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240.000 kostenlose Masken für Bedürftige in Treptow-Köpenick

TREPTOW-KÖPENICK – Der Senat von Berlin hatte zuletzt festgelegt, die Maskenpflicht im ÖPNV sowie im Einzelhandel zu verschärfen. Zur Verteilung an bedürftige Personen erwartet das Bezirksamt Treptow-Köpenick in der kommenden Woche eine Lieferung von voraussichtlich 240.000 Masken. Nach Angaben des Senats sollen die Masken an folgende Bedürftigen-Gruppen verteilt werden: Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Empfänger von Grundsicherungsleistungen sowie von Wohngeld und deren Haushaltsangehörige sowie Bezieher von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Hilfen zur Pflege. Auch Empfänger des Kinderzuschlags sowie von Bafög sollen die Masken kostenlos erhalten.

Die Verteilung im Bezirk Treptow-Köpenick wird dezentral, frühestens am 26. Januar 2021, erfolgen. Zurzeit werden die bezirklichen Masken-Ausgabestellen organisiert. Die Bekanntgabe der genauen Standorte erfolgt in Kürze.

Daneben hat sich der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) bereit erklärt, das Bezirksamt erneut bei der Verteilung der Masken zu unterstützen. Die Verteilung durch den ASB erfolgt am 26. Januar von 11 bis 18 Uhr vor dem Rathaus Köpenick in der Fußgängerzone.

Pro bedürftige Person werden maximal fünf Masken ausgegeben.




Land Berlin entlastet Bürgen für Flüchtlinge

BERLIN – Viele Menschen haben einst geholfen, Flüchtlinge aus dem syrischen Bürgerkrieg zu retten und ihnen einen sicheren Fluchtweg nach Deutschland zu ermöglichen. Dafür hatten sie Verpflichtungserklärungen abgegeben. Mit dieser Bürgschaft haben sie sich verpflichtet, für den Lebensunterhalt dieser Menschen zu haften.

Viele haben die Verpflichtungserklärung in dem guten Glauben unterschrieben, dass sie nur bis zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft einstehen müssen und danach das Jobcenter einspringt. Erst viele Jahre später hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Haftung jedoch darüber hinausgeht und unabhängig vom Aufenthaltstitel drei Jahre bzw. nunmehr fünf Jahre andauert.

Das Land Berlin macht von seinem Weisungsrecht gegenüber den Jobcentern mit dem Ziel Gebrauch, in bestimmten Fällen Menschen finanziell zu entlasten, die für Angehörige von Flüchtlingen als Bürgen eingetreten sind. Die Betroffenen sollen die durch Landesmittel getragenen Hartz-IV-Leistungen nicht erstatten müssen. Darunter fallen etwa Kosten der Unterkunft und Heizung sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe.




Immer mehr Rentner und Ausländer in Berlin beziehen Hartz IV

BERLIN – Der Anteil der Ausländer unter den Hartz IV-Empfängern in Berlin ist zwischen 2010 und 2019 von 25,8 auf 38 Prozent angestiegen – bei einem Anteil von Ausländern an der Gesamtbevölkerung von etwa 20 Prozent. Unter den Beziehern mit ausländischer Staatsbürgerschaft (131.000) stellen Türken (27.800) die größte Gruppe gefolgt von Syrern (21.600) und Bulgaren (8.920).

Das teilte der Senat auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Herbert Mohr mit. Neben den Ausländern steigt auch bei den Rentnern der Bedarf die kargen Altersbezüge durch Aufstockung durch Hartz IV aufzubessern. Innerhalb von zehn Jahren sei ihre Zahl on 56.600 auf 80.400 gestiegen, teilte die Gewerkschacft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gegenüber der BZ mit.

Die Gesamtzahl der Hartz I-Bezieher in Berlin hat im gleichen Zeitraum um ein Viertel abgenommen. Im Juni 2019 gab es in der Hauptstadt rund 347.400 Hartzer.