Geflügelpest: Hühner nur in geschlossenen Ställen halten
TREPTOW-KÖPENICK – Anfang März war ein Ausbruch der Geflügelpest in einer Kleingeflügelhaltung in Treptow-Köpenick festgestellt worden. Aufgrund der erhöhten Gefahr einer weiteren Übertragung des Erregers waren rund um den Ausbruchsbestand vorerst ein Sperrbezirk (3 km Radius) sowie ein Beobachtungsgebiet (10 km Radius) eingerichtet worden. Eine Aufstallungspflicht bestand damit vorerst für die Geflügelhaltungen in den definierten Zonen, bevor sie am 10.03.2021 auf den gesamten Bezirk Treptow-Köpenick ausgeweitet wurde.
Das Bezirksamt ordnet deshalb aktuell an:
Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten (andere Vögel, ausgenommen Tauben) sind im gesamten Bezirk auch weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Eine Schutzvorrichtung ist hierbei eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.