Kind eines Berliner AfD-Politikers darf nicht auf Waldorfschule

BERLIN – Eine Berliner Waldorfschule (Foto), die im vergangenen Herbst das Kind eines AfD-Politikers zur Aufnahme in die Schule abgelehnt hatte, hat rechtmäßig gehandelt. Das beschied jetzt die Schulverwaltung des Senats. Begründung: Grundsätzlich hätten Privatschulen das Recht, sich ihre Schüler selbst auszusuchen. Beschränkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gebe es nur in Fällen der „Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft“.

 

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