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Zweifelhafte Linke-Professorin kommt nichts ans Verfassungsgericht

BERLIN – Die mögliche Wahl der für viele Abgeordnete ungeeigneten Linke-Politikerin Lena Kreck zur Richterin am Berliner Verfassungsgericht ist endgültig vom Tisch. Die Fraktionsvorsitzenden Carola Bluhm und Udo Wolf teilten mit, dass Kreck, die schon einmal im Abgeordnetenhaus durchgefallen war, für eine zweite Kandidatur nicht zur Verfügung stehen werde.

Die Linke, Dozentin an der Evangelischen Hochschule Berlin, war im vergangenen Oktober bei der geheimen Wahl im Berliner Abgeordnetenhaus überraschend gescheitert. Rote und Grüne sprachen damals von Skandal, weil möglicherweise CDU, FDP und AfD gemeinsam gegen Keck gestimmt hatten – sicherlich unabgesprochen. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger sagte damals, es seien „reine Mutmaßungen, wer aus welchen Fraktion wie abgestimmt habe. Das war eine geheime Wahl und ich habe meinen Kollegen nicht in der Wahlkabine über die Schultern geschaut.“ Ihm seien  Stimmen auchaus der Koalition bekannt, die gegen Keck gewesen seien.

Und das stimmt! So habe die Bewerberin ein  Studium der Sozialwissenschaften ebenso abgebrochen wie das Studium der unwissenschaftlichen sogenannten „Gender Studies“. Ihr zweites Staatsexamen hat sie erst vor wenig mehr als zwei Jahren abgelegt und ist seit Anfang Oktober 2019  Professorin an der Evangelischen Hochschule.

Bluhm und Wolf erklärten nun: „Aus Respekt vor dieser wichtigen demokratischen Institution werden wir uns einer solchen nicht verschließen.“ Voraussetzung sei allerdings, dass die CDU-Fraktion glaubhaft zusichern könne, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass Kandidatin oder einen neuen Kandidaten zu benennen.“

Der Berliner Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht in der Hauptstadt. Seine neun Mitglieder werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils für sieben Jahre gewählt und arbeiten in der Funktion ehrenamtlich. Eine Verlängerung ihrer Amtszeit ist nicht möglich. Im Abgeordnetenhaus ist es normalerweise üblich, die von den Fraktionen vorgeschlagenen Kandidaten möglichst parteiübergreifend zu wählen, nachdem sie sich bei den Abgeordneten vorgestellt haben.




Eklat im Abgeordnetenhaus: Linke Richterkandidatin Kreck fällt überraschend durch

BERLIN –  Die gescheiterte Wahl der Linken-Politikerin Lena Kreck zur Richterin am Berliner Verfassungsgerichtshof schlägt auch drei Tage danach noch hohe Wellen auf den Fluren des Berliner Abgeordnetenhauses.

Entgegen einer (üblichen) vorherigen Absprache der Fraktionen von SPD, CDU und Linke, nach der man Ludgera Selting als SPD-Kandidatin für das Richteramt und den Vorsitz, den CDU-Kandidaten Christian Burholt und eben Kreck wählen werde, fiel die frühere PDS-Frau durch. Denn die Richterkandidaten müssen im Abgeordnetenhaus in geheimer Wahl eine Zweidrittelmehrheit bekommen. Anders als Selting und Burkholt schaffte das die Linke nicht. Sie benötigte 100 Ja-Stimmen, erhielt aber nur  86. 63 Abgeordnete stimmten gegen sie, zwei enthielten sich.

Wer hat also falsch gespielt? In der Linken-Fraktion ist man sich sicher, dass die Übeltäter in der CDU zu suchen sind. Fraktionschef Udo Wolf sagte  „Wir haben mehrfach bei der CDU nachgefragt, ob es Probleme mit den Kandidaten gegeben hat.“ Es habe keinerlei Anzeichen gegeben, dass sich die Union nicht an die interfraktionelle Verabredung halten werde.

Auch SPD und Grüne sind sauer auf die CDU. Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek wird im Tagesspiegel mit den Worten zitiert, das Vorgehen der Union sei ein  „hinterlistiges Manöver gewesen“. Die CDU habe sich gegenüber Parlament und dem Verfassungsgericht „höchst respektlos verhalten.“

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger versteht die ganze Aufregung nicht: „Ich weise darauf hin, dass es eine geheime Wahl ist. Es stelle die Würde des Verfassungsgerichts infrage, wenn man öffentlich spekuliere, welcher Abgeordnete wie gewählt hat.“

„Eine Sternstunde des Abgeordnetenhauses“ sah ein bestens gelaunter AfD-Fraktionschef Georg Pazderski nach der Abstimmung. Ein bürgerliches Bündnis aus AfD, CDU und FDP habe die Wahl einer  „radikal linken Kandidatin“ zur Verfassungsrichterin verhindert. Kreck habe 17 Jahre studiert und erst zwei Jahre Berufserfahrung. Das sei zu wenig für ein solches hohes Amt.

Tatsächlich ist der Lebenslauf der Linken nicht angetan, sie unbedingt zur Verfassungsrichterin zu berufen. Ein Studium der Sozialwissenschaften hat sie ebenso abgebrochen wie das Studium der völlig unwissenscchaftlichen sogenannten „Gender Studies“. Ihr zweites Staatsexamen hat sie seit zwei Jahren seit Anfang Oktober eine  Professur an der Evangelischen Hochschule.

Die Linke-Fraktion kündigte an nun keinen weiteren Kandidaten ins Rennen schicken zu wollen.