von KLAUS KELLE
BERLIN – Es dauerte 32 Jahre, bis dieser grausame Mord endlich geklärt werden konnte. In dieser Woche wurde vor dem Berliner Landgericht die Gewalttat an einer Frau in Neukölln mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe für den 61-jährigen Maler Klaus R. endlich gesühnt.
Es gibt Kriminalfälle, die vergisst man nie. Ende der 90er Jahre war ich Reporter beim ersten privaten Berliner Radiosender Hundert,6. Einmal in der Woche, ich meine es war immer montags, hatte ich meine eigene kleine Show mit dem Titel „Polizeireport“. Tipps, wie man sich vor Verbrechen schützen kann, Interviews mit Experten über Kriminalfällte und Berichte über aktuelle Gewaltverbrechen. Das war lange, bevor auch die privaten Fernsehsender mit RTL und Hans Meiser auf Verbrecherjagd gingen, wie es vorher nur der großartige Eduard Zimmermann im ZDF mit seiner Sendung „Aktenzeichen YX…ungelöst“ vorgemacht hatte. Eine Senung, die es übrigens auch heute noch gibt, und die einer der sehr wenige Gründe ist, warum man diesen Zwangsgebühren-Sender noch braucht.
Der Fall der ermordeten Annegret W. hat mich in all den Jahren nie losgelassen. Der 29-Jährige jetzt überführte Täter hatte im September 1987 an der Wohnungstür der dreifachen Mutter in der Innstraße geklingelt. Der Richter beschrieb Annegret im Prozess mit den Worten: „Die Frau war kein Kind von Traurigkeit. Freizügig. Und auf sexuelle Abenteuer aus.“
Mit anderen Worten: Sie war eine Gelegenheitsprostituierte. Ich erinnere mich noch genau an den Fall, das spätere Opfer hatte morgens zusammen mit ihrem jüngeren Sohn Christian (2) den älteren Stefan (6) zur Schule gebracht, war dann mit dem Kleinen zurück in ihre Wohnug gegangen.
Am späten Vormittag stand dann Klaus R. vor ihrer Tür. Das Gericht gaht davon aus, dass sie und der Mann zusammen Bier tranken, und er Sex wollte. Sie verlangte dafür Geld,
Das machte den Besucher wütend. Vor den Augen des Zweijährigen warf er die Frau aufs Bett, schlug und würgte sie. Mit einem weißen Damenpullover strangulierte er Annegret und tötete sie letztlich mit einem Messerstich in den Hals. Auch an dieses Detail erinnere ich mich noch heute. Und auch an etwas anderes
Als der kleine Junge nach der Tat ins Schlafzimmer kam und seine tote Mutter fand, zog er das Messer aus ihrem Hals, wusch es in der Spüle ab und legte sich dann zu der toten Frau ins Bett, bis der ältere Bruder von der Schule nach Hause kam. Noch heute schnürt sich mir der Hals zu, wenn ich an diesen furchtbaren Mord denke.
Die Ermittler leiteten damals keine öffentliche Fahndung, weil sie sicher waren, den Täter schnell zu finden und zu überführen. Denn sie hatten ja einen Zeugen: den kleinen Christian. Doch die Hoffnungen erfüllten sich nicht, denn auf die Befragung der Polizei, ob er den Mörder gesehen habe und kenne, antwortete der Junge: „Ja, das war Degake.“ Doch niemand im familiären und Bekanntenkreis hatte auch nur einen ähnlichen Namen. Familienmitgliederr und Bekannte aus dem Umfeld des Opfers wurden befragt, der Junge musste Fotos anschauen – alles ohne Erfolg. Auch zwei Jahre nach der Tat konnte er auf die Frage nach dem Mörder seiner Mutter immer nur sagen, es sei „Degake“ gewesen.
Im Jahr 1991 wurde das Verfahren erfolglos eingestellt.
Es dauerte bis 2018, bis bei einer „Cold Case“-Überprüfung zwei DNA-Spuren entdeckt werden konnten – am Hauskleid und am weißen Pulli der Frau. Die führten zu Klaus R., der im Bundeszentralregister unter Körperverletzung, Diebstahl, Raub und Vergewaltigung registriert war. Dann wurde ein weitere Zeuge gefunden, ein früherer Zellennachbar des Angeklagten, der im Verhör Detailwissen schilderte, das nur vom Täter stammen konnte. Letzlich wurde auch das Rätsel um den mysteriösen begriff „Degake“ gelöst. Der Richter vermutet: „Er meinte wohl die Tätowierung des Angeklagten. Ein Drache.“
Bei der Urteilsbegründung war Christian, der einzige Zeuge, im Gerichtssaal dabei und musste anhören, dass der Strafverteidiger Revision ankündigte.