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Private Altersvorsorge durch die Möglichkeit des Widerrufs verbessern

Berlin – Das Berliner Unternehmen MOTION8 stellt als einer der größten Dienstleister in Deutschland umfangreiche Services für den Widerruf von Lebensversicherungs- und Rentenverträgen zur Verfügung. Versicherungsnehmer können davon profitieren.

Schon seit vielen Jahren wird in Deutschland über die Wirksamkeit von Finanz- und Versicherungsverträgen zum Vermögensaufbau diskutiert. Fakt ist: Ohne private Altersvorsorge steuern viele Menschen auf eine Rentenlücke zu. Im bundesweiten Durchschnitt erhielt ein Rentner zum 1. Juli 2016 laut einer Statistik der deutschen Rentenversicherung 1076 Euro Rente im Monat und eine Rentnerin 853 Euro. Witwen- und Witwerrenten lagen mit durchschnittlich bei 540 Euro noch niedriger. Und diese Situation wird sich in Zukunft weiter verschärfen. Ein Gutachten der Bundesregierung schätzt, dass die durchschnittliche Rentenquote (netto vor Steuern) im Jahr 2050 bei unter 40 Prozent im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst desselben Jahres liegen wird.

„Fakt ist aber auch: Zig Millionen private Renten- und Lebensversicherungsverträge sind nicht zum Vorteil der Versicherungsnehmer gestaltet. Ihre Kosten sind zu hoch und/oder die Rendite ist nicht zufriedenstellend. Das kann die private Vorsorge gefährden“, sagt Dennis Potreck, Geschäftsführer von MOTION8 aus Berlin (www.motion8.de), einem unabhängigen Experten für die Rückabwicklung von ineffektiven Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen.

„Die Lösung dieses Problems heißt Widerruf. Hunderte Urteile des Bundesgerichtshofes und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes haben bestätigt, dass die meisten Lebens- und Rentenversicherungen, die im Zeitraum vom 21. Juli 1994 bis 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, rückabgewickelt werden dürfen. Der Grund hierfür: Die Widerrufsbelehrungen dieser Verträge sind fehlerhaft, sodass die Frist des Vertragswiderrufs „ewig“ ist, also niemals ausläuft. Laut der Versicherung Allianz betrifft dies rund 100 Millionen Verträge am Markt. Auch bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge aus diesem Zeitraum sind möglicherweise noch widerrufsfähig“, betont Dennis Potreck.

Das Berliner Unternehmen stellt für Finanzdienstleister wie Vermögensverwalter, Finanz- und Versicherungsmakler, Privatbanken, Family Offices und Honorarberater zahlreiche automatisierte Dienstleistungen bereit, um Widerrufe schnell, unkompliziert und rechtssicher für ihre Kunden zu bearbeiten. Derzeit betreut MOTION8 ein Rückabwicklungsvolumen von circa 150 Millionen Euro, womit das Unternehmen zu den größten am Markt gehört. MOTION8 arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis mittels eines Honorars auf den reinen Kundenvorteil, also dem Differenzbetrag, den der Kunde mehr erhält.

Für Kunden bedeutet die Möglichkeit des Widerrufs, dass sie ungünstige Verträge loswerden und die Altersvorsorge neu aufstellen können – und zwar wesentlich besser als bei einer Kündigung einer Police. Denn dabei, so Dennis Potreck, erhält der Versicherungsnehmer nur einen geringen Anteil seiner eingezahlten Beiträge wieder. Der größte Teil der Kosten (zum Beispiel Abschluss- und Verwaltungskosten) wird bei einer Kündigung einbehalten. „Ganz anders ist dies beim Widerruf. Dieser bewirkt, dass die Versicherten in der Regel nicht nur sämtliche eingezahlten Beträge zurückerhalten, sondern auch eine Nutzungsentschädigung. Dieses Geld können sie dann beispielsweise in ein neues und effizienteres Konzept zur Ruhestandsfinanzierung anlegen.“ Das Schöne am Widerruf: Er gilt auch für bereits gekündigte und beitragsfrei gestellte Verträge.

Da ein Widerruf in der Abwicklung juristisch und bürokratisch komplex ist, arbeitet MOTION8 mit innovativen technischen Systemen, um für Makler, Vermögensverwalter, Banken, Family Officer und Honorarberater Widerrufe so transparent, effizient und unkompliziert wie möglich zu machen. Das Unternehmen arbeitet dafür mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, welche eine sehr valide Berechnung für die Darlegung der individuellen Nutzungsentschädigung ermöglichen. Denn die Beweislast, wie hoch diese Entschädigung sein muss, liegt beim Kunden. Daher ist es ratsam, hier professionelle Anbieter zu nutzen, welche eine entsprechende Berechnung durchführen können.

MOTION8-Geschäftsführer Potreck betont, dass nicht jeder mögliche Widerruf auch zwingend durchgesetzt werden müsse. „Es gibt am Markt natürlich eine Vielzahl guter Verträge, bei denen es keinen Grund zur Rückabwicklung gibt. Unser Ansatz ist deshalb, nur die Verträge zu widerrufen, bei denen sich durch die Rückabwicklung ein echter Mehrwert schaffen lässt.“ Im Fokus stehe daher auch immer die eingehende Prüfung, ob sich durch den Widerruf ein besseres Ergebnis erzielen lasse.