Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigt: Die Demo darf stattfinden

BERLIN – Während schon Zehntausende Demonstranten auf dem Weg nach Berlin zur Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung waren, bestätigten Richter noch einmal die Rechtmäßigkeit der Veranstaltung.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am frühen Morgen in zweiter Instanz, dass das ursprünglich ausgesprochene Verbot der Berliner Polizei keinen Bestand hat. Rot-rot-grüner Senat und Polizei hatten das Verbot damit begründet, dass Abstandsregeln nicht eingehalten und Masken nicht getragen würden, somit eine Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung bestehe. Kritiker sahen im Vorgehen der linken Stadtregierung eher den Willen, unliebsame Demonstranten fernzuhalten.

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