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Giffey (SPD) wil erfolgloses Bündnis mit Linken und Grünen fortsetzen

Berlins designierte Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) bahnt Koalitionsverhandlungen mit Grünen und Linken an.

Sie kündigte zwar zunächst nur eine weitere Sondierungsrunde an – aber nur noch mit diesen beiden Parteien. Die SPD erachte «diese Zusammenarbeit für den erfolgversprechendsten Weg» für eine stabile Regierung in der Hauptstadt in den nächsten fünf Jahren.

Bei einer Runde am Freitag solle ein Sondierungspapier erarbeitet werden. Anschließend soll dem Landesvorstand der SPD die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen vorgeschlagen werden. Damit wären erste Weichen gestellt für die Neuauflage des bisherigen Regierungsbündnisses. Giffey stellte aber klar: «Ein einfaches Weiter so kann es nicht geben.»

SPD und Grüne waren bei der Abgeordnetenhauswahl am 26. September stärkste und zweitstärkste Kraft geworden und wollen wieder miteinander regieren. Giffey hatte erwogen, statt der Linken die FDP als dritten Partner mit ins Boot zu holen. Die grüne Spitzenkandidatin Bettina Jarasch war hingegen für Rot-Grün-Rot. Giffey lässt sich nun darauf ein, zunächst mit den Linken weiter die Chancen auszuloten. Die Liberalen wären damit vorerst aus dem Rennen.

Giffey sagte: «Es ist ganz klar, dass wenn drei Partner am Tisch sitzen, natürlich es bei drei Partnern passen muss auch.» Es sei im Verlauf der Diskussion deutlich geworden, dass die Schnittmengen in der Konstellation Rot-Grün-Rot eine größere Chance auf Verwirklichung und auf Tragfähigkeit für die nächsten fünf Jahre hätten. Als Themen nannte sie etwa Mieterschutz, Klimaschutz und gute öffentliche Daseinsvorsorge.

Grünen-Fraktionsvorsitzende Bettina Jarasch sagte: «Ich freue mich darüber, dass wir einen großen Schritt weiter sind.» Im Grünen-Sondierungsteam sei man sich einig, dass die politischen Herausforderungen in Berlin von einem Bündnis mit SPD und Linken am besten bewältigt werden könnten.

Die Landesvorsitzende der Linke, Katina Schubert, begrüßte die Ankündigung von SPD und Grünen. «Wir haben in den bisherigen Gesprächen mit der SPD und den Grünen bereits viele Gemeinsamkeiten festgestellt und in den vergangenen fünf Jahren gut zusammengearbeitet und wichtige Projekte umgesetzt», sagte sie. «Wir wollen die notwendige Investitionsoffensive fortführen, eine konsequente soziale Mietenpolitik und natürlich den Volksentscheid sowie die Klima- und Verkehrswende in der ganzen Stadt umsetzen.»

Die Parteigremien der künftigen Partner müssen der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen letztlich zustimmen. Die Linke hatte sich stets für das bisherige Dreierbündnis ausgesprochen. SPD, Grüne und Linke hatten bereits 2016 ein Bündnis geschmiedet.

Zuletzt hatte es am Montag und Dienstag jeweils mehr als siebenstündige Sondierungen von SPD und Grünen mit der FDP einerseits und der Linken andererseits gegeben.

Bei der Wahl am 26. September schnitt die SPD mit 21,4 Prozent noch einen Tick schlechter ab als beim bisherigen Negativrekord 2016, sie landete aber auf Platz eins. Die Grünen steigerten sich auf ihr bestes Berliner Landesergebnis von 18,9 Prozent. Die CDU erreichte 18,0 Prozent, die Linke 14,1 die AfD 8,0 und die FDP 7,1 Prozent. Der Landeswahlausschuss stellte das endgültige Ergebnis der Wahl fest. Im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis ergaben sich marginale Veränderungen ohne Auswirkung auf die Mandatsverteilung.

Nach der Wahl hatten zunächst SPD, Grüne, Linke, CDU und FDP in Zweiergruppen sondiert um auszuloten, wo es Gemeinsamkeiten für eine mögliche Regierungsbildung gibt.




Zweifelhafte Linke-Professorin kommt nichts ans Verfassungsgericht

BERLIN – Die mögliche Wahl der für viele Abgeordnete ungeeigneten Linke-Politikerin Lena Kreck zur Richterin am Berliner Verfassungsgericht ist endgültig vom Tisch. Die Fraktionsvorsitzenden Carola Bluhm und Udo Wolf teilten mit, dass Kreck, die schon einmal im Abgeordnetenhaus durchgefallen war, für eine zweite Kandidatur nicht zur Verfügung stehen werde.

Die Linke, Dozentin an der Evangelischen Hochschule Berlin, war im vergangenen Oktober bei der geheimen Wahl im Berliner Abgeordnetenhaus überraschend gescheitert. Rote und Grüne sprachen damals von Skandal, weil möglicherweise CDU, FDP und AfD gemeinsam gegen Keck gestimmt hatten – sicherlich unabgesprochen. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger sagte damals, es seien „reine Mutmaßungen, wer aus welchen Fraktion wie abgestimmt habe. Das war eine geheime Wahl und ich habe meinen Kollegen nicht in der Wahlkabine über die Schultern geschaut.“ Ihm seien  Stimmen auchaus der Koalition bekannt, die gegen Keck gewesen seien.

Und das stimmt! So habe die Bewerberin ein  Studium der Sozialwissenschaften ebenso abgebrochen wie das Studium der unwissenschaftlichen sogenannten „Gender Studies“. Ihr zweites Staatsexamen hat sie erst vor wenig mehr als zwei Jahren abgelegt und ist seit Anfang Oktober 2019  Professorin an der Evangelischen Hochschule.

Bluhm und Wolf erklärten nun: „Aus Respekt vor dieser wichtigen demokratischen Institution werden wir uns einer solchen nicht verschließen.“ Voraussetzung sei allerdings, dass die CDU-Fraktion glaubhaft zusichern könne, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass Kandidatin oder einen neuen Kandidaten zu benennen.“

Der Berliner Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht in der Hauptstadt. Seine neun Mitglieder werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils für sieben Jahre gewählt und arbeiten in der Funktion ehrenamtlich. Eine Verlängerung ihrer Amtszeit ist nicht möglich. Im Abgeordnetenhaus ist es normalerweise üblich, die von den Fraktionen vorgeschlagenen Kandidaten möglichst parteiübergreifend zu wählen, nachdem sie sich bei den Abgeordneten vorgestellt haben.




Eklat im Abgeordnetenhaus: Linke Richterkandidatin Kreck fällt überraschend durch

BERLIN –  Die gescheiterte Wahl der Linken-Politikerin Lena Kreck zur Richterin am Berliner Verfassungsgerichtshof schlägt auch drei Tage danach noch hohe Wellen auf den Fluren des Berliner Abgeordnetenhauses.

Entgegen einer (üblichen) vorherigen Absprache der Fraktionen von SPD, CDU und Linke, nach der man Ludgera Selting als SPD-Kandidatin für das Richteramt und den Vorsitz, den CDU-Kandidaten Christian Burholt und eben Kreck wählen werde, fiel die frühere PDS-Frau durch. Denn die Richterkandidaten müssen im Abgeordnetenhaus in geheimer Wahl eine Zweidrittelmehrheit bekommen. Anders als Selting und Burkholt schaffte das die Linke nicht. Sie benötigte 100 Ja-Stimmen, erhielt aber nur  86. 63 Abgeordnete stimmten gegen sie, zwei enthielten sich.

Wer hat also falsch gespielt? In der Linken-Fraktion ist man sich sicher, dass die Übeltäter in der CDU zu suchen sind. Fraktionschef Udo Wolf sagte  „Wir haben mehrfach bei der CDU nachgefragt, ob es Probleme mit den Kandidaten gegeben hat.“ Es habe keinerlei Anzeichen gegeben, dass sich die Union nicht an die interfraktionelle Verabredung halten werde.

Auch SPD und Grüne sind sauer auf die CDU. Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek wird im Tagesspiegel mit den Worten zitiert, das Vorgehen der Union sei ein  „hinterlistiges Manöver gewesen“. Die CDU habe sich gegenüber Parlament und dem Verfassungsgericht „höchst respektlos verhalten.“

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger versteht die ganze Aufregung nicht: „Ich weise darauf hin, dass es eine geheime Wahl ist. Es stelle die Würde des Verfassungsgerichts infrage, wenn man öffentlich spekuliere, welcher Abgeordnete wie gewählt hat.“

„Eine Sternstunde des Abgeordnetenhauses“ sah ein bestens gelaunter AfD-Fraktionschef Georg Pazderski nach der Abstimmung. Ein bürgerliches Bündnis aus AfD, CDU und FDP habe die Wahl einer  „radikal linken Kandidatin“ zur Verfassungsrichterin verhindert. Kreck habe 17 Jahre studiert und erst zwei Jahre Berufserfahrung. Das sei zu wenig für ein solches hohes Amt.

Tatsächlich ist der Lebenslauf der Linken nicht angetan, sie unbedingt zur Verfassungsrichterin zu berufen. Ein Studium der Sozialwissenschaften hat sie ebenso abgebrochen wie das Studium der völlig unwissenscchaftlichen sogenannten „Gender Studies“. Ihr zweites Staatsexamen hat sie seit zwei Jahren seit Anfang Oktober eine  Professur an der Evangelischen Hochschule.

Die Linke-Fraktion kündigte an nun keinen weiteren Kandidaten ins Rennen schicken zu wollen.




Keiner redet Klartext: Warum musste Tas den Führerschein nicht abgeben?

BERLIN – Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus lässt nicht locker. „Wie gestaltet sich die staatsanwaltschaftliche Praxis bei Sicherstellung und Beschlagnahme von Fahrerlaubnissen zur vorläufigen Entziehung gem. § 111a StPO, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 StGB), also z.B. bei Verstößen gem. § 316 StGB und § 142 StGB, in Berlin dar und weshalb wird bei einer Trunkenheitsfahrt, bei der ein Promillewert von 0,9 vorgelegen haben soll und eine Straßenlaterne beschädigt wurde, von einer Sicherstellung und Beschlagnahme der Fahrerlaubnis in Berlin abgesehen?“ Das wollte der Abgeordnete Marc Vallendar jetzt in der Fragestunde wissen. Hintergrund der Frage ist natürlich der Fall des Linke-Abgeordneten Hakan Tas, der alkoholiert gefahren ist, einen Unfall mit Sachschaden verursachte und dann Fahrerflucht beging. Nicht nur  in der Berliner Polizei fragen sich Manche, wieso der Führerschein von Tas nach Feststellung des Sachverhalts nicht eingezogen wurde.

Justizsenator Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen, Foto) antwortete sinngemäß: Beschlagnahme und Sicherstellung der Fahrerlaubnis könne ab 0,5 Promille angeordnet werden.  Im konkreten Fall sei dies aber nicht erfolgt. Ein Aufhebung der Immunität sei nicht geplant. Das war schon bekannt, aber warum wurde die Fahrerlaubnis nicht beschlagnahmt? Diese entscheidende Frage blieb unbeantwortet.

Vallendar (AfD): „Es ist vollkommen unverständlich, dass Hakan Tas offensichtlich anders behandelt wird, als jeder andere Berliner und auch als andere Abgeordnete.“ Damit spielt er offenbar auf die Ermittlungen in einem Streit um Unterhaltszahlungen
gegen den Oppositionspolitiker Marcel Luthe (FDP) an, dessen Immunität damals erstaunlich schnell aufhoben wurde. Bei Tas passiert dagegen nichts, obwohl er schon mehrfach auffällig wurde, nicht nur als betrunkener Unfallfahrer.

2018 hatte sich der Linke an einer illegalen Sitzblockade gegen eine angemeldete Protestdemonstration gegen islamistisch motivierten Frauenhass beteiligt. Es besteht demnach der Verdacht auf Versammlungsblockade, die mit einer Freiheitstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Tas Tat wird jedoch auch in diesem Fall anscheinend nicht verfolgt.




Warum wurde sein Führerschein nicht eingezogen?

BERLIN – Warum muss eigentlich ein Berliner Linke-Politiker seinen Führerschein nicht abgeben wie jeder andere Verkehrssünder auch? Hakan Tas, Innenexperte der Partei im Abgeordnetenhaus, stieg gestern nach der Parlamentssitung in seinen Mercedes und fuhr los.

Dabei hatte er im Dezember 2018 unweit des Potsdamer Platzes eine  Unfall verusacht und dann Fahrerflucht begangen. Nach Mitternach war Tas damals in der Lennéstraße gegen eine Laterne gefahren. Der Politiker setzte seine Fahrt ungerührt fort. Zufällig wurden Polizisten, die nicht im Dienst waren, Zeugen des Vorgangs. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Am Nollendorfplatz wurde Tas erwischt. Nachdem die Polizisten ihn zur Blutentnahme brachten, habe sich der Abgeordnete in der Gefangenensammelstelle „unkooperativ“ und „gereizt“ gezeigt und die Blutentnahme abgelehnt, die dann gegen seinen Willen dennoch entnommen wurde. Ergebnis des Bluttests 0,9 Promille.

Tas musste nach Hause laufen und bewies Humor. Am Tag danach erklärte er: „Nach einer emotional aufwühlenden Reise in die Türkei habe ich gestern einen großen Fehler gemacht.“ Und er „bereue zutiefst“.  Warum er näch einer „aufwühlenden Reise in die Türkei“ in Berlin angetrunken Auto fahren musste, weiß wohl nur er selbst.

Das Ansinnen der Polizei, die den Führerschein einziehen wollte, habe die Berliner Staatsanwaltschaft abgelehnt. Hätte sie das auch bei uns normalen Bürgern?




AfD-Fraktion gegen Nachtragshaushalt

Berlin – Die AfD hat sich im Berliner Angeordnetenhaus gegen einen von der Linken geforderten Nachtragshaushalt ausgesprochen. Das Wohl der Stadt sei der Linken anscheinend nicht so wichtig, sagte Dr. Kristin Brinker, haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion. Stattdessen sei geplant, „unter dem Deckmantel ‚Investitionen'“ schnell noch Geld an linke Projekte zu verteilen, bevor die Schuldenbremse greife.

Für die AfD bleibe die Schuldentilgung oberste Priorität in Berlin. Bereits heute würden viele Investitionsmittel nicht abgerufen. Auch zusätzliche Millionen für die Verstaatlichung von Grundstücken seien überflüssig. Stadt und Bezirke brauchten kein teures Vorkaufsrecht, von dem – wenn überhaupt – nur eine verschwindend geringe Minderheit der Mieter profitieren würde, während gleichzeitig das Eigentumsrecht erheblich geschwächt, eklatant in den Markt eingegriffen und in der Folge auch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften zu unwirtschaftlichem Handeln gezwungen werden würden.

 

 




Dagmar Pohle (Linke) bleibt Ost-Bürgermeisterin

Marzahn – Nur die AfD stimmte dagegen, dann war die nächste Amtszeit von Dagmar Pohle (Linke) als Bürgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf perfekt. Linke, SPD, CDU und Grüne stimmten geschlossen dafür.

Die Wahl war notwendig geworden, weil die Politikerin am 7. September 65 Jahre alt wird. Das Bezirksamtsmitgliedergesetz schreibt vor, dass in einem solchen Fall die BVV formal darüber abstimmen muss. Pohle war schon zwischen 2006 und 2011 Bürgermeisterin und djetzt wieder seit 2016.