V-Leute und Informanten enttarnt? Schwerer Hackerangriff auf Berliner Kammergericht
BERLIN – „Wegen einer festgestellten Schadsoftware ist das Computersystem des Kammergerichts vorübergehend vom Netz genommen worden.“ Dieser Satz, der seit September auf der Webseite des Berliner Kammergerichts steht, verniedlicht mögliche dramatische Folgen, die jetzt durch den Tagesspiegel ans Licht gebracht wurden.
Hinter der lapidaren Mitteilung verbirgt sich ein Hackerangriff, dessen mögliche Schäden noch nicht einmal im Ansatz zu bewerten sind.
Im System des Kammergerichts wurde ein Trojaner, eine Schadstoffsoftware, platziert, der dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestens bekannt ist und der bei Unternehmen und Verbänden schon früher festgestellt wurde.Der Trojaner wird über Spam-Mails verbreitet, die ein schädliches office-Dokument im Anhang haben. Wer es öffnet, hat ein Problem.
Emotet, die Schdsoftware, bietet Angreifern die Möglichkeit, Schadsoftware wie Banking- und Verschlüsselungstrojaner nachzuladen, mit denen sich Unternehmen erpressen lassen. In diesem Fall ist es noch schlimmer, denn inzwischen liegt ein forensisches Gutachten des IT-Dienstleisters T-Systems vor. Bereits vor einigen Wochen wollten Abgeordnete das einsahen, was ihnen damals aber verweigert wurde. In dem Gutachten heißt es, Angreifer seien „höchstwahrscheinlich in der Lage gewesen, den „gesamten Datenbestand des Kammergerichts zu exfiltrieren“. Zu Deutsch: Die Hacker konnten hoch sensible Unterlagen über Täter und Opfer, verdeckte Ermittler oder Informanten der Sicherheitsbehören abgreifen.
Noch im Herbst hatte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erklärt, nach „bisherigem Kenntnisstand“ seien keine Daten abhandengekommen. Heute weiß er, dass es hochstwahrscheinlich zu Datenabschöpfungen gekommen ist. Besonders brisant: Das Kammergericht ist mit Terrorprozessen beschäftigt.
Sämtliche Datenbestände müssen nun von Schadsoftware bereinigt werden, der Briefverkehr findet wieder mit der guten alten Post statt. Das Kammergericht sei voll arbeitsfähig, heißt es.