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Bis zu 1.000 Euro Bußgeld: Böllern auf öffentlichen Plätzen in der Silvesternacht verboten

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BERLIN – Der Aufruf von Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) an die Bürger der Millionenstadt ist unmissverständlich: „Bleiben Sie zu Hause, begrüßen Sie das neue Jahr im kleinen Kreis und verzichten Sie auf Feuerwerk und Böllerei!“

Und weil der rot-rot-grüne Senat es nicht bei Appellen belassen will, wurden kurz vor Weihnachten 56 sogenannte „Pyroverbotszonen“ für das Stadtgebiet in der Silvesternacht ausgewiesen. Schon im vergangenen Jahr gab es so etwas im nördlichen Teil des Alexanderplatzes und im Schöneberger Steinmetzkiez rund um die Pallasstraße.

Diese beiden bestehen auch kommende Woche, doch dazu kommen 54 Bereiche in allen Bezirken Berlins – vor allem in der City, Tiergarten, am Kottbusser Tor und Gesundbrunnen.

In den „Pyroverbotszonen“ ist das Abbrennen von Böllern, Raketen, Tischfeuerwerk und anderen Feuerwerksartikeln vom 31. Dezember bis zum Ende des 1. Januar 2021 untersagt, und zwar auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen, aber nicht auf  Privatgrundstücken. Auch das Aufhalten (nicht das Durchqueren) auf öffentlichen Plätzen ist in der Silvesternacht verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern zwischen 500 und 1000 Euro rechnen.

Die Polizei werde nicht jeden Böllerwurf verhindern können, aber sie werde nach ihren Möglichkeiten Verstöße in der Silvesternacht konsequent ahnden. Innensenator Geisel: „In Gruppen auf der Straße zu böllern birgt erhebliche Risiken für unsere Gesundheit. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten schon jetzt am Limit.“

 

Bildquellen

  • Wunderkerze: pixabay

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