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Schmähung der Polizei: 150 Strafanzeigen gegen die taz – alle eingestellt!

BERLIN – Nach der Veröffentlichung einer Kolumne mit dem Überschrift „Abschaffung der Polizei. All cops are berufsunfähig“ sind bei der Berliner Staatsanwaltschaft 150 Strafanzeigen gegen die linksextreme „TAZ“ eingegangen. Der Vorwurf: Volksverhetzung und Kollektivbeleidigung der Polizei. Nun hat die Staatsanwaltschaft alle Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt.

Die Prüfung, so heißt es in einer Pressemitteilung, habe im Ergebnis ergeben, dass ein solcher Anfangsverdacht nicht bestehe. 145 Personen, die Strafanzeigen in dieser Sache erstattet haben, seien die Gründe der Entscheidung im Einzelnen dargelegt worden, „wobei dies im Fall von durch die Kolumne direkt angesprochenen und betroffenen Polizeibeamten mit besonderer Ausführlichkeit geschehen ist“.

Es habe geklärt werden müssen, ob die zweifellos „äußerst abschätzige Bewertung der deutschen Polizei bzw. deren Mitarbeiter“ in der Kolumne vom verfassungsrechtlich garantierten Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt und deshalb nicht strafbar sei oder „ob sie die Grenze strafbaren Verhaltens überschreitet und die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Kollektivbeleidigung erfüllt“, heißt es weiter.

Das verfassungsrechtlich garantierte Recht der freien Meinungsäußerung gewährleiste grundsätzliche jedem, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Trotz ihrer „äußerst abschätzigen Bewertung“ seien die Ausführungen der Kolumne der Einstellungsentscheidung zufolge noch vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt gewesen.

Eine Meinungsäußerung wäre danach nur als strafbare Volksverhetzung zu bewerten, wenn nicht eine Auseinandersetzung in der Sache – sei es auch in satirischer Form – sondern alleine die Beleidigung und die Schmähung im Vordergrund stehen und die Meinungsäußerung deshalb als Angriff auf die Menschenwürde zu werten sei. Dabei sei entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, dass auch scharfe und überspitzte Formulierungen eine Äußerung noch nicht unzulässig machen. Vielmehr spricht gerade, wenn es um Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geht, die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfGE 7, 198 (212)).

Insofern sei die Kolumne als zugespitzter Beitrag im Kontext der aktuellen öffentlichen Diskussion zu „Polizeigewalt“ und Rassismus innerhalb der Polizei zu sehen. Eine strafrechtlich relevante Schmähung läge danach nur dann vor, wenn der Inhalt der Kolumne keinen „irgendwie nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat und es bei ihr nur um das grundlose Verächtlichmachen der betroffenen Personen als solcher geht.“ (BVerfG, Beschl. V. 19.05.20 – 1 BvR 2397/19).

Der Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin zufolge sei das nicht der Fall. Vor dem Hintergrund der genannten aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion zur Rolle von Polizei und Polizisten in der Gesellschaft hab die Autorin deshalb die Grenze der Strafbarkeit nicht überschritten.




Erneuter Schlag gegen arabischen Familienclan in Berlin

BERLIN – Der Druck auf kriminelle Clanstrukturen in der Metropole Berlin wächst spürbar. Nachdem Mitte vergangenen Jahres 77 Immobilien in der Hauptstadt beschlagnahmt wurden, stellten Staatsanwaltschaft und Polizei gestern auch die Mieteinnahmen von 45 dieser Immobilien, die sich im Besitz einer arabischen Großfamilie befinden, sicher. Zwei Gebäude wurden bei der Aktion auch durchsucht.

Bei der Aktion wurden Konten von einem Dutzend Verdächtigen beschlagnahmt. Bei dem sichergestellten Geld soll es sich um einen Betrag von mehreren Hunderttausend Euro halten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Immobilien mit Geld aus einem   Sparkasseneinbruch 2014 finanziert worden waren. Drei Mitglieder der Großfamilie stehen derzeit wegen des Diebstahls einer Goldmünze im Millionenwert aus dem Berliner Bode-Museum vor dem Berliner Landgericht.

 




Fahrerflucht von Hakan Tas: Ermittlungspannen?

BERLIN – Gab es im Fall des Linken-Politikers Hakan Tas (52), der Fahrerflucht begangen haben soll, Ermittlungspannen bei der Berliner Staatsanwaltschaft? Die bestreitet das entschieden! Im Berliner Kurier wird heute die Sprecherin Mona Lorenz zitiert: „Wir ermitteln weiter wegen Gefährdung im Straßenverkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.“

Die Polizisten, die den Politiker beim Rammen einer Laterne beobachtet und dann gestellt hatten, hätten möglicherweise „übereifrig reagiert“ wurde von interessierter Seite behauptet. Lorenz: „Selbst wenn es so wäre, würde das rechtlich keinen Unterschied machen.“