Berliner Senat lässt 137 Häftlinge vorzeitig frei
Danach handelt es sich bei den begnadeten Häftlingen in den meisten Fällen um Straftäter aus dem Bereich „Diebstahl/Diebstahl im besonders schweren Fall/Diebstahl mit Waffen“ (65 Fälle). In zwei Fällen handelte es sich um Raub, in einem Fall um räuberischer Diebstahl und in zehn Fällen um „(Gefährliche) Körperverletzung“. Weitere Fälle handelten von Drogendelikten, Trunkenheitsfahrern, fahrlässiger Brandstiftung oder Verstößen gegen das Waffengesetz und andere Delikte.
Voraussetzung für eine Begnadigung ist, dass die freizulassenden Häftlinge danach nachweislich eine Unterkunft haben und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Wer zu Haft von über zwei Jahren Dauer verurteilt wurde, darf nicht vorzeitig entlassen werden, ebenso wer wegen sexuellen Übergriffen auf Kinder, Nöting oder Vergewaltigung verurteilt wurde.
Der eigentlich interessante Punkt ist jedoch, dass es objektiv keine Gründe für die Entlassungen gäbe, wenn man außer acht lässt, dass der grüne Justizsenator ein großes Herz hat. Belegungsprobleme gibt es offenkundig nicht – außer in der JVA, die Anfang November zu 100 Prozent belegt war. Der Frauenvollzug war zu 72 Prozent, der Jugendvollzug zu 59 Prozent ausgelastet. Die JVAs Moabit, Tegel, Heidering und der Offene Vollzug hatten Belegungsquoten von 86 bis 94 Prozent.
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- Gefängnis_3: pixabay