Fünf Jahre und vier Monate Gefängnis für IS-Terroristen
BERLIN – Der für Staatsschutzsachen zuständige 6. Strafsenat des Kammergerichts hat jetzt den 32-jährigen Magomed-Ali C. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. C. hatte im Oktober 2016 in seiner Wohnung in Berlin-Pankow eine erhebliche Menge des Sprengstoffs TATP (Triacetontriperoxid) aufbewahrt. Mit diesem Sprengstoff habe der eigentliche Organisator des geplanten Vorhabens, der derzeit in Frankreich inhaftierte Clément B., gemeinsam mit weiteren IS-Terroristen einen Anschlag auf das Berliner Gesundbrunnencenter oder ein ähnliches Ziel mit ebenfalls großem Publikumsverkehr verüben wollen.
Wann genau der Anschlag hätte stattfinden sollen, konnte das Gericht in der seit Mai 2019 andauernden Hauptverhandlung nicht klären. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Umsetzung relativ zeitnah hätte geschehen sollen, sagte der Vorsitzende des Senats in seiner Urteilsbegründung. Die Menge an Sprengstoff hätte jedenfalls für einen Anschlag mit vielen Opfern ausgereicht.
Der aus Dagestan stammende Angeklagte sei 2011 nach Deutschland gekommen und habe sich im Umfeld des inzwischen verbotenen Moscheevereins „Fussilet33 e.V.“ einem radikal-salafistischen Islamismus angeschlossen.