft lehnte das ab. Spannende Frage: Warum eigentlich? Weil Tas Abgeordneter einer der Regierungsparteien in Berlin ist?

Und nun, vier Monate nach der Tat, will Tas seinen Führerschein „freiwillig“ abgeben. Freiwillig?

In der vergangenen Woche beschloss ein Richter, den Führerschein von Tas vorläufig einzuziehen, wie der Tagesspiegel berichtete. Tas aber behauptet, er wissen davon nichts, habe keinen Bescheid des Gerichts erhalten. Und um das Ganze noch lächerlicher zu machen, erklärte Benedikt Lux, Innenexperte des grünen Koalitionspartners, der Genosse Tas beuge sich der Gerichtsentscheidung, „noch bevor sie ihm wirksam zugestellt“ worden sei. Man möchte  hinzufügen: Wie kann sich Tas einer Entscheidung beugen, die er nach eigener Aussage gar nicht kennt?

Es sind Tricksereien wie diese, die immer mehr Wähler dazu bringen, sich angeekelt abzuwenden von solchem Polittheater…




Keiner redet Klartext: Warum musste Tas den Führerschein nicht abgeben?

BERLIN – Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus lässt nicht locker. „Wie gestaltet sich die staatsanwaltschaftliche Praxis bei Sicherstellung und Beschlagnahme von Fahrerlaubnissen zur vorläufigen Entziehung gem. § 111a StPO, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 StGB), also z.B. bei Verstößen gem. § 316 StGB und § 142 StGB, in Berlin dar und weshalb wird bei einer Trunkenheitsfahrt, bei der ein Promillewert von 0,9 vorgelegen haben soll und eine Straßenlaterne beschädigt wurde, von einer Sicherstellung und Beschlagnahme der Fahrerlaubnis in Berlin abgesehen?“ Das wollte der Abgeordnete Marc Vallendar jetzt in der Fragestunde wissen. Hintergrund der Frage ist natürlich der Fall des Linke-Abgeordneten Hakan Tas, der alkoholiert gefahren ist, einen Unfall mit Sachschaden verursachte und dann Fahrerflucht beging. Nicht nur  in der Berliner Polizei fragen sich Manche, wieso der Führerschein von Tas nach Feststellung des Sachverhalts nicht eingezogen wurde.

Justizsenator Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen, Foto) antwortete sinngemäß: Beschlagnahme und Sicherstellung der Fahrerlaubnis könne ab 0,5 Promille angeordnet werden.  Im konkreten Fall sei dies aber nicht erfolgt. Ein Aufhebung der Immunität sei nicht geplant. Das war schon bekannt, aber warum wurde die Fahrerlaubnis nicht beschlagnahmt? Diese entscheidende Frage blieb unbeantwortet.

Vallendar (AfD): „Es ist vollkommen unverständlich, dass Hakan Tas offensichtlich anders behandelt wird, als jeder andere Berliner und auch als andere Abgeordnete.“ Damit spielt er offenbar auf die Ermittlungen in einem Streit um Unterhaltszahlungen
gegen den Oppositionspolitiker Marcel Luthe (FDP) an, dessen Immunität damals erstaunlich schnell aufhoben wurde. Bei Tas passiert dagegen nichts, obwohl er schon mehrfach auffällig wurde, nicht nur als betrunkener Unfallfahrer.

2018 hatte sich der Linke an einer illegalen Sitzblockade gegen eine angemeldete Protestdemonstration gegen islamistisch motivierten Frauenhass beteiligt. Es besteht demnach der Verdacht auf Versammlungsblockade, die mit einer Freiheitstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Tas Tat wird jedoch auch in diesem Fall anscheinend nicht verfolgt.




Warum wurde sein Führerschein nicht eingezogen?

BERLIN – Warum muss eigentlich ein Berliner Linke-Politiker seinen Führerschein nicht abgeben wie jeder andere Verkehrssünder auch? Hakan Tas, Innenexperte der Partei im Abgeordnetenhaus, stieg gestern nach der Parlamentssitung in seinen Mercedes und fuhr los.

Dabei hatte er im Dezember 2018 unweit des Potsdamer Platzes eine  Unfall verusacht und dann Fahrerflucht begangen. Nach Mitternach war Tas damals in der Lennéstraße gegen eine Laterne gefahren. Der Politiker setzte seine Fahrt ungerührt fort. Zufällig wurden Polizisten, die nicht im Dienst waren, Zeugen des Vorgangs. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Am Nollendorfplatz wurde Tas erwischt. Nachdem die Polizisten ihn zur Blutentnahme brachten, habe sich der Abgeordnete in der Gefangenensammelstelle „unkooperativ“ und „gereizt“ gezeigt und die Blutentnahme abgelehnt, die dann gegen seinen Willen dennoch entnommen wurde. Ergebnis des Bluttests 0,9 Promille.

Tas musste nach Hause laufen und bewies Humor. Am Tag danach erklärte er: „Nach einer emotional aufwühlenden Reise in die Türkei habe ich gestern einen großen Fehler gemacht.“ Und er „bereue zutiefst“.  Warum er näch einer „aufwühlenden Reise in die Türkei“ in Berlin angetrunken Auto fahren musste, weiß wohl nur er selbst.

Das Ansinnen der Polizei, die den Führerschein einziehen wollte, habe die Berliner Staatsanwaltschaft abgelehnt. Hätte sie das auch bei uns normalen Bürgern?