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Land Berlin entlastet Bürgen für Flüchtlinge

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BERLIN – Viele Menschen haben einst geholfen, Flüchtlinge aus dem syrischen Bürgerkrieg zu retten und ihnen einen sicheren Fluchtweg nach Deutschland zu ermöglichen. Dafür hatten sie Verpflichtungserklärungen abgegeben. Mit dieser Bürgschaft haben sie sich verpflichtet, für den Lebensunterhalt dieser Menschen zu haften.

Viele haben die Verpflichtungserklärung in dem guten Glauben unterschrieben, dass sie nur bis zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft einstehen müssen und danach das Jobcenter einspringt. Erst viele Jahre später hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Haftung jedoch darüber hinausgeht und unabhängig vom Aufenthaltstitel drei Jahre bzw. nunmehr fünf Jahre andauert.

Das Land Berlin macht von seinem Weisungsrecht gegenüber den Jobcentern mit dem Ziel Gebrauch, in bestimmten Fällen Menschen finanziell zu entlasten, die für Angehörige von Flüchtlingen als Bürgen eingetreten sind. Die Betroffenen sollen die durch Landesmittel getragenen Hartz-IV-Leistungen nicht erstatten müssen. Darunter fallen etwa Kosten der Unterkunft und Heizung sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Bildquellen

  • Geldkasse: pixabay

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