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Senat findet Volksentscheid gut – aber unzulässig

BERLIN – Der Senat hat die Einleitung des Volksbegehrens über den „Volksentscheid für Gesunde Krankenhäuser“ begrüßt. Man teile die grundsätzlichen Anliegen des Volksbegehrens und begrüße den Erfolg der Initiative mit über 40.000 Unterschriften, hält aber das Volksbegehren nach der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für rechtlich unzulässig.

Das mit dem beantragten Volksbegehren verfolgte „Gesetz zur Verbesserung der Patient*innensicherheit im Krankenhaus“ sei nach Einschätzung des Senats in weiten Teilen unvereinbar mit der Verfassung von Berlin und dem Grundgesetz und könne deshalb keine tragfähige Handlungsgrundlage für Berlin sein.

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